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Wohnung: Mängel im Bad -> Schimmel evt. baulicher Mangel

 
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Gebrandmarkter
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.04.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 27.10.08, 11:34    Titel: Wohnung: Mängel im Bad -> Schimmel evt. baulicher Mangel Antworten mit Zitat

Hallo!
Ich wohne in einer Studenten WG in einer Wohnung einem großen Mehrfamilienhaus. Das Haus ist schon etwas älter. Ich denke so etwa 25 Jahre alt. Das Problem ist, dass wir im Bad Schimmel haben.

Die Situation ist folgendermaßen: der Schimmel ist an der Wand in der Dusche. Die Dusche ist bei uns einfach die Duschhalterung an der Wand und drunter die Wandewanne.

Wenn man Duschen will, zieht man einfach einen Vorhang vor. Die Wand über der Wanne ist gefliest so etwas 1,5m hoch. Das heißt, dass einem die Fließen, wenn man in der Wanne steht etwa bis 20cm unter die Brust gehen.

Wenn man also duscht, wird die Wand über den Fließen zwangsläufig auch nass.
Das war alles schon so als wir eingezogen sind. Wir haben uns nichts dabei gedacht. Die Wand war gestrichen, und man hat auch nichts gesehen.

Das Badezimmer hat keine Fenster. Nur kleine Lüftungsschlitze in der Tür, sowie ein Lüftungsgitter an der gegenüberliegenden Wand in etwa 2m Höhe. Dort ist aber keine elektrische Lüftung. War vermutlich auch nie vorgesehen. Dahinter ist einfach ein Schacht. Das ist in jeder Wohnung so.

Der Schimmel bildet sich jetzt an dem Übergang Fliesen -> gestrichene Wand. Und zwar ziemlich stark.

Die Tür ist die ganze Zeit weit offen. Aber das hilft nicht. Der Schimmel kommt immer wieder. Wir haben auch schon mit spezieller Anti-Schimmel Farbe und Chlorreiniger gearbeitet. Aber er ist einfach zu hartnäckig.

Ich bin der Meinung, dass dies (dass die Fliesen nicht höher gefliest wurden) ein baulicher Mangel ist.

Ich hatte jetzt vor den Vermieter (eine große Deutsche Immobilien Gesellschaft) in die Pflicht zu nehmen.

Die Frage ist jetzt natürlich in wieweit ich oder der Vermieter das Übernehmen muss. Und wie das weite vorgehen wäre.

Fest steht, dass ohne eine richtige Lüftung und irgendwelche Änderungen an der Wand der Schimmel nicht verschwindet.

Und so wie die Benutzung im Bad vom Vermieter gedacht ist, entsteht kein richtiger Luftzug.

Was meint ihr? Wie ist hier die rechtliche Lage?

Danke! mfg Christoph
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