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Toilettengebühren
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univok
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Anmeldungsdatum: 15.10.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

karli hat folgendes geschrieben::

Erkundige dich doch mal, ob es nicht anderweitige Vergünstigungen gibt, um Familien mit geringem Einkommen Zoo, Museum etc. zu ermöglichen.


Gut gemeinter Vorschlag, er zielt aber nicht auf die ursprüngliche Fragestellung von sisti!
Wenn ein Zoo oder ein Volksfest unter die Gaststättenverordnung fallen würde, wäre das Verlangen von Entgelt für die Toilettenbenutzung rechtswidrig und man müsste sich das in letzter Konsequenz nicht gefallen lassen.

In diesem Fall müsste der Betreiber der Veranstaltung - so wie jeder Restaurantbesitzer auch - die Toilettenbenutzungsgebühr auf die Preise kalkulieren. Somit müsste dann jeder der die Veranstaltung besucht bzw. dort konsumiert oder auch nicht pauschal für eine evtl. Notdurft bezahlen.
Stattdessen wird aber in den Berliner Zoos und auf den üblichen Berliner Volksfesten ein zusätzliches Entgelt dafür genommen, dies kann ich bestätigen. Vermutlich wird damit sogar noch Geld verdient.

Wo könnte man eigentlich bzw. bei wem bez. Gaststättenverordnung zu diesem Thema mal Beschwerde einlegen?
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

univok hat folgendes geschrieben::
Gut gemeinter Vorschlag, er zielt aber nicht auf die ursprüngliche Fragestellung von sisti!
Die halte ich eigentlich auch für beantwortet. Vielleicht hilft meine Idee sisti trotzdem weiter, denn möglicherweise handelt es sich doch auch um ein wirtschaftliches Problem.
univok hat folgendes geschrieben::
Wenn ein Zoo oder ein Volksfest unter die Gaststättenverordnung fallen würde, wäre das Verlangen von Entgelt für die Toilettenbenutzung rechtswidrig und man müsste sich das in letzter Konsequenz nicht gefallen lassen.
Tun sie halt leider nicht, weil es sich hierbei nicht um Gaststätten handelt. Was eine Gaststätte ist steht im Gaststättengesetz .

univok hat folgendes geschrieben::
In diesem Fall müsste der Betreiber der Veranstaltung - so wie jeder Restaurantbesitzer auch - die Toilettenbenutzungsgebühr auf die Preise kalkulieren.
In diesem Fall würde jeder die Kosten für die Toilette tragen, ob er sie benutzt oder nicht. Da halte ich das Verursacherprinzip schon für gerechter.
Die Gaststättenverordnung ist Ländersache und gerade die Toilettenproblematik wird je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt.
Eine VO mit einer Regelung wie in berlin
Zitat:
Die nach Absatz 2 notwendigen Toiletten dürfen nicht durch Münzautomaten oder ähnliche Einrichtungen versperrt oder nur gegen Entgelt zugänglich sein.
gibt es m.W. ansonsten nur noch in Hamburg und Rheinland Pfalz. Die restlichen GastVo berufen sich in den meisten Fällen auf die jeweilig anwendbare Bauordnung, die lediglich das Vorhandensein einer Mindestanzahl von Toiletten vorgibt.
univok hat folgendes geschrieben::
Vermutlich wird damit sogar noch Geld verdient.
Was ja auch keine Schande ist. Hat nicht jeder das Recht von den Leistungen, die er erbringt zu profitieren?
univok hat folgendes geschrieben::
Wo könnte man eigentlich bzw. bei wem bez. Gaststättenverordnung zu diesem Thema mal Beschwerde einlegen?
Da würde ich den zuständigen Ministerpräsidenten oder vergleichbaren Amtsinhaber des Landes ansprechen.
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univok
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Anmeldungsdatum: 15.10.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

Nachtrag: ein interessantes, wenn auch nicht in direktem Zusammenhang stehendes Urteil:

http://www.finanzgericht.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb2.c.519165.de&template=seite_fgcb_pressemit

Ich entnehme hier nur das Detail, dass Entgelte z.B. für Betreiber von Kaufhaustoiletten "freiwillig" sein können. Nicht überall wo also jemand vor einem Teller mit Münzen sitzt muss man bezahlen!

Nach einigem herumgegoogle vermute ich nun
- dass Volksfeste mit Bierzeltcharakter unter die Gaststättenverordnung fallen, zumindest die Toiletten in der Nähe der Bierzelte. Vielleicht also nicht mehr die in der Nähe der Achterbahn. Gibt es doch Entgelte am Bierzelt, so müssten diese "freiwillig" sein.
- für einen Zoo oder eine sonstige Bezahlveranstaltung ohne bezahlpflichtigen Ausschank die Gaststättenverordnung leider nicht gilt. Hier könnte es aber sein, dass das Toilettenentgelt erneut freiwillig ist - so wie in manchen Kaufhäusern, auch wenn es nicht unbedingt so aussieht. Die Durchsetzung der Freiwilligkeit wird aber u.U. eine längere Diskussion mit dem Personal bedeuten. Besser sollte man also diese Frage vor dem Besuch des Zoos oder Kinos mit dem Veranstalter klären. Ob ein Entgelt hier gesetzlich geregelt ist - tja leider finde ich hierzu absolut nichts.

Öffentliche Toiletten hingegen sind i.d.R. entgeltpflichtig. Ausgenommen sind Besitzer des sog. "EURO-Schlüssels" für behindertengerechte Toiletten, der aber nur Schwerbeschädigten ausgehändigt wird.


Zuletzt bearbeitet von univok am 15.10.08, 16:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo univok,
in dem velinkten Bericht dreht es sich zwar auch ums Klo aber eigentlich um ein Steuerrechtliches Problem.

Ich möcht mal versuchen meine Ansicht auf den Punkt zu bringen:
Toiletten in einer Gaststätte müssen für Gäste kostenlos zur Verfügung gestellt werden, falls die entsprechende Gaststättenverordnung das so vorschreibt.
Ansonsten kann jeder Geld für die Benutzung seiner Toilette verlangen.

Auch Bierzelte und Kinos können Gaststätten sein.
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univok
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Anmeldungsdatum: 15.10.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 21:48    Titel: Toiletten im Zug Antworten mit Zitat

zu diesem Thema auch noch interessant:

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,218715,00.html

nach dem Urteil sind Toiletten vom Betreiber bereitzuhalten und die Benutzbarkeit zu gewährleisten. Falls das nicht der Fall ist kann man Schmerzensgeld verlangen.
Wie ist es eigentlich wenn ich im Zoo absolut kein Kleingeld mehr übrig habe und man mich deshalb nicht auf die Toilette gehen lässt - gibt's dann auch Schmerzensgeld?
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

Im Gegensatz zum ICE kann man den Zoo jederzeit verlassen und draußen auf der Straße ist es dann wieder das eigene Problem.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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univok
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Anmeldungsdatum: 15.10.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Nun ja, den Zug verlassen kann man auch beim nächsten Bahnhofshalt. Nur wartet wohl niemand auf einen und die Fahrt ist zuende.
Im Zoo hat man für den Besuch bezahlt, wenn man hinaus geht verfällt die Eintrittskarte.

Eigentlich doch eine ähnliche Situation? Zwar kann man sich im Zoo auch einen Busch suchen, im Zug wird das schon schwieriger. Aber das alles ist ja nun auch verboten.
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