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Anspruch auf Protokoll der mündlichen Verhandlung ?

 
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Leon6
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 21:46    Titel: Anspruch auf Protokoll der mündlichen Verhandlung ? Antworten mit Zitat

Guten Abend,
ich habe heute einem Prozess vor einem VG beigewohnt. Dabei emfand ich als sehr auffällig, wie der Vorsitzende die nach meiner Auffassung schlüssigen Begründungen der einen Partei weitestgehend ignorierte, sowie deren zitierte und zutreffende BVerwG- und OVG-Entscheidungen nicht notierte um sie entsprechend zu überprüfen und auch zutreffende Kommentare aus Kopp/Schenke stillschweigend an sich "vorbeiziehen" ließ. Er stand all den Argumenten ablehnend gegenüber (was nicht nur allein in meinen begrenzten Verwaltungsrechtskenntnissen begründet sein kann, da andere mit mehr Kenntnissen auch so empfanden).

Da kam bei mir die Frage auf, wie man seine mündlichen Ausführungen denn eigentlich für den wohl fälligen weiteren Rechtsweg "sichern" kann. Hat man eigentlich einen Anspruch auf Aushändigung eines Wortprotokolls ?
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 21:57    Titel: Re: Anspruch auf Protokoll der mündlichen Verhandlung ? Antworten mit Zitat

Leon6 hat folgendes geschrieben::
Guten Abend,
ich habe heute einem Prozess vor einem VG beigewohnt. Dabei emfand ich als sehr auffällig, wie der Vorsitzende die nach meiner Auffassung schlüssigen Begründungen der einen Partei weitestgehend ignorierte, sowie deren zitierte und zutreffende BVerwG- und OVG-Entscheidungen nicht notierte um sie entsprechend zu überprüfen und auch zutreffende Kommentare aus Kopp/Schenke stillschweigend an sich "vorbeiziehen" ließ. Er stand all den Argumenten ablehnend gegenüber (was nicht nur allein in meinen begrenzten Verwaltungsrechtskenntnissen begründet sein kann, da andere mit mehr Kenntnissen auch so empfanden).

Da kam bei mir die Frage auf, wie man seine mündlichen Ausführungen denn eigentlich für den wohl fälligen weiteren Rechtsweg "sichern" kann. Hat man eigentlich einen Anspruch auf Aushändigung eines Wortprotokolls ?


Nein, weil es ein solches nicht gibt. Ich sehe aber das Problem im Prozess ignorierter Hinweise auf Urteile und Kommentarfundstellen nicht. Das sind ja keine Angriffs- oder Verteidigungsmittel, mit denen man später ausgeschlossen wäre oder die man überhaupt im Prozess vorbringen müsste (man muss an sich nur Tatsachen vorbringen), sondern diese beziehen sich allein auf die bestehende Rechtslage. Und ob das Gericht die (später ja noch immer gültigen) Urteile und Kommentare zutreffend berücksichtigt hat, ergibt sich ja aus der Urteilsbegründung und kann so in der nächsten Instanz geprüft werden.

Was allerdings viele "Zuschauer" oft übersehen ist, dass ggf. der tatsächliche Sachverhalt mit den von der Partei vorgetragenen Urteilen und Kommentarstellen nicht übereinstimmt. In diesem Fall (und das ist tatsächlich häufig der Fall, da die Parteien vor Gericht oft alle möglichen, aber letztlich nicht einschlägigen Urteile und Kommentarstellen anbringen) ist das Übergehen dieser richtig. Das ist aber eine Frage des Einzelfalles und kann hier natürlich nicht festgestellt werden.

Gruß
Dea
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Leon6
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 25.10.08, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die aufklärenden Hinweise.
In dem genannten Beispiel war auffällig, dass der sich selbst vertretende Kläger sich durch die Gegenpartei durch sachfremde Einlässe öfters ablenken lies und so kaum noch auf die zu Beginn der Verhandlung durch den Vorsitzenden als klärungsbedürftig erachteten Sachverhalte einging, auf die es hier ankam. Das führte beim Vorsitzenden zu sichtlichen Ermüdungserscheinungen und ständig unterdrücktem Gähnen, welches durch anhaltend feuchte Augen nicht zu verbergen war.
Ein Prozessbevollmächtigter wäre in dieser ansonsten sehr interessanten Sache wohl vorteilhafter gewesen.
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