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hallo , ich mache zur zeit eine ausbildung zum fahrlehrer,
die erste ausbildungsphase ist nur schule und wird als meisterbafög geleistet.auch der monatliche unterhaltsbedarf.
das problem ist die 2.ausbildungsphase.
die zählt als praktikum und wird nicht mehr bezahlt.
das praktikum geht 5 monate.
von wo könnte ich in dieser zeit evtl. finanz.hilfe bekomen ?
kennt jemand die rechtslage ?
vielen dank im voraus für die mühe.
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