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In dem Betreuungsverfahren von B wird im 02/2007, ein Beschluss angeordnet,
in dem A, ohne sein Wissen oder Zustimmung, namentlich genannt, als Vertrauensperson von B,.
folgendem Sachverhalt zugestimmt hat.
Richter C hat beschlossen, dass die Betreuung von B um weitere 7 Jahre verlängert wird.
A liegt ein Beschluss von 08/2007 vor, wo die Betreuung von B,
um weitere 3 Monate verlängert wird, bis zur nächsten Anhörung von B.
Ist es üblich in einem Betreuungsverfahren welches ausläuft,
die Betreuung um weitere 7 Jahre zu verlängern,
aber darüber nach 3 Monaten, jeweils mit einer Anhörung, neu zu entscheiden?
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