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Verfasst am: 24.10.08, 10:43 Titel: Aufnahme in Presseverteiler
Hallo,
leider konnte mir die Suche des Forums nicht weiterhelfen bzw. gab es kein passendes Thema.
Wir haben in privater Initiative mit über ein Jahr Vorberaitungszeit ein Stadtportal aus dem Boden "gestampft" und wollen bald Online gehen. Nun wollten wir in den offiziellen Presseverteiler der Stadt mit aufgenommen werden. Dies lehnt man jedoch mit folgender Begründung ab:
Der Presseverteiler ist ausschließlich Medien vorbehalten, die professionell journalistisch tätig sind.
Nun zu meinen Fragen: Hat man nicht das gleiche Recht an Informationsgabe wie z.B. eine Zeitung? Kann man ein Recht auf Informationen von einer Stadt einklagen?
Ich finde schon die Äußerung: "professionell journalistisch" als Diskrimminierung. Die kennen uns gar nicht, wissen deshalb auch nicht ob wir Profis oder Laien sind. Wir können auch ohne die Informationen der Stadt leben. Wir denken nur "Gleiches Recht für alle".
Für Ihre Antworten und Ihr Interesse bedanken wir uns im vorraus.
Die kennen uns gar nicht, wissen deshalb auch nicht ob wir Profis oder Laien sind.
I. d. R. erkennt man das daran, dass "professionell" arbeitende Journalisten im Besitz eines "bundeseinheitlichen" Presseausweises sind. Von diesem Kriterium wird die Aufnahme in Presseverteiler oftmals abhängig gemacht - und das ist auch gut so.
Auch wenn es den "bundeseinheitlichen" Presseausweis ab 2009 in seiner bisherigen Form nicht mehr geben wird, wird auch dann noch erkennbar sein (anhand des ausstellenden Verbandes) welcher Presseausweis dem bisherigen "bundeseinheitlichen" entspricht und welcher nicht. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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