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Volker Hellmann noch neu hier
Anmeldungsdatum: 23.08.2008 Beiträge: 1 Wohnort: 48432 Rheine
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Verfasst am: 23.08.08, 17:52 Titel: Arztfehler |
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Hallo, ich benötige hier einmal Rat.
Im Okt. 2007 wurde an meinem li. Knie eine Artroskopie gemacht.
Es wurde ein Innenmeniskushinterhornriss behandelt.
Normalerweise geht man rechts und links in das Knie, mein Operateur ist leider fast Mittig reingegangen. Jedoch nicht längs sondern Quer. Dadurch wurde meine Patella - Sehne zu 40 % beschädigt. Nun Klage ich gegen den Operateur bzw das Krankenhaus. In einem Schreiben der Gegenpartei habe ich gelesen das dr Operateur gesagt hat: Er ist nicht vorne sondern re. und li. reingegangen. Ich habe natürlich sofort Fotos an meinen RA von dem Knie gesendet. Was ist das für ein Arzt? Er ist sogar Oberarzt. Nach meiner Artroskopie war ich eine Woche später wegen Schmerzen zum MRT. Aussager des dortigen Arztes : ZITAT, wo hast du denn diese Scheiße machen lassen. ZITATENDE.
Habe daraufhin alles Schriftlich von ihm bekommen, nach der OP hatte ich 3 neue Verletzungen.
Frage: Wie lange dauert so ein Verfahren wo eigentlich alles Bewiesen ist?
Zieht ein Krankenhaus es Mutwillig in die Länge und hofft das dem Patienten das Geld für so einen langen Prozess ausgeht.?
Freu mich auf eure Hilfe, je mehr desto besser.
Danke
Volker |
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JD FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 171
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Verfasst am: 24.08.08, 09:34 Titel: |
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Hallo,
auch wenn Ihr Unmut verständlich ist - entschieden ist in dieser Sache noch gar nichts, zumal nicht klar ist, ob es in diesem fiktiven Fall um Schadenersatz für Fahrtkosten, Arbeitsausfall, Haushaltshilfe etc. geht oder ein größerer Betrag Schmerzensgeld begehrt wird.
Der Richter wird natürlich Ihre Aussagen und die Fotos/Arztbriefe würdigen, jedoch werden auch die Aussagen des Oberarztes Beachtung finden. Um die Sache objektiver einschätzen zu können wird während der Beweisaufnahme ein Gutachter beauftragt, die Dokumentation des Behandlungsverlaufs zu begutachten. Evtl. werden auch Sie durch diesen Gutachter untersucht.
Was insgesamt dabei rauskommt ist absolut ungewiss. Vielleicht bekommen Sie Recht, vielleicht nicht.
Verschleppen kann den Prozess niemand, jedoch kann jede Partei die Rechtsmittel ausschöpfen, die möglich sind. Außerdem warten das Gericht, der Gutachter, ... nicht nur auf Ihren Fall. Wahrscheinlich werden einige Monate vergehen, wobei eine zweistellige Zahl realistisch sein dürfte. |
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Wilfried FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.01.2006 Beiträge: 48
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Verfasst am: 07.09.08, 14:54 Titel: |
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Ich möchte mich da mal mit Fragen thematisch anschließen:
Hat ein Patient gegenüber einem Arzt einen Haftungsanspruch, wenn dieser im Rahmen der Krebsvorsorge beim Patienten eine Harnröhrenentzündung verursacht? Und begeht ein Arzt fahrlässige Körperverletzung, wenn er bei einer Coloskopie (auch im Rahmen der Krebsvorsorge) den Sphinkter des Enddarmes verletzt?
Wer ist in der Beweispflicht? Der Patient, dass der Arzt gepfuscht hat oder der Arzt, dass er nicht fahrlässig gehandelt hat (unvermeidbares Risiko) ?
Meines Erachtens erteilt die Krankenkasse - die die "Vorsorge" (eigentlich Früherkennung) befürwortet, den Behandlungsauftrag, oder ?
Grüße von Wilfried |
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Dummerchen FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
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Verfasst am: 07.09.08, 17:27 Titel: |
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Wilfried hat folgendes geschrieben:: | Hat ein Patient gegenüber einem Arzt einen Haftungsanspruch, wenn dieser im Rahmen der Krebsvorsorge beim Patienten eine Harnröhrenentzündung verursacht? Und begeht ein Arzt fahrlässige Körperverletzung, wenn er bei einer Coloskopie (auch im Rahmen der Krebsvorsorge) den Sphinkter des Enddarmes verletzt? |
Ein Patient hat dann prinzipiell Anspruch auf Schadensersatz/Schmerzensgeld, wenn ein Arzt seine Sorgfaltspflicht verletzt hat.
Zitat: | Wer ist in der Beweispflicht? Der Patient, dass der Arzt gepfuscht hat oder der Arzt, dass er nicht fahrlässig gehandelt hat (unvermeidbares Risiko) ? |
Es ist grundsaetzlich derjenige in der Beweispflicht, der einen Anspruch stellt. Im Arzthaftungsrecht gibt es Faelle der Beweisumkehr, in denen der Arzt nachweisen muss, dass er nicht verantwortlich ist. Dies ist in erster Linie der Fall, wenn die Dokumentation mangelhaft ist.
Man sollte sich bei Auftreten von Komplikationen immer daran erinnern, dass diese trotz bester Technik und groesstmoeglicher Sorgfalt auftreten koennen und haeufig nichts mit dem vielbeschrieenen Pfusch zu tun haben. |
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Broni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.10.2004 Beiträge: 20
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Verfasst am: 08.09.08, 10:48 Titel: |
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Es scheint auch so zu sein, dass der Patient nichts unterschreiben muss.
Es genügt, dass der Arzt in seiner Dokumentation stehen hat, dass er den Patienten auf Risiken der Untersuchung bzw. der Behandlung hingewiesen hat.
Damit ist er von der Haftung frei.
Broni |
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Wilfried FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.01.2006 Beiträge: 48
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Verfasst am: 08.09.08, 12:26 Titel: |
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Wie muss man sich das praktisch vorstellen ?
Der Patient hat nach der Untersuchung eine Harnröhreninfektion. Wie weist er dem Urologen nach, dass er nicht bereits mit dieser Infektion zur Untersuchung kam ?
Da doch der Patient die schlechten Karten ?
Es geht auch nicht um einen Pfusch, sondern eher darum, vor der Untersuchung entsprechend vorbereitet zu sein.
Grüße von Wilfried |
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Dummerchen FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
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Verfasst am: 08.09.08, 13:01 Titel: |
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Broni hat folgendes geschrieben:: |
Damit ist er von der Haftung frei. |
Broni, der Arzt ist auch nach erfolgter Aufklaerung nicht "von der Haftung frei". Er haftet nach wie vor fuer Fehler, die er macht. Durch Aufklaerung weiss der Patient aber um normale Risiken der Behandlung, die trotz aller Sorgfalt auftreten koennen, und der Arzt muss daher nicht mehr fuer Schicksal oder Zufall haften.
Zitat: | Der Patient hat nach der Untersuchung eine Harnröhreninfektion. Wie weist er dem Urologen nach, dass er nicht bereits mit dieser Infektion zur Untersuchung kam ? |
Er sucht (und bezahlt) einen Gutachter, der nachweist, dass die Infektion vor dem Eingriff nicht bestand, dass sie durch den Eingriff hervorgerufen wurde, dass sie auf einem Behandlungsfehler des Arztes beruht und dass dadurch ein Schaden entstanden ist.
Alternativ weisst er mangelnde Dokumentation oder fehlende Aufklaerung des Arztes nach und laesst dann den Arzt erklaeren, weshalb er nicht verantwortlich ist. |
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Wilfried FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.01.2006 Beiträge: 48
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Verfasst am: 08.09.08, 16:10 Titel: |
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Zitat: | einen Gutachter, der nachweist, dass die Infektion vor dem Eingriff nicht bestand |
Ist das eine juristische oder eine medizinische Formulierung ? Ich meine, ist so ein Nachweis medizinisch bombenfest möglich ?
Grüße von Wilfried |
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Dummerchen FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
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Verfasst am: 08.09.08, 18:34 Titel: |
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Wilfried hat folgendes geschrieben:: | Ist das eine juristische oder eine medizinische Formulierung ? Ich meine, ist so ein Nachweis medizinisch bombenfest möglich ? |
Vielleicht, vielleicht auch nicht. Der Gutachter wird das in seinem Gutachten schreiben. |
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Broni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.10.2004 Beiträge: 20
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Verfasst am: 10.09.08, 12:46 Titel: |
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Sieht nach Glücksspiel aus.
Der Gutachter ist natürlich Partei, weil ich ihn bezahle. Und der Gegengutachter ?
Unendliche Geschichte -
Broni |
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Dummerchen FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
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Verfasst am: 10.09.08, 13:10 Titel: |
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Du wirst es kaum glauben Broni, aber diese "eine Kraehe hackt der anderen kein Auge aus" und "der Gutachter ist natuerlich Partei weil ich ihn bezahle" sind Stammtischmaerchen. Die meisten unabhaengigen Gutachter sind genau das - unabhaengig.
Das verschiedene Gutachter sich oft nicht einig sind, haengt meist daran, dass man eine Sache unterschiedlich beurteilen und gewichten kann. |
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Broni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.10.2004 Beiträge: 20
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Verfasst am: 12.09.08, 18:53 Titel: |
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Dummerchen hat folgendes geschrieben:: |
Das verschiedene Gutachter sich oft nicht einig sind, haengt meist daran, dass man eine Sache unterschiedlich beurteilen und gewichten kann. |
Also doch Glückspiel. Von dieser unterschiedlichen Betrachtungsweise kann sehr viel abhängen. Und wenn die Betrachtung zum Nachteil des Patienten erfolgt, liegt der Gedanke zur fehlenden Unabhängigkeit nahe.
Broni |
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Dummerchen FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
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Verfasst am: 12.09.08, 19:05 Titel: |
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So kann man es natuerlich auch sehen, wenn man nicht bereit oder in der Lage ist, ueber den Tellerrand hinauszusehen... |
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Wilfried FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.01.2006 Beiträge: 48
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Verfasst am: 14.09.08, 17:37 Titel: |
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Ich denke, es geht um Kenntnis des Risikos, dessen Einschätzung für sich selbst und ein selbstbestimmtes Verantwortung übernehmendes Handeln.
(Wobei ich das Glückspiel so verstanden habe, dass der Patient die Verantwortung an den Gutachter delegiert und nicht im Vornherein weiss, zu wessen Gunsten beurteilt bzw. gewichtet wird ).
Grüße von Wilfried |
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die_Julie FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 09.07.2005 Beiträge: 30
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Verfasst am: 29.10.08, 15:16 Titel: |
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Ich habe mir sagen lassen, dass das Bestellen eigener Gutachter vor Gericht am Ende doch nicht viel nützt, weil die Gerichte eigene Gutachter bestellen und ihr Urteil von diesen abhängig machen. Ist da was dran? Wie will das Gericht prüfen, ob "mein" Gutachter d.h. den ich mir ausgesucht habe ein unabhängiger Gutachter ist? |
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