Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 22.10.08, 22:00 Titel: Auslagen aus Einkommen des Betreuten
Hallo Zusammen
Als Laie hier mal, vielleicht für Sie/Euch, eine "banale" Frage.
Folgender fiktiver Fall:
Person A ist an Demenz erkrankt und wird von Person B (Tochter) betreut.
Ist es in dem Fall richtig, dass Person B als ein/e nächste Angehörige nicht über jeden Euro an Ausgaben "Zeugnis" ablegen muss,
sondern nur in dem jährlichen Bericht an das Vormundschaftsgericht die Verwendung nachweisen muss?
Ist hier immer eine Belegführung von Nöten oder reicht eine detaillierte Beschreibung der Verwendung und ist eventuell auch §1908i BGB ??? teilweise richtig
Wenn ich es als Laie einigermaßen Verstanden habe ist bis zu einem bestimmten Betrag monatlich kein Einverständnis des Vormundschaftsgericht notwendig.
Danke für aussagekräftige Antworten _________________ have a nice day
grundsätzlich muss jede Ausgabe belegt sein. Es kann mal eine Ausnahme geben, wenn die Angaben des Betreuers glaubhaft erscheinen und/oder es sich um geringe Beträge handelt.
Das hängt vom zuständigen Rechtspfleger ab, und wie gut und lange man sich kennt.
Wenn z. B. ein Beleg über 2 Euro für einen Einkauf fehlt, dann ist das kein Beinbruch. Wenn aber für eine Barabhebung vom Konto über 50 Euro der Beleg/die Quittung fehlt, dann ist das schlecht und kann dazu führen, dass der Betreuer diesen Betrag ersetzen muss.
Bei Beträgen, die noch einiges höher sind, wird es unangenehme Fragen geben, und irgenwann droht der Staatsanwalt.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.