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Müssen deutsche Landesluftfahrtbehörden bzw. das LBA Tauglichkeitsuntersuchungen bzw. Tauglichkeitszeugnisse aus anderen EU-Staaten anerkennen, sofern die nach JAR-FCL3 gemacht worden sind?
Im §28 (Anerkennung von Lizenzen und Berechtigungen) heißt es im Absatz 2
Lizenzen nach Absatz 1 für eine Betätigung als Luftfahrtpersonal, die nach den Anforderungen der Joint Aviation Authorities (JAR-FCL 1, 2, 3 und 4) erteilt wurden, sind mit den damit verbundenen Rechten und Bedingungen in der Bundesrepublik Deutschland allgemein anerkannt.
2Die Staaten, deren Lizenzen, Tauglichkeitszeugnisse, Berechtigungen und Anerkennungen für Prüfer, Ausbildungsbetriebe sowie flugmedizinische Sachverständige allgemein anerkannt sind, werden vom Luftfahrt-Bundesamt in den Nachrichten für Luftfahrer bekannt gemacht.
3§ 28a bleibt unberührt.
Im Prinzip müssten die doch dann anerkannt werden oder?
Es geht mir in erster Linie darum, den horrenden Gebühren für die ärztlichen Untersuchungen in Deutschland (für PPL-C-Anwärter derzeit bis zu 400€ !!) irgendwie zu umgehen, da das einfach nur der absolute Wucher ist. In Tschechien und Frankreich zum beispiel sind die Preise für derartige Untersuchungen z.T. weitaus geringer.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
MfG
Lars _________________ Recht haben und Recht kriegen sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe...
ich würde einfach mal beim zuständigen Luftamt anrufen und dort nachfragen.
Die meisten Angestellten der Luftämter sind sehr freundlich und geben mit Sicherheit eine verbindliche Aussage, die ich mir dann zusätzlich als Fax oder Brief zukommen lassen würde.
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Verfasst am: 25.07.08, 21:44 Titel: Re: Medical aus EU-Ausland in Deutschland akzeptiert?
Eclipsed hat folgendes geschrieben::
Es geht mir in erster Linie darum, den horrenden Gebühren für die ärztlichen Untersuchungen in Deutschland (für PPL-C-Anwärter derzeit bis zu 400€ !!) irgendwie zu umgehen, da das einfach nur der absolute Wucher ist. In Tschechien und Frankreich zum beispiel sind die Preise für derartige Untersuchungen z.T. weitaus geringer.
Hmm also da machst du aber irgendwas falsch. Für PPL-C brauchst du Klasse 2.
Ich habe bei der Erstuntersuchung 2006 für den Augenarzt knapp 50 Euro und für die Untersuchung beim Fliegerarzt dann 60 Euro gezahlt. Fliegerarzt war auch gleich HNO-Arzt.
Macht zusammen 110 Euro.... also wenn du 400 Euro zahlst bist du einfach bei den falschen Ärzten
Vielleicht könnte das aber schon Probleme mit den ausländischen Medicals geben.
Bei mir steht auf meinem nämlich drauf: "Ausgestellt nach den Regelungen JAR-FCL 3 deutsch - issued in accordance with JAR-FCL 3 german version"... vielleicht gibts auch french version oder so, bei denen es Unterschiede gibt?!
Müssen deutsche Landesluftfahrtbehörden bzw. das LBA Tauglichkeitsuntersuchungen bzw. Tauglichkeitszeugnisse aus anderen EU-Staaten anerkennen, sofern die nach JAR-FCL3 gemacht worden sind?
JA! (Sofern es JAR-FCL 3-konform ausgestellt wurde!) _________________ Grüße,
Thomas
Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht! Diesen Beitrag können Sie durch Klicken des grünen Kästchens über meinem Anmeldedatum bewerten!
Also wer sich ein Klasse 2-Medical für 400 Euro andrehen lässt macht was falsch... Ich habe vor kurzem für meine Nachuntersuchung 80 Euro gezahlt.
Den von loncell genannten Preis für das Medical halte ich für sehr günstig, nach meinen Erfahrungen liegt der Preis für die Erstuntersuchung idR. bei ca. 100 Euro...
Allerdings sind da die Ärzte ja frei in ihrer Preisgestaltung... Wenn man Glück hat bekommt man das Medical wie loncell auch schon für 60 Euro.
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