Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Arztfehler
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Arztfehler

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arzt-, Zahnarzt- und Medizinrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Volker Hellmann
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.08.2008
Beiträge: 1
Wohnort: 48432 Rheine

BeitragVerfasst am: 23.08.08, 17:52    Titel: Arztfehler Antworten mit Zitat

Hallo, ich benötige hier einmal Rat.
Im Okt. 2007 wurde an meinem li. Knie eine Artroskopie gemacht.
Es wurde ein Innenmeniskushinterhornriss behandelt.
Normalerweise geht man rechts und links in das Knie, mein Operateur ist leider fast Mittig reingegangen. Jedoch nicht längs sondern Quer. Dadurch wurde meine Patella - Sehne zu 40 % beschädigt. Nun Klage ich gegen den Operateur bzw das Krankenhaus. In einem Schreiben der Gegenpartei habe ich gelesen das dr Operateur gesagt hat: Er ist nicht vorne sondern re. und li. reingegangen. Ich habe natürlich sofort Fotos an meinen RA von dem Knie gesendet. Was ist das für ein Arzt? Er ist sogar Oberarzt. Nach meiner Artroskopie war ich eine Woche später wegen Schmerzen zum MRT. Aussager des dortigen Arztes : ZITAT, wo hast du denn diese Scheiße machen lassen. ZITATENDE.
Habe daraufhin alles Schriftlich von ihm bekommen, nach der OP hatte ich 3 neue Verletzungen.
Frage: Wie lange dauert so ein Verfahren wo eigentlich alles Bewiesen ist?
Zieht ein Krankenhaus es Mutwillig in die Länge und hofft das dem Patienten das Geld für so einen langen Prozess ausgeht.?
Freu mich auf eure Hilfe, je mehr desto besser.

Danke
Volker
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
JD
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 171

BeitragVerfasst am: 24.08.08, 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

auch wenn Ihr Unmut verständlich ist - entschieden ist in dieser Sache noch gar nichts, zumal nicht klar ist, ob es in diesem fiktiven Fall um Schadenersatz für Fahrtkosten, Arbeitsausfall, Haushaltshilfe etc. geht oder ein größerer Betrag Schmerzensgeld begehrt wird.
Der Richter wird natürlich Ihre Aussagen und die Fotos/Arztbriefe würdigen, jedoch werden auch die Aussagen des Oberarztes Beachtung finden. Um die Sache objektiver einschätzen zu können wird während der Beweisaufnahme ein Gutachter beauftragt, die Dokumentation des Behandlungsverlaufs zu begutachten. Evtl. werden auch Sie durch diesen Gutachter untersucht.
Was insgesamt dabei rauskommt ist absolut ungewiss. Vielleicht bekommen Sie Recht, vielleicht nicht.
Verschleppen kann den Prozess niemand, jedoch kann jede Partei die Rechtsmittel ausschöpfen, die möglich sind. Außerdem warten das Gericht, der Gutachter, ... nicht nur auf Ihren Fall. Wahrscheinlich werden einige Monate vergehen, wobei eine zweistellige Zahl realistisch sein dürfte.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Wilfried
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.01.2006
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ich möchte mich da mal mit Fragen thematisch anschließen:

Hat ein Patient gegenüber einem Arzt einen Haftungsanspruch, wenn dieser im Rahmen der Krebsvorsorge beim Patienten eine Harnröhrenentzündung verursacht? Und begeht ein Arzt fahrlässige Körperverletzung, wenn er bei einer Coloskopie (auch im Rahmen der Krebsvorsorge) den Sphinkter des Enddarmes verletzt?

Wer ist in der Beweispflicht? Der Patient, dass der Arzt gepfuscht hat oder der Arzt, dass er nicht fahrlässig gehandelt hat (unvermeidbares Risiko) ?

Meines Erachtens erteilt die Krankenkasse - die die "Vorsorge" (eigentlich Früherkennung) befürwortet, den Behandlungsauftrag, oder ?

Grüße von Wilfried
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Wilfried hat folgendes geschrieben::
Hat ein Patient gegenüber einem Arzt einen Haftungsanspruch, wenn dieser im Rahmen der Krebsvorsorge beim Patienten eine Harnröhrenentzündung verursacht? Und begeht ein Arzt fahrlässige Körperverletzung, wenn er bei einer Coloskopie (auch im Rahmen der Krebsvorsorge) den Sphinkter des Enddarmes verletzt?


Ein Patient hat dann prinzipiell Anspruch auf Schadensersatz/Schmerzensgeld, wenn ein Arzt seine Sorgfaltspflicht verletzt hat.

Zitat:
Wer ist in der Beweispflicht? Der Patient, dass der Arzt gepfuscht hat oder der Arzt, dass er nicht fahrlässig gehandelt hat (unvermeidbares Risiko) ?


Es ist grundsaetzlich derjenige in der Beweispflicht, der einen Anspruch stellt. Im Arzthaftungsrecht gibt es Faelle der Beweisumkehr, in denen der Arzt nachweisen muss, dass er nicht verantwortlich ist. Dies ist in erster Linie der Fall, wenn die Dokumentation mangelhaft ist.

Man sollte sich bei Auftreten von Komplikationen immer daran erinnern, dass diese trotz bester Technik und groesstmoeglicher Sorgfalt auftreten koennen und haeufig nichts mit dem vielbeschrieenen Pfusch zu tun haben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Broni
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.10.2004
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

Es scheint auch so zu sein, dass der Patient nichts unterschreiben muss.

Es genügt, dass der Arzt in seiner Dokumentation stehen hat, dass er den Patienten auf Risiken der Untersuchung bzw. der Behandlung hingewiesen hat.

Damit ist er von der Haftung frei.

Broni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Wilfried
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.01.2006
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wie muss man sich das praktisch vorstellen ?

Der Patient hat nach der Untersuchung eine Harnröhreninfektion. Wie weist er dem Urologen nach, dass er nicht bereits mit dieser Infektion zur Untersuchung kam ?

Da doch der Patient die schlechten Karten ?

Es geht auch nicht um einen Pfusch, sondern eher darum, vor der Untersuchung entsprechend vorbereitet zu sein.

Grüße von Wilfried
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Broni hat folgendes geschrieben::

Damit ist er von der Haftung frei.


Broni, der Arzt ist auch nach erfolgter Aufklaerung nicht "von der Haftung frei". Er haftet nach wie vor fuer Fehler, die er macht. Durch Aufklaerung weiss der Patient aber um normale Risiken der Behandlung, die trotz aller Sorgfalt auftreten koennen, und der Arzt muss daher nicht mehr fuer Schicksal oder Zufall haften.

Zitat:
Der Patient hat nach der Untersuchung eine Harnröhreninfektion. Wie weist er dem Urologen nach, dass er nicht bereits mit dieser Infektion zur Untersuchung kam ?


Er sucht (und bezahlt) einen Gutachter, der nachweist, dass die Infektion vor dem Eingriff nicht bestand, dass sie durch den Eingriff hervorgerufen wurde, dass sie auf einem Behandlungsfehler des Arztes beruht und dass dadurch ein Schaden entstanden ist.
Alternativ weisst er mangelnde Dokumentation oder fehlende Aufklaerung des Arztes nach und laesst dann den Arzt erklaeren, weshalb er nicht verantwortlich ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Wilfried
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.01.2006
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
einen Gutachter, der nachweist, dass die Infektion vor dem Eingriff nicht bestand


Ist das eine juristische oder eine medizinische Formulierung ? Ich meine, ist so ein Nachweis medizinisch bombenfest möglich ?

Grüße von Wilfried
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wilfried hat folgendes geschrieben::
Ist das eine juristische oder eine medizinische Formulierung ? Ich meine, ist so ein Nachweis medizinisch bombenfest möglich ?


Vielleicht, vielleicht auch nicht. Der Gutachter wird das in seinem Gutachten schreiben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Broni
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.10.2004
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 10.09.08, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Sieht nach Glücksspiel aus.

Der Gutachter ist natürlich Partei, weil ich ihn bezahle. Und der Gegengutachter ?

Unendliche Geschichte -

Broni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 10.09.08, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

Du wirst es kaum glauben Broni, aber diese "eine Kraehe hackt der anderen kein Auge aus" und "der Gutachter ist natuerlich Partei weil ich ihn bezahle" sind Stammtischmaerchen. Die meisten unabhaengigen Gutachter sind genau das - unabhaengig.

Das verschiedene Gutachter sich oft nicht einig sind, haengt meist daran, dass man eine Sache unterschiedlich beurteilen und gewichten kann.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Broni
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.10.2004
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 12.09.08, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Dummerchen hat folgendes geschrieben::


Das verschiedene Gutachter sich oft nicht einig sind, haengt meist daran, dass man eine Sache unterschiedlich beurteilen und gewichten kann.


Also doch Glückspiel. Von dieser unterschiedlichen Betrachtungsweise kann sehr viel abhängen. Und wenn die Betrachtung zum Nachteil des Patienten erfolgt, liegt der Gedanke zur fehlenden Unabhängigkeit nahe.

Broni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 12.09.08, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

So kann man es natuerlich auch sehen, wenn man nicht bereit oder in der Lage ist, ueber den Tellerrand hinauszusehen... Mit den Augen rollen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Wilfried
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.01.2006
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 14.09.08, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, es geht um Kenntnis des Risikos, dessen Einschätzung für sich selbst und ein selbstbestimmtes Verantwortung übernehmendes Handeln.

(Wobei ich das Glückspiel so verstanden habe, dass der Patient die Verantwortung an den Gutachter delegiert und nicht im Vornherein weiss, zu wessen Gunsten beurteilt bzw. gewichtet wird Weinen ).

Grüße von Wilfried
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
die_Julie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.07.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 29.10.08, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe mir sagen lassen, dass das Bestellen eigener Gutachter vor Gericht am Ende doch nicht viel nützt, weil die Gerichte eigene Gutachter bestellen und ihr Urteil von diesen abhängig machen. Ist da was dran? Wie will das Gericht prüfen, ob "mein" Gutachter d.h. den ich mir ausgesucht habe ein unabhängiger Gutachter ist?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arzt-, Zahnarzt- und Medizinrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.