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Nur mal so theoretisch:
Naja, der A wurde ja mit Gewalt dazu gezwungen, eine (seiner Meinung nach) gefährliche Behandlung (empfindliches Übel?) hinzunehmen. Konquenterweise sollte man da nicht fragen, ob das eine Körperverletzung des A, sondern eine Nötigung (durch die Beamten) ist. Sieht man eine realistische Gefahr von gefährlichen Infektionen, so könnte man das vielleicht sogar verwerflich finden; die aber mußten die Beamten auch gekannt haben, um den nötigen Vorsatz zu besitzen. Ich denke, die kämen ohne Probleme aus der Nummer heraus, indem sie erklären, sie hätten darauf vertraut, dass der Arzt schon weiß, was er tut. Ich denke, das würde aber - soweit ich das durchschaue - (wie gesagt, rein theoretisch) die Strafbarkeit des Arztes wegen einer Anstiftung zur Tat nicht ausräumen.
Verfasst am: 23.10.08, 09:42 Titel: Re: Blutabnahme unter Zwang und anschließende Inhaftierung
Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
cmd.dea hat folgendes geschrieben::
Zitat:
einen Grund für ein Festhalten gibts nämlich dann nicht.
Doch, der Verdacht einer Straftat. Das reicht aus.
Ihnen ist aber schon bewusst, dass der Straftatbestand erst ab 1,1 Promille erfüllt ist?
Mir ist das jedenfalls nicht bewußt! Im Übrigen ist von einem Verdacht die Rede! _________________ Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
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