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rücktritt des jugendleiters

 
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stargate-2000
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.10.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 15:40    Titel: rücktritt des jugendleiters Antworten mit Zitat

Hallo
ich habe vor 3 monaten meinen rücktritt als jugendleiter in einem fußball verein per einschreiben verkündet.nun möchte ich mein amt wieder aufnehmen.
es waren noch keine neuwahleneines anderen jugendleiters,und ich bin noch nicht entlastet.wir gehören dem lsb niederrhein a,und haben eine standardsatzung.
aber daraus ist nicht zu erlesen wie mit einem widerruf umzugehen ist
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Spezi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Weder Satzungen noch Gesetze lassen einen Rücktritt vom Rücktritt zu.
Es hilft nur neu kandidieren und wählen lassen.
_________________
Spezi

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stargate-2000
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.10.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

halo spezi,
laut aussage des kreisjugendobmann des fussball kreises 2 sieht darin kein prob.weil noch keine neuwahlen stattgefunden haben.
ich bin jetzt etwas verunsichert
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Spezi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
laut aussage des kreisjugendobmann des fussball kreises 2 sieht darin kein prob.weil noch keine neuwahlen stattgefunden haben.


Eine rechtlich unhaltbare Aussage.

Aber, wo kein Kläger ist auch kein Richter.
Wenn alle die Augen zu machen und den Rücktritt vom Rücktritt akzeptieren, mag es gut gehen, aber wie lange ?
_________________
Spezi

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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

wenn du von der MGV in dieses Amt gewählt wurdest und zurückgetreten bist, kannst du nur mit Neuwahlen dieses Amt wieder aufnehmen.
Was sagt den die Satzung überhaupt ??

Gruß roni
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