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Auf meinem Grundstück ist ein Verrieselungsanlagenerrichtungsrecht eingetragen.
Allerdings wurde die Anlage in anderer Form und an anderer Stelle, als im notariellen Vertrag vereinbart iwurde, angelegt.
Kürzlich hab ich nun genau an der Stelle mein Haus gebaut, und in Absprache mit dem Besitzer des herrschenden Grundstücks die Anlage entfernt. Wir vereinbarten, dass ich die Anlage an anderer Stelle auf meine Kosten wieder herstelle. Zwischenzeitlich wurde (und wird auch immer noch) das Abwasser über eine Rohrleitung entsorgt.
Aufgrund einer gesetzlichen Änderung kann auf meinem Grundstück keine Verrieselungsanlage mehr gebaut werden.
Nun werde ich aufgefordert, einer Änderung und sogar einer Erweiterung (auf andere Grundstücke) der Grunddienstbarkeit zuzustimmen.
Alternativ müßte ich eine andere wasserrechtlich mögliche Lösung für die Entsorgung herbeiführen.
Soweit ich mich informiert habe, gibt es aber keine anderweitige Möglichkeit.
Ich habe nichts gegen den aktuellen Stand (die Nutzung der Rohrleitung), aber eine Erweiterung der Grunddienstbarkeit möchte ich vermeiden!
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