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Gute Nacht, ich habe einen realitätsnahen fiktiven Fall. Person A fährt mit einer gültigen Fahrkarte im Zug. Dann kommt ein missgelaunter und/oder unwissender Kontrolleur, behauptet, die Fahrkarte sei ungültig, und nimmt diese mit. Person A bekommt von ihm einen Strafzettel. Wie sollte sich A verhalten? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Den "Strafzettel" nicht bezahlen und das Verkehrsunternehmen unter Fristsetzung auffordern, ihm die Fahrkarte, die er rechtmäßig und zutreffend erworben hat, auch zu Beweiszwecken wieder auszuhändigen.
Danke, das mit der Fahrkartenrückforderung ist ein guter Tipp! Und hat es irgendwelche Rechtsfolgen, wenn das Unternehmen die Fahrkarte nicht herausgibt, aber der Person dadurch kein richtiger Schaden entsteht?
(die Fahrkarte war entweder sowieso einmalig/am Ende der Gültigkeitsdauer oder es handelt sich um eine persönliche Zeitfahrkarte, die man jederzeit fast kostenlos ausdrucken kann) _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Die Herausgabe der gültigen Fahrkarte ohne Kopie, Quittung oder Zeugen könnte sich als böser Fehler erweisen. Der angegangene Kontrolleur hat evtl. leichtes Spiel eine entsprechende ungültige Fahrkarte zu besorgen. Der Kunde im Besitz einer ordentlichen Quittung, Rechnung, Fahrkarte, Parkscheines usw. darf nicht von einem Kaufhausdetektiv, einer Politesse oder einem Kontrolleur zur Herausgabe seines einzigen Beweismittels gezwungen werden!
Nun noch die Frage des Anscheins. Ich bin im Besitz eines gültigen Fahrscheines, gebe ihn aber widerstandslos auf und nehme stattdessen den Strafzettel an. Der Kontrolleur legt dann später tatsächlich einen ungültigen Fahrschein vor. Wie will ich beweisen, das er mich damals überrumpelt hat und den Fahrschein vertauscht?
Recht haben und Recht bekommen, könnte hier sehr schwer werden befürchte ich.
Der Kontrolleur hat die Person A gebeten, die Fahrkarte zu zeigen und zu geben. Erstmal ohne zu sagen, ob er sie für gültig hält und ob er sie mitnehmen will. Das ist erstmal nicht ungewöhnlich und kommt bei Kontrollen ab und zu vor. Als A den Kontrolleur um die Rückgabe der Fahrkarte auffordert, verweigert er die Rückgabe. Soll A die Fahrkarte dem Kontrolleur mit Gewalt aus der Hand entreißen?
Wenn der Kontrolleur absichtlich eine falsche Fahrkarte vorlegt, sind auf ihr doch keine Fingerabdrücke von A enthalten . _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Soll A die Fahrkarte dem Kontrolleur mit Gewalt aus der Hand entreißen?
Das war die einzige Alternative damals im Zug? Man war ganz allein, keine Zeugen des Vorfalls? Warum mußte man im Gegenzug den Strafzettel annehmen und seine Personalien angeben?
Die Herausgabe der gültigen Fahrkarte ohne Kopie, Quittung oder Zeugen könnte sich als böser Fehler erweisen. Recht haben und Recht bekommen, könnte hier sehr schwer werden befürchte ich.
Alles schön und gut, doch grundsätzlich sollte man erstmal davon ausgehen, dass der Kontrolleur die Fahrkarte ordnungsgemäß weiterleitet. Die Theorie, dass er irgendwo eine andere Fahrkarte aus dem Mülleimer fischt und dann sagt, er habe die bekommen, scheint mir an den Haaren herbei gezogen.
Nebenbei sei noch angemerkt, dass in den Beförderungsbedingungen eines jeden Verkehrsunternehmens und auch in den zu Grunde liegenden Bundesgesetzen steht, dass die Fahrkarte auf Verlangen auszuhändigen (nicht nur zu vorzuzeigen) ist, sprich der Kontrolleur hat ein Recht darauf, die Karte in die Hand zu nehmen.
Insofern kann man in einer solchen Situation als Fahrgast auch nicht viel machen. Der Kontrolleur hat natürlich im Falle der Ungültigkeit ein berechtigtes Interesse daran, die Karte als Beweismittel sicherzustellen.
A sollte sich an das Verkehrsunternehmen wenden und den Vorfall schildern. War die Karte wirklich gültig, wird der Kontrolleur einen Rüffel bekommen und ist beim nächsten Mal hoffentlich vorsichtiger.
Hier geht es aber nicht um das Recht der Aushändigung einer Fahrkarte zum Zwecke der Kontrolle, sondern um die Anmaßung der Einbehaltung einer gültigen Fahrkarte im Austausch mit einem Strafzettel, das sollte man schon unterscheiden!
Zitat:
Der Kontrolleur hat natürlich im Falle der Ungültigkeit ein berechtigtes Interesse daran, die Karte als Beweismittel sicherzustellen
Warum sollte man dem Schilderer des Vorfalles unterstellen er habe sich geirrt und der Kontrolleur sei im Recht?
Man wende sich also an die Bahn und hoffe auf Bearbeitung, Einsicht und Klärung zu Gusnten des Kunden!
Man war ganz allein, keine Zeugen des Vorfalls? Warum mußte man im Gegenzug den Strafzettel annehmen und seine Personalien angeben?
Es gab einige Leute drum herum, die den Vorfall mitbekommen haben. Aber was bringt das dem A?
A hat immer noch nicht sicher erfahren, ob an den Bemerkungen des Kontrolleurs doch was dran war. A hat lediglich einen Mitarbeiter im KundenCenter eines Verkehrsunternehmens dieser Region gefragt. Der Mitarbeiter meinte, der Kontrolleur habe sich lächerlich verhalten.
A hat Unternehmen offiziell gefragt und um Klärung gebeten. Die Personalien stehen im Ausweis und die Fahrkarte ist nur mit dem Ausweis gültig.
In der Realität ist der Fall doch etwas komplizierter als im fiktiven Fall. Das war ein Ausdruck einer Semesterfahrkarte und der Kontrolleur meinte, der Ausdruck sei zu klein. Die Maße waren ca. 14,5cm x 7,6cm und der meinte, es müsse DIN-A4 sein. Im Strafzettel steht, dass ein Semesterticket eingezogen wurde, aber nur mit dieser Kurzbezeichnung des Tickets und ohne Begründung. Der Kontrolleur hat der Person A geraten, einen größeren Ausdruck zu machen und bei einem Schalter (am Bahnhof) vorzuzeigen. Dummerweise wollte der Mitarbeiter am Schalter damit nichts zu tun haben . Dafür gibt es sogar einen Zeugen.
Aber zurück zum fiktiven Fall: Wenn die Fahrkarte ohne Ausweis gültig wäre, müsste man auf Verlangen des Kontrolleurs die Personalien geben? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Der Kontrolleur wird die Karte sicher eingezogen haben, da er dachte, es würde sich um eine Fälschung handeln. Offenbar kann/muss man sich dieses Semesterticket selber ausdrucken. Wie wird dann eigentlich die Echtheit überprüft und sicher gestellt, dass dann nicht vor dem Ausdrucken noch mit einem Grafikprogramm der Name oder Geltungszeitraum retuschiert wird?
Steht irgendwo in welcher Größe man das Semesterticket ausdrucken soll?
Zitat:
Aber zurück zum fiktiven Fall: Wenn die Fahrkarte ohne Ausweis gültig wäre, müsste man auf Verlangen des Kontrolleurs die Personalien geben?
Müsste man nicht, allerdings muss man dann natürlich damit rechnen, dass der Kontrolleur die Polizei hinzuzieht. Erst recht wenn der Verdacht auf eine Straftat (Bertrug, Urkundenfälschung etc.) besteht.
Offenbar kann/muss man sich dieses Semesterticket selber ausdrucken. Wie wird dann eigentlich die Echtheit überprüft und sicher gestellt, dass dann nicht vor dem Ausdrucken noch mit einem Grafikprogramm der Name oder Geltungszeitraum retuschiert wird?
Theoretisch ist da sogar etwas eingebaut, das mit einem Gerät lesbar ist und das Ticket ungültig macht, wenn der Student z.B. das Ticket legal ausgedruckt hat und dann exmatrikluiert wurde. Praktisch ist mir noch nie vorgekommen, dass jemand ein solches Gerät benutzt hat.
Zitat:
Steht irgendwo in welcher Größe man das Semesterticket ausdrucken soll?
Eben nicht dass ich wüsste.
Zitat:
I-user hat folgendes geschrieben::
Aber zurück zum fiktiven Fall: Wenn die Fahrkarte ohne Ausweis gültig wäre, müsste man auf Verlangen des Kontrolleurs die Personalien geben?
Müsste man nicht, allerdings muss man dann natürlich damit rechnen, dass der Kontrolleur die Polizei hinzuzieht.
Person A hat keine Angst vor der Polizei, sie hat mir ihr sogar einige z.T. gute Erfahrungen . Aber was würde die Polizei dann machen? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
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Wählt man einen zu kleinen Ausdruck, werden natürlich die ganzen Zusatzinfos unleserlich und ein Barcode ist ggf. nicht mehr mit dem Scanner des Kontrolleurs abrufbar. Da die eingezogene Fahrkarte personengebunden ist, sollte die ganze Geschichte sich als bedauerlicher Irrtum des Ausdruckenden herausstellen und nicht als ungültige Fahrkarte.
Im Link geht es eindeutig um "normale" selbst auszudruckende Tickets:
Zitat:
Online-Tickets zum Selbstausdruck sind erhältlich für Inhaber einer BahnCard 25/
BahnCard 50, BonusCard Business-, ec- oder Kreditkarte ...
Im vorliegenden Fall ist es ein Studententicket, der vom Studenten zusammen mit dem Semesterbeitrag an die Hochschule bezahlt wird.
Auf der entsprechenden Seite der Hochschule steht (keine Ahnung, seit wann), dass das Ticket in der Originalgröße DIN-A5-Format hat. Aber dort steht nicht, dass es nur in dieser Größe gültig ist.
Person A hat auch nicht verstanden, warum die Ausdrucke im Februar 2008 und August 2008 kleiner waren, während im Oktober die Originalgröße rauskam. A hat weder damals noch jetzt irgendwelche Einstellungen vorgenommen. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 27.10.08, 17:17 Titel:
I-user hat folgendes geschrieben::
Aber dort steht nicht, dass es nur in dieser Größe gültig ist.
"Gültig" kann es ja ggfs. auch in kleinerer Größe sein. Aber bei einer Kontrolle kann es eben sein, daß es nicht als gültig erkannt wird. Irgendwo muß ja auch die Grenze sein, sonst drucke ich mein Ticket gerne mal als 1x1mm aus. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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