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GEZ- Gebühren trotz Insolvenz ???

 
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siegen_2001
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 11.03.05, 08:54    Titel: GEZ- Gebühren trotz Insolvenz ??? Antworten mit Zitat

Ich habe da mal eine ganz bescheidene Frage. Ein Bekannter von mir hat Bescheid, dass Mitte Februar das private Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Gleichzeitig teilte er der GEZ mit, dass er den Beitrag von 1/4 jährlich EUR 48,45 nicht mehr zahlen könne und bat darum sein Fernseher entweder umzustellen, sodass er nur noch private Sender sehen kann (was natürlich nicht geht) oder aber ihm mizuteilen, ob man sich auf einen geringeren Beitrag einigen könne. Kann er das tun?
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Für die qualifizierte Antwort/ Hilfe bedanke ich mich recht herzlich und wünsche noch einen schönen Tag.
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gustav-m
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 13.03.05, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
bei der Stadtverwaltung gibt es Anträge zur Befreiung der GEZ-Gebühren. Hier muss man sein Einkommen angeben.
Liegt es unter einem bestimmten Satz, wird man für ein Jahr von den GEZ-Gebühren befreit.
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LB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 18.03.05, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja, grundsätzlich schon. Jedoch gilt dies nur für Personen, die zu den Gruppen gehören, die explizit bei der GEZ freigestellt sind.
(siehe hierzu: wvvw.gez.de/ungezwungen/befreiung_05.html [www nicht kopieren, selberschreiben!])

Abgesehen hiervon bin ich der Meinung, dass selbst Lohnpfändungen (im oder außerhalb des InsO-Verfahrens) die Bemessungsgrenze für die GEZ nicht beeinträchtigen.

Dem entsprechend müßte die Verteilung hier wie folgt aufgeteilt werden:
Vor Eröffnung: Insolvenzgläubigerverbindlichkeit (durch Anmeldung zur InsO-Tabelle)
Nach Eröffnung: m.E. ist die GEZ-Gebühr aus dem pfändungsfreien Einkommen des Gemeinschuldners zu bestreiten.
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 18.03.05, 22:57    Titel: Re: GEZ- Gebühren trotz Insolvenz ??? Antworten mit Zitat

siegen_2001 hat folgendes geschrieben::
Ich habe da mal eine ganz bescheidene Frage. Ein Bekannter von mir hat Bescheid, dass Mitte Februar das private Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Gleichzeitig teilte er der GEZ mit, dass er den Beitrag von 1/4 jährlich EUR 48,45 nicht mehr zahlen könne und bat darum sein Fernseher entweder umzustellen, sodass er nur noch private Sender sehen kann (was natürlich nicht geht) oder aber ihm mizuteilen, ob man sich auf einen geringeren Beitrag einigen könne. Kann er das tun?

Er kann das aber es ist total sinnlos.
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visionen2005
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.03.2005
Beiträge: 10
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 24.03.05, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Die GEZ ist da ganz rigoros und fordert ein, ohne Rücksicht auf Verluste.
Es gibt nur den Weg der GEZ-Befreiung, die aber vom Einkommen abhängt.

LG
Visionen2005
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