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winnipups FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.11.2005 Beiträge: 54
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Verfasst am: 14.10.08, 14:05 Titel: Reiseveranstalter für Ticketkosten haftbar machen? |
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Hallo an alle,
folgender Fall:
Familie XY hat mit Enkeltochter Z eine einwöchige Tunesienreise gebucht.
Während des Aufenthalts bekommt Frau X vom Hotelessen eine Lebensmittelvergiftung (2-3 weitere Gäste hatten Beschwerden) und muss stationär ins Krankenhaus.
Daher kann Herr Y und Enkelin Z nicht planmäßig nach hause fliegen.
Die Reiseleitung kann Familie XY keinen Charterflug minesetens innerhalb von 5 Tagen nach der Entlassung von Frau X anbieten, da alle Plätze voll sind, Frau X und Herr Y bekommen allerdings vom Auslandsreisekranken-Versicherer die Tickets für zwei Linienflüge 1 Tag nach der Entlassung gebucht und auch bezahlt.
Familie XY sitzt allerdings nun auf den Flugkosten von Enkeltochter Z fest, da diese nicht vom Versicherer übernommen werden. Ebenso wie die anteiligen Hotelkosten für die Nachbuchung weiterer 2 Nächte.
Kann Familie XY den Reiseveranstalter für die Unkosten haftbar machen?? Schließlich hat Frau X sich die Lebensmittelvergiftung ja im Hotel eingefangen.
Gruß winnipupgs |
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AntoniaW FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.03.2008 Beiträge: 173
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Verfasst am: 20.10.08, 20:16 Titel: |
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Versicherungsschutz
Familie XY könnte noch einmal genauer die AVB der abgeschlossenen Auslandskrankenversicherung (Welche Versicherung? Welcher Tarif?) prüfen. Als Familie gilt regelmäßig eine Kombination aus min. einem Minderjährigen/Auszubildenden und max. zwei Erwachsenen. Dann wäre natürlich auch die Enkelin mitversichert.
Wurde ggf. auch eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen? Auch diese sollte hier greifen.
Lebensmittelvergiftung
Für den Reiseveranstalter sehe ich eine geringere Verantwortlichkeit die Mehrkosten tragen zu müssen. Der Frankfurter Tabelle nach bestünde jedoch ein Anspruch auf Rückerstattung des Hotelpreises auf Grund der verdorbenen Speisen. Photos, medizinische Atteste und die Bestätigung der Reiseleitung vor Ort sind in dieser Situation dienlich. |
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winnipups FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.11.2005 Beiträge: 54
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Verfasst am: 21.10.08, 08:01 Titel: |
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Hallo,
danke erst mal für die Auskunft.
Laut Versicherungsbedingungen sind leider nur der Versicherunsnehmer selbst sowie dessen Ehepartner und eventuell im Haushalt lebende, minderjährige Kinder, also die Enkeltochter leider nicht.
Eine Reiseabbruchversicherung besteht nicht, somit bliebe wirklich nur der Reiseveranstalter.
Jetzt stellt sich die Frage, was fotografische hätte festgehalten werden müssen?
Gruß winnipups |
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Linus Cornell FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.01.2005 Beiträge: 493 Wohnort: im hohen Norden
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Verfasst am: 21.10.08, 08:13 Titel: |
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Wie alt ist denn die Enkeltochter? Gibt es denn irgendeinen sachlich nachvollziehbaren Grund, warum sie nicht planmäßig alleine nach Hause geflogen ist? Damit hätten diese Kosten doch gespart werden können. _________________ You might very well think that; but I couldn't possibly comment - Francis Urquhart |
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AntoniaW FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.03.2008 Beiträge: 173
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Verfasst am: 21.10.08, 08:22 Titel: |
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winnipups hat folgendes geschrieben:: | Laut Versicherungsbedingungen sind leider nur der Versicherunsnehmer selbst sowie dessen Ehepartner und eventuell im Haushalt lebende, minderjährige Kinder, also die Enkeltochter leider nicht. |
Dann bitte unbedingt wechseln! So etwas sollte man gar nicht erst abschliessen!
Es gibt Anbieter, die Kinder egal welchen Verwandschaftsverhältnisses versichern.
winnipups hat folgendes geschrieben:: | Jetzt stellt sich die Frage, was fotografische hätte festgehalten werden müssen? |
Nicht müssen, aber die eindeutige und "lückenlose" Dokumentation der Umstände vor Ort machen es dem Reklamationsteam in Deutschland leichter die Situation zu verstehen, zu bewerten und zu entschädigen.
@Linus Cornell
Super mitgedacht! Schadenminderungspflicht nennt sich das. Wenn die Kleine zumindest schulfähig ist, kann man sie getrost zum Flieger begleiten und dort in die Obhut der Kinder-Flugbegleiter geben.
Hätte ich vermutlich auch so gemacht, statt ihr den ganzen Stress und die Krankenhausbesuche zuzumuten. |
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winnipups FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.11.2005 Beiträge: 54
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Verfasst am: 21.10.08, 08:27 Titel: |
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Hallo,
die Kleine ist 5 Jahre alt und alleine hätte ich sie nicht fliegen lassen
Und mit einem ihr doch fremden Flugbegleiter hätte sie sicherlich mehr Stress gehabt als mit Opa Oma im Krankenhaus zu besuchen. Das wäre für sie sicherlich Horror gewesen.
Gruß winnipups |
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mosaik FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 1055 Wohnort: Anif
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Verfasst am: 25.10.08, 16:12 Titel: |
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Eine Lebensmittelvergiftung, die im Bereich jener Leistung gelegen hat, die ein Reiseveranstalter zu vertreten hat, muss der Geschädigte nachweisen.
Das heißt also: wäre es das Hotel und die Halbpension, die man gebucht hat, muss man dies beweisen können. Zwei drei weitere Erkrankungen sprechen nach Erkenntnissen verschiedener Gerichte NICHT für eine Epidemie.
Feinheit: wäre es zwar nachweisbar, dass tatsächlich der Krankheitsherd das Hotel war (ist sogar einem erkrankten Arzt vor Gericht nicht gelungen!), aber die mangelhafte Speise war nicht Vertragsinhalt des Reisevertrags (gebucht hatte man Abendessen inkl., aber es war der Mittagsimbiss), dann haftet der Reiseveranstalter nicht. Denn er haftet nur für SEINE versprochenen Leistungen!
Richter legen im übrigen sehr strenge Maßstäbe bei der Beweisführung an. Das heißt, so gut wie nie kann man so eine Behauptung beweisen. Es müssten schon 50 Prozent oder mehr der Hotelgäste erkrankt sein...
meint
Peter |
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winnipups FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.11.2005 Beiträge: 54
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Verfasst am: 25.10.08, 18:55 Titel: |
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@all:
Vielen Dank für die kompete Info
Werden es dann wohl lassen und uns die Mühe sparen.
lg winnipups |
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