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Baum der Gemeinde fällen?

 
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MisterFloppy
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Anmeldungsdatum: 25.10.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.10.08, 14:30    Titel: Baum der Gemeinde fällen? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Mein Grundstück grenzt an das Grundstück der Gemeinde, auf diesem vor Jahren einmal ein Obstbaum aufgestellt wurde. Dieser steht ca 20 cm vom beginn meines Grundstückes entfernt!

Der Baum ist ein Apfelbaum, den die Gemeinde immer abernten wollte, dies aber in den vergangenen 9 Jahren (diese steht der Baum bereits) nie getan hat.
Ohne mich zu fragen, war ich dann bisher für die Beseitigung des Fallobstes zuständig. Hinzu kommen immer wieder Blätter und Äste.
Der Baum steht an einer, von Traktoren befahrenen Straße und hier werden auch immer wieder Äste vom Baum abgerissen.

Wenn ich die Gemeinde nun frage, den Baum zu fällen, wird sie sicherlich "Nein" sagen, da unser Gemeinderat ein sturer Haufen ist.

Womit muss ich rechnen, wenn ich den Baum eigenhändig fälle?

Dazu muss ich vielleicht sagen, das unser Sportverein ebenfalls auf Gemeindegrund einen Baum (ohne nachfragen) abgesägt hat, und da ist unsere Gemeinde nicht nachgegangen.

Sollte ein fällen meines Baumes doch noch den Gemeinderat aufregen, so wäre ich mir schon gerne im klaren, was mir blühen kann.

Besten Dank schon für Eure Antworten!
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 25.10.08, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hier schon mal was zum lesen
Schönes WE
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Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
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MisterFloppy
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Anmeldungsdatum: 25.10.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.10.08, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Schon einmal ein sehr hilfreicher Link!
Wie sieht es denn mit den Strafgebühren aus?
Bevor der Baum dann doch stehen bleiben muss, würde ich auch gerne noch etwas Geld bezahlen!
Der Stört nämlich gewaltig!
Ich setze auch gerne einen neuen, allerdings keinen Obstbaum!
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 25.10.08, 15:40    Titel: Re: Baum der Gemeinde fällen? Antworten mit Zitat

MisterFloppy hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen!

Mein Grundstück grenzt an das Grundstück der Gemeinde, auf diesem vor Jahren einmal ein Obstbaum aufgestellt wurde. Dieser steht ca 20 cm vom beginn meines Grundstückes entfernt!

Der Baum ist ein Apfelbaum, den die Gemeinde immer abernten wollte, dies aber in den vergangenen 9 Jahren (diese steht der Baum bereits) nie getan hat.
Ohne mich zu fragen, war ich dann bisher für die Beseitigung des Fallobstes zuständig. Hinzu kommen immer wieder Blätter und Äste.
Der Baum steht an einer, von Traktoren befahrenen Straße und hier werden auch immer wieder Äste vom Baum abgerissen.

Wenn ich die Gemeinde nun frage, den Baum zu fällen, wird sie sicherlich "Nein" sagen, da unser Gemeinderat ein sturer Haufen ist.

Womit muss ich rechnen, wenn ich den Baum eigenhändig fälle?

Dazu muss ich vielleicht sagen, das unser Sportverein ebenfalls auf Gemeindegrund einen Baum (ohne nachfragen) abgesägt hat, und da ist unsere Gemeinde nicht nachgegangen.

Sollte ein fällen meines Baumes doch noch den Gemeinderat aufregen, so wäre ich mir schon gerne im klaren, was mir blühen kann.

Besten Dank schon für Eure Antworten!

Warum schicken Sie der Gemeinde keine Rechnung für die beseitigung des Fallobstes?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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MisterFloppy
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.10.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.10.08, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Da hab ich auch schon dran gedacht!
Aber damit wäre das Ur-Problem nicht gelöst!
Evt. mach ich das, wenn ich den Baum gefällt habe, und ich erhalte eine Strafe!
Dann erhält die Gemeinde eine Rechnung über einen ähnlich hohen Betrag wegen beseitigung des Obstes!
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emi 10
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Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 25.10.08, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

MisterFloppy hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Mein Grundstück grenzt an das Grundstück der Gemeinde, auf diesem vor Jahren einmal ein Obstbaum aufgestellt wurde. Dieser steht ca 20 cm vom beginn meines Grundstückes entfernt!


Hier gilt das Nachbarschaftsrecht.
Die Gemeinde (Stadt - Land) hat normalerweise eine Baumsatzung.
Die gibt nähere Auskunft darüber. Darin ist auch zu nachzulesen, wieweit ein Baum/Strauch ect. von dem Nachbargrundstück zu stehen hat.
Auch die "Ernte" ist darin geregelt.
Jedes Bundesland hat eine eigene Baumsatzung.

Bei Selbstrodung droht eine Klage wegen Mißachtung der Baumsatzung.

Kosten:
a) Der Baum wird wirtschaftlich geschätzt und die Gemeinde pflanzt einen neuen Baum.

b) Eine zumindest Ordnungsstrafe dürfte dabei sein.
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