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Zaun zur Gemeindegrenze

 
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positiv99
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Anmeldungsdatum: 28.10.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.10.08, 21:06    Titel: Zaun zur Gemeindegrenze Antworten mit Zitat

Ich baue gerade einen Zaun an der Grenze zu einer Gemeindestraße. Nun fordert die Gemeinde den Zaun um 1m zu verlegen, da angeblich die Straße zu schmal wird. Kann die Gemeide den Bau einstellen lassen? Muss ich meinen Zaun versetzen? Soll ich den Bau selbständig unterbrechen und warten was kommt (kostet Zeit und Geld)
Es gibt keinen Bebauungsplan und es handelt sich um eine Bebauungslücke. Der Zaun ist ca. 1,15 m hoch. Schmale Granitsäulen und wird später Eisenstäbe bekommen
Bitte um schnelle Antwort, da Morgen die Firma kommt und weiter macht.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 29.10.08, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Bitte um schnelle Antwort, da Morgen die Firma kommt und weiter macht.


Und genau das ist nach unseren Forenregeln nicht möglich!
Stellen sie sich nur vor, sie folgen einer Empfehlung und dies verursacht einen Schaden...
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positiv99
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Anmeldungsdatum: 28.10.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.10.08, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Verstehe ich. War nur unter Druck. Hab den Zaun gestoppt.
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ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 29.10.08, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

Als erstes die Frage: Ist im Grundbuch eine Baulast für diese Straße eingetragen?
Wenn nein: Was hat die Straße auf ihrem Grundstück zu suchen?
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positiv99
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Anmeldungsdatum: 28.10.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.10.08, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist keine Grunddienstbarkeit eingetragen. Abstand meines Zaunes zur Straße ca. 60cm.
Die Gemeinde droht mir aber (durch die Blume) mit einen Rechtsstreit mit Gutachter usw., den ich dann bezahlen müsste und außerdem würde Sie dann ein Parkverbot für die ganze Straße verhängen. Damit wiegeln die dann die ganzen Nachbarn auf.
Was wäre noch zu sagen. Vor 11 Jahre habe ich gemeinsam mit dem damaligen Bürgermeister die Grenze meines Grundsücks beim Vermessen vereinbart. Diese Grenzen sind dann im Grundbuch eingetragen worden.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 30.10.08, 07:49    Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn der Zaun auf der Grenze aufgestellt ist und keine Einträge im Grundbuch vorhanden sind, dann sehe ich keinen Grund wieso die Gemeinde jemanden unter Druck setzen kann.

Kurze Info: Ein Gutachter wird von demjenigen bezahlt, der ihn auch bestellt hat bzw. der den Prozess verliert.
Bevor man die Segel streicht, sollte man sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Kostet nicht viel und bringt viel Licht ins Dunkel.
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positiv99
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Anmeldungsdatum: 28.10.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.10.08, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort.
Leider muss ich in England arbeiten und bin nur am Wochenende zuhause. Das erschwert alles.
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