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Telefon-Vertragsauflösung Österreich

 
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der_messias
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Anmeldungsdatum: 22.10.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.10.08, 19:20    Titel: Telefon-Vertragsauflösung Österreich Antworten mit Zitat

Folgendes ist vorgefallen:

Ich bin im Oktober 2007 nach Österreich um ein halbjähriges Praktikum zu absolvieren. Ich habe im örtlichen Postamt einen Telefon und Internet Vertrag der "großen Telefongesellschaft" abgeschlossen.
Bei der Beratung habe ich mehrfach darauf hingewiesen, dass ich das Land nach 6 Monaten wieder verlassen werde und dass dann auch sicher keine weiteren Kosten auf mich zukommen würden, was mir mündlich bestätigt wurde.
Ich wollte den Vertrag zum 31.03.2008 kündigen und er wurde mir schon zum 29.02.2008 gekündigt.
Im August 2008 habe ich dann von der "großen Telefongesellschaft" Post nach Deutschland bekommen (blöderweise habe ich denen meine Adresse in Deutschland genannt, "falls noch was wäre"), ich hätte noch 137,50€ nachzuzahlen.
Auf meine Nachfrage, woher dieser Betrag kommt, wurde mir mitgeteilt, ich hätte ein ermäßigtes Angebot genutzt, wobei die Bereitstellungsgebühr entfällt, ich mich jedoch auf 12 Monate binde, bei früherer Kündigung wären die monatlichen Gebühren zu entrichten.
Ich Antwortete, ich wäre so nicht beraten worden, was aber nicht akzeptiert wird, man beruft sich auf das kleingedruckte im Vertrag.

Meine Frage ist jetzt, ob ich da noch irgendwelche Handhabe dagegen habe, bzw. ob die Anbieter X Austria überhaupt an mich in Deutschland rankommt.
Ich weiß z.B. dass ich von meinem Telefonanbieter hier in Deutschland ein Sonderkündigungsrecht habe, wenn ich an einen Ort ziehe, wo der Service nicht bereitgestellt werden kann. Was ja Deutschland für die Anbieter X Austria wäre.
Gibt es sowas auch in Österreich? Wie ist dort bzw. dann hier die Rechtslage?

Vielen Dank für eure Mühe

Claudius
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.10.08, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Claudius,

ich will ja nicht unhöflich sein, aber hier: Forum DEUTSCHES Recht, nicht Forum ÖSTERREICHISCHES Recht - abgesehen von 1938 bis 1945 haben wir da unterschiedliche Rechtssysteme und unterschiedliche Rechtsprechung. Grundlage für die Forderungen der TAustria ist - neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ich zwangsläufig nicht kenne - das ABGB. Ich jedenfalls kenne mich damit nicht aus. Und das Schöne ist: Ich muß es auch nicht, siehe oben: Forum DEUTSCHES Recht... Winken Cool

Beste Grüße

Frank
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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der_messias
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Anmeldungsdatum: 22.10.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hi, schon klar, dass das hier ein Forum für deutsches Recht ist, aber irgendwo musste ich mal anfangen mich zu erkundigen.
Und was die Handhaungsmöglichkeiten der T A hier in Deutschland angeht, das müsste doch deutsches Recht sein.
Kann z.b. eine ausländische Firma in Deutschland die Rechte und Gesetze ihres Standortlandes durchsetzen?

Ansonsten war meine Hoffnung, dass vielleicht doch jemand ein bisschen was weiß, bzw. ich werde mich mal nach einem österreichischen Rechtsforum umsehen.

Vielen Dank für die Mühe

Claudius
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Es kann sein, dass in Deutschland österreichsiches Recht anzuwenden ist. Und Gerichtsstand ist auch keine ahnung wo.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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