Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Der tolle Professor sagt, daß Sie auf Grund Ihrer Bildung 6000 Gesetze kennen sollten die für Sie gelten. Und nicht nur so drauf los doktern.
Jura - auch ärztliche Gesetze sind aber kein Bestandteil der ärztlichen Ausbildung und des Studiums!
Fragen Sie doch den Professor mal, wo diese Gesetze stehen udn wie sie heißen. Dann habe ich wenigstens eine Chance, mich zu belesen, bevor ich - wie bereits seit vielen Jahren - herumdoktere...
ist mir natürlich auch neu das Recht Ihr Studienführer/Vorlesungsplan nicht beeinhaltet. Aber für Ihre hier im Forum gestellte Frage reicht die ärztliche Berufsordnung (BO, MBO) fast schon alleine aus:
Zitat:
II. Pflichten gegenüber Patienten
§ 7
Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln
(1) Jede medizinische Behandlung hat unter Wahrung der Menschenwürde und unter Achtung der
Persönlichkeit, des Willens und der Rechte des Patienten, insbesondere des Selbstbestimmungsrechts,
zu erfolgen.
(2) Der Arzt achtet das Recht seiner Patienten, den Arzt frei zu wählen oder zu wechseln. Andererseits ist
- von Notfällen oder besonderen rechtlichen Verpflichtungen abgesehen - auch der Arzt frei, eine
Behandlung abzulehnen. Den begründeten Wunsch des Patienten, einen weiteren Arzt zuzuziehen
oder einem anderen Arzt überwiesen zu werden, soll der behandelnde Arzt in der Regel nicht
ablehnen.
§ 8
Aufklärungspflicht
Zur Behandlung bedarf der Arzt der Einwilligung des Patienten. Der Einwilligung hat grundsätzlich die
erforderliche Aufklärung im persönlichen Gespräch vorauszugehen.
usw.
Desweiteren zählen BGB, GG, STGB, etc. Ich meine ich kenne auch nicht alles Gesetzte auswändig, aber trotzdem gelten die Gesetze für mich. Allein im Strafgesetz wird der seltsame Spruch angewendet:"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"
Aber kann selbstverständlich den Prof. mal fragen, welche Gesetze und Bücher so anfielen für den ärztlichen Beruf!
gruß
Hollis _________________ Es gibt in diesem Netz Gute und Böse. Wer die Bösen sind,
entscheiden die Guten. (Michael Ottenbruch)
wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt (regelt Rechtsberatungsgesetz), hier bezahlen Sie Ihr Honorar für eine ausführliche Rechtsberatung und können Sie dann auch beschweren - sollte die Rechtsberatung nicht in Ihrem Sinne durchgeführt worden sein.
Andernfalls für Ihre ethischen Fragen an ein Psychologen Forum oder Philosophen Forum.
gruß
Hollis _________________ Es gibt in diesem Netz Gute und Böse. Wer die Bösen sind,
entscheiden die Guten. (Michael Ottenbruch)
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite Zurück1, 2
Seite 2 von 2
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.