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Verfasst am: 08.07.08, 13:57 Titel: Ende der Entsorgungsverantwortung
Ich bitte mal um Unterstützung:
Nach einschlägigen Gesetzen und Rechtsprecheung (KrW-/AbfG, BVerwG) ist der Abfallerzeuger für die ordnungsgemäße Entsorgung seiner Abfälle verantwortlich. Ist logisch und gerecht.
Frage: Wann endet diese Verantwortung? Angenommen, Abfallerzeuger hat aus seiner Sicht alles richtig gemacht, Entsorgungsnachweise (Übernahmescheine) liegen vollständig vor, aber der Entsorger "pfuscht". Hat der Erzeuger dann Vertrauensschutz? Kann er, auch nach längerer Zeit, noch herangezogen werden? Würde mich über kompetente und vielleicht mit Quellen hinterlegte Antworten freuen.
Theoretisch endet die Verantwortung des Erzeugers nie!
In der Praxis dann, wenn der Abfall weg ist (z.B. verbrannt) oder nicht mehr eindeutig einem Erzeuger zugeordnet werden kann (nach Vermischung oder Sortierung).
Einen Vertrauensschutz gibt es allenfalls bei der Beauftragung eines zertifizierten Entsorgers, aber auch nur dann, wenn ansonsten die Sorgfallspflicht erfüllt wird. Wer z.B. einen Entsorger beauftragt, der deutlich billiger ist, als die Mitbewerber, ohne sich von der ordnungsgemäßen Entsorgung zu überzeugen, handelt grob Fahrlässig und haftet mit.
Theoretisch endet die Verantwortung des Erzeugers nie!
In der Praxis dann, wenn der Abfall weg ist (z.B. verbrannt) oder nicht mehr eindeutig einem Erzeuger zugeordnet werden kann (nach Vermischung oder Sortierung)..
So isses!
Zitat:
Einen Vertrauensschutz gibt es allenfalls bei der Beauftragung eines zertifizierten Entsorgers, aber auch nur dann, wenn ansonsten die Sorgfallspflicht erfüllt wird. Wer z.B. einen Entsorger beauftragt, der deutlich billiger ist, als die Mitbewerber, ohne sich von der ordnungsgemäßen Entsorgung zu überzeugen, handelt grob Fahrlässig und haftet mit.
Den Begriff "Vertrauensschutz" würde ich in diesem Zusammenhang auf keinen Fall verwenden. Allenfalls gibt es eine privatrechtliche "Kulanz" zwischen Abfallerzeuger und Abfallentsorger, wenn etwas nachweislich schief gelaufen ist.
Auf die Feststellung als Entsorgungsfachbetrieb oder die Zertifizierung im Rahmen einer Entsorgergemeinschaft ist auch nur bedingt Verlass. Wie überall im Wirtschaftsleben ist das Testat eines Sachverständigen nur so wertvoll, wie der Zertifizierte bereits ist, dafür zu bezahlen. Ich würde das Testat, für dessen Richtigkeit und Vollständigkeit der jeweilige Sachverständige haftet, daher wortwörtlich auf die Goldwaage legen.
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