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Lieferverzug

 
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Hadde
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 18:59    Titel: Lieferverzug Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

ich bin mir nicht sicher, ob das Thema hier her gehört. Falls nicht, entschuldige ich mich und bitte um die Verschiebung/ Benachrichtigung.

Nehmen wir einmal an, Person A hätte am 15.09.2008 bei einem nahmhaften Hersteller (DE.....) Firma B ein Notebook auf Rechnung bestellt. Soweit so gut. Eine Eingangsbestätigung folgte zugleich für die Bestellung über Internet. Dort war aber auf einmal die Rede von Vorkasse. Das von der Firma B angegebene vorraussichtliche Lieferdatum war der 02.10.2008. Am gleichen Tag hat die Person A via E-Mail kontakt zur Firma B aufgenommen warum auf einmal Vorkasse in der Eingangsbestätigung steht.
Keine reaktion seitens der Firma B. Person A schickte darauf am Folgetag nochmals eine E-Mail worauf wieder keine Reaktion seitens der Firma B erfolgte. Die Person A hat es dann auf sich beruhen lassen und gedacht es wäre alles in Ordnung. Am 27.09 hat die Firma B der Person A eine E-Mail zugesendet, dass der Liefertermin sich ändert. Voraussichtliches Lieferdatum soll der 21 Nov.2008 seien.

Da die Person A dringend auf den Laptop angewiesen ist, hat Sie via E-mail wieder zum Kundencenter der Firma B Kontakt aufgenommen und den wiederruf angedroht. Darauf hin hat Firma B geantwortet und meinte, dass Neukunden noch nicht auf Rechnung bezahlen können was aber auch nirgends steht (auch nicht in den AGB). Jedenfalls hat die Firma B mit der Person A eine Kompromisslösung aushandeln können.

Per Telefon wurde mit einem Sachbearbeiter die erste Bestellung storniert und erneut aufgegeben. Die Vorgaben der Person A waren, dass Sie eine Lieferzeit von 2 Wochen einhalten sollen wobei man sich dann auf den 17.10.2008 als Liefertermin einigte mit Vorkasse (und Rabatt wegen der bisherigen "Probleme". Im Angebot wurde der Liefertermin (aber voraussichtlich 17.10.2008) Festgehalten mit der Bedingung, dass der Liefertermin eingehalten wird, wenn das Angebot am selben Tag von der Person A via FAX bestätigt wird. Person A hat dies auch getan und am selben Tag noch via Onlinebanking den rechnungsbetrag überweisen. Eingangsbestätigung wurde am gleichen Tag von Firma B an A via E-mail zugesendet. Dort hieß es jedoch auf einmal dass der Liefertermin voraussichtlich der 28.10.2008 ist. Der Rechnungsbetrag ging am 03.10.2008 bei der Firma B ein worauf das Notebook laut der Firma in die Produktion wanderte.

Als das Notebook am 21.10.2008 immer noch nicht bei A war, drohte dieser ( mit dem Beweis -->Telefonat, dass der Liefertermin auf den 17.10.2008 ausgemacht wurde, dass er sich vorbehält Schadenersatz geltend zu machen und gleichzeitig hat A eine nachfrist zum 23.10.2008 gesetzt. Am Folgetag wurde er von den Sachbearbeitern auf die Eskalationsabteilung verweisen. A hat daraufhin damit gedroht, seine interressen mit dem Rechtsanwalt durchzusetzen.

Firma B meinte darauf am 23.10.2008, dass Sie einen Materialengpass hätten und der aktuelle Liefertermin voraussichtlich der 28.10.2008 wäre.

A hat am heutigen Tag eine automatische E-Mail von der Firma B erhalten, mit der ankündigung, dass der Liefertermin geändert wird. Der voraussichtliche Liefertermin ist der 12.11.2008.


Was kann A unternehmen, dass er das Notebook früher bekommt?
Kann ich durch eine erneute Mahnung (wegen nicht kalendermäßig bestimmten Liefertermin) und eine nachfristsetzung Schadensersatz fordern oder wenigstens ein Ersatznotebook für die Übergangszeit????


Ich bitte um Antworten.
Falls noch Fragen offen sind beantworte ich diese gerne.


Vielen herzlichen Dank im Voraus.

MFG

Hadde
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Mit freundlichen Grüßen

Hadde
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 24.10.08, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

In der Kürze läge deutlich mehr Würze...

Hat A irgendeine verbindliche, schriftliche Zusage über einen Liefertermin?
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Hadde
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Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Biber,

herzlichen Dank erst einmal für deine schnelle Antwort.

A hat nur eine Telefonische Zusage bekommen.

Der Rest war alles nur voraussichtlich also keinen kalendermäßig bestimmten Liefertermin der verbindlich ist.

Wenn du noch fragen hast, beantworte ich diese gerne.


MFG

Hadde
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Mit freundlichen Grüßen

Hadde
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Biber
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Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hadde hat folgendes geschrieben::
A hat nur eine Telefonische Zusage bekommen.
Diese Zusage zu beweisen dürfte dann doch eher schwerfallen - A hat also im Grunde nichts in der Hand.

An A's Stelle würde ich dem Lieferanten unter Schilderung der bisherigen Telefonate etc. nachweisbar eine ausreichend bemessene Frist (zwei Wochen sollten genügen) zur Lieferung setzen und für den Fall der Nichteinhaltung mit dem Rücktritt vom Vertrag drohen.

Wobei das für mich eher hypothetisch ist: ich brauche eher kein Notebook und würde unabhängig davon im stationären Handel kaufen. Winken


Und dann habe ich gerade erstmals bewußt gesehen, daß das Thema im Speditionsrecht steht - das ist nun nicht so ganz das passende Unterforum, deshalb verschiebibere ich ins Verbraucherrecht. Verlegen
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Hadde
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Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 28.10.08, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Biber,

ich bedanke mich ganz herzlich für deine sehr schnelle Hilfe.

Nehmen wir einmal an, dass A am 27.10 eine Nachfrist von 7 Tagen also bis zum 03.11 gesetzt hat.

Nehmen wir auserdem an, dass die Firma B folgendes per E-mail geantwortet hat:

Zitat:
Vielen Dank für Ihr Schreiben. Der aktuelle voraussichtliche Liefertermin Ihrer Bestellung ist der 12.11.2008 Der Grund der Verzögerung ist ein Materialengpass, das durch die große Nachfrage gerade an diesem Produkt entstanden ist. Unsere Produktion arbeitet eng mit den Lieferanten zusammen um die Produktionszeit zu verkürzen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Wie soll A darauf reagieren?

Kannst du mir eventuell den Paragrahphen (BGB) für die Nachfristsetzung nennen bzw. Vertragsrücktritt ?
Ich habe keinen gefunden in der eine bestimmte Frist eingehalten werden muss...


Vielen herzlichen Dank im Voraus.

MFG

hadde
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Mit freundlichen Grüßen

Hadde
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