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Verfasst am: 26.10.08, 21:58 Titel: Ist Hausdurchsuchung möglich bei Erfindung/Patent in Gefahr?
Wenn eine Person eine ganz große Erfindung in seinem Keller macht und diese patentieren will, dann ist ja jede Person die die Erfindung vor der Patentanmeldung sieht, eine Gefahr
für das Patent.
Darf daher die Polizei, wenn sie z.b. eine Hausdurchsuchung hat, einen Raum durchsuchen in dem die oben genannte Erfindung steht?
Wie wird das geregelt?
Kann man die Polizisten zu einer Verschwiegendheitserklärung zwingen so daß die Patentameldung nicht durch deren Besuch gefährdet wird?
Verfasst am: 27.10.08, 15:37 Titel: Re: Ist Hausdurchsuchung möglich bei Erfindung/Patent in Gef
Caesar hat folgendes geschrieben::
Wenn eine Person eine ganz große Erfindung in seinem Keller macht und diese patentieren will, dann ist ja jede Person die die Erfindung vor der Patentanmeldung sieht, eine Gefahr
für das Patent.
Darf daher die Polizei, wenn sie z.b. eine Hausdurchsuchung hat, einen Raum durchsuchen in dem die oben genannte Erfindung steht?
Wie wird das geregelt?
Kann man die Polizisten zu einer Verschwiegendheitserklärung zwingen so daß die Patentameldung nicht durch deren Besuch gefährdet wird?
Ich denke, um ein Patent zu beantragen, wird man schon ein wenig mehr über die Erfindung wissen müssen, als nur wie sie aussieht. Solange die Polizei sie oder Teile nicht beschlagnahmt, glaube ich kaum, dass die Beamten mit der Erfindung genug Zeit verbringen, um überhaupt einschätzen zu können, was das ist, geschweige denn die nötigen Informationen für eine Patentanmeldung zu bekommen.
in diesem Fall wäre zu beurteilen ob die Hausdurchsuchung für das
Patent "neuigkeitsschädlich" wäre. Sollte der Erfinder das bejahen,
so genügt eine einfache Erklärung der Beamten das erworbene Wissen
nicht neuigkeitsschädlich zu verwerten.
Der Erfinder selbst kann beim Patentamt eine Genehmigung
erwirken, daß er über das (noch nicht erteilte) Patent mit Dritten
z.B. verhandeln darf, ohne das dies als neuigkeitsschädlich angesehen
wird. Er muss schliesslich auch verwerten können. ( Verwertbarkeit ist
auch eine Voraussetzung für die Erteilung eines Patentes.
Jedes Patent kann vom Staat kassiert werden, sofern ein berechtigtes
Interesse vorliegt. In diesem Fall steht dem Erfinder ein Entgeld zu.
Diese Anworten gelten nur für das deutsche Patentrecht, in den USA ist das
anders.
Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass mit Hinweis auf ein Patent im Keller
die Durchsuchung desselben verhindert werden kann.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 28.10.08, 15:47 Titel: Re: Ist Hausdurchsuchung möglich bei Erfindung/Patent in Gef
Caesar hat folgendes geschrieben::
Darf daher die Polizei, wenn sie z.b. eine Hausdurchsuchung hat, einen Raum durchsuchen in dem die oben genannte Erfindung steht?
Ja natürlich. Ansonsten würde jede Hausdurchsuchung daran scheitern, daß sich in dem durchsuchten Haus eine neue Erfindung befindet.
Caesar hat folgendes geschrieben::
Kann man die Polizisten zu einer Verschwiegendheitserklärung zwingen
Die dürfte kaum nötig sein. Zum einen sind Polizisten sowieso zur Verschwiegenheit verpflichtet, zum anderen wird
Caesar hat folgendes geschrieben::
die Patentanmeldung nicht durch deren Besuch gefährdet
Oder sollte es tatsächlich jemanden im Patentamt geben, der aus einer Hausdurchsuchung irgendwelche Probleme für eine Patentierung herleiten würde? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
@ erniebert: Da stehen aber einige kühne Behauptungen
Zitat:
Der Erfinder selbst kann beim Patentamt eine Genehmigung
erwirken, daß er über das (noch nicht erteilte) Patent mit Dritten
z.B. verhandeln darf, ohne das dies als neuigkeitsschädlich angesehen
wird. Er muss schliesslich auch verwerten können. ( Verwertbarkeit ist
auch eine Voraussetzung für die Erteilung eines Patentes.
In meinem Patentgesetz steht (§ 3), dass nur Kenntnisse, die vor dem Anmeldetag der Öffentlichkeit bekannt sind, neuheitsschädlich sind. Nach dem Anmeldetag kann der Erfinder seine Erfindung publizieren wie er will.
Zitat:
Jedes Patent kann vom Staat kassiert werden, sofern ein berechtigtes
Interesse vorliegt. In diesem Fall steht dem Erfinder ein Entgeld zu.
Das ist aber eine komische Umschreibung einer Zwangslizenz. In der Praxis (in Deutschland) ist dieser Fall übrigens weitgehend bedeutungslos.
Im übrigen unterliegen Polizisten m.W. der Amtsverschwiegenheit. Damit gilt das, was sie im Rahmen der Hausdurchsuchung über die Erfindug lernen nicht als öffentlich zugängliches Wissen und damit nicht als Stand der Technik.
@rettich: war mir auch neu, stammt aber von meinem Patentanwalt und
der ist garnicht kühn.
Ich kann nicht beurteilen ob der Fall einer Zwangslizenz in Deutschland
oft eintritt, gehe aber davon aus, daß es darüber sowieso keine Unterlagen
geben würde.
Es gibt allerdings Patente, z.B. aus der Wehrtechnik, die nicht offen gelegt
werden. Das kann im Einzelfall zum Konflikt mit nicht öffentlich zugänglichem Wissen und dem Stand der Technik führen.
Ich glaube aber der Fall ist so selten, dass bestenfalls akademisches
Interesse daran besteht.
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