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Kann man aufgrund einer Heuschnupfenallergie vom GWD ausgemustert werden? Wenn ja, muss hier eine Bescheinigung des Hausarztes bei der Musterung vorgelegt werden?
Nach einer Bienenallergie wurde hier nicht gefragt.
Es ist aber auch eine Allergie und wenn jemand schon unter Allergien leidet, kann es ja sein, dass auch eine Bienenallergie vorliegt. Oder darf ich darauf etwa nicht hinweisen?
Zitat:
Bei Heuschnupfen mag zwar die einschränkung geprüft werden, ist jedoch nicht von Belang, und zwar immer unter Berücksichtigung der vorherigen Berufstätigkeit.
Also klares NEIN
Ein klares JA wenn die Allergien den Gemusterten stark einschränken.
Zu Heuschnupfen kan ich nicht viel sagen,aber mein Sohn war vor 4 Wochen zur Musterung und hat eine hausstaubmilbenallergie vorgelegt,wobei die letzte Bescheinigung schon 15 Jahre her war.Man hat ihn gefragt,ob er extra Allergikerbettwäsche bräuchte und Asthmaspray,das mußte er beantworten und schon war er T 5.
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