Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 25.08.08, 07:55 Titel: Kartenverkauf im Zug = Schwarzfahren?
Hallo,
Zunächst erstmal Hallo an Alle. Es ist toll, dass es so interessante Foren wie dieses gibt!
Also zum Fall:
Ich fahre regelmäßig mit dem Zug. An einem Bahnhof muss ich umsteigen. Durch regelmäßige Verspätung bleiben mir höchstens (mit Glück) 1-2 Minuten, um das Gleis zu wechseln und in den anderen Zug (eine S-Bahn) einzusteigen. Da dieser Zug über den Verkehrsverbund meiner gültigen Monatskarte hinwegfährt, muss ich für ca. 3 Euro noch ein Ticket nachlösen.
Es ist mir jedoch aufgrund der enormen Verspätung meines Ankunftzuges absolut unmöglich, eine neue Karte am Bahnhof zu kaufen und den Anschlusszugnoch zu erwischen, zumal sich die Bahnautomaten am Haupteingang des Bahnhofes befinden und der Zug am vorletzten Gleis abfährt!
Also gehe ich zum Zugführer und bitte ihn, eine Karte für mich nachzulösen. Er entgegnet mir frech "Sobald die Türen zuschlagen, sind 40 € fällig".. Wutschnaubend also wieder raus, und 2 Stunden aufm Bahnhof in der Kälte gestanden.
Ich verstehe gut, dass das Verkehrsunternehmen Härte gegenüber Schwarzfahren zeigt.
Aber angenommen ich wäre trotzig sitzen geblieben und hätte mich gegen die Zahlung von 40 € verweigert, da ich
1. aufgrund der Verspätung des ersten Zuges überhaupt nicht in der Lage war, ein Ticket regulär zu kaufen und
2. Ich meinen Willen zum Kauf eines Tickets vor Fahrtantritt kund getan habe?
Wie sieht hier die rechtliche Lage aus? Ich danke für Eure Antworten _________________ Adel ist auch in der sittlichen Welt.
Gemeine Naturen zahlen mit dem was sie tun,
edle mit dem was sie sind.
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 25.08.08, 08:44 Titel:
Die Frage ist interessant, hatte so einen ähnlichen Fall auch schon (Jahre her).
Abgesehen davon, dass ich hier keine rechtliche Lage kenne: Wäre es nicht möglich für den anderen Verkehrsverbund auch eine Monatskarte im Vorfeld zu besorgen? Da wäre einiges an Stress vom Tisch. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Anmeldungsdatum: 17.01.2005 Beiträge: 493 Wohnort: im hohen Norden
Verfasst am: 25.08.08, 09:00 Titel:
die Frage ist natürlich, ob der Verkehrsverbund das Nachlösen von Tickets im Zug in seinen Beförderungsbedingungen zulässt. Soweit ich weiß ist das nicht bei allen möglich, zumal die Zugbegleiter die entsprechende Hardware nicht dabei haben.
Wie soll Ihnen der Schaffner eine Karte verkaufen, wenn er das technisch gar nicht kann? _________________ You might very well think that; but I couldn't possibly comment - Francis Urquhart
In den AGBs vieler Verkehrsbetriebe steht, dass das betreten der Züge nur mit gültiger Fahrkarte erlaubt ist. Es gibt zwar eine Ausnahme, wenn der Fahrkartenautomat defekt ist. _________________ Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
Ja die Schaffner haben die Möglichkeit ein Ticket zu verkaufen.
Allerdings sollen sie das (neuerdings) nicht mehr tun, da somit ja Schwarzfahrer eine prima Ausrede parat hätten und damit der "Kaufzwang" von Karten soz. abgeschwächt wird.
Allerdings kann doch keine Rede vom versuchten Schwarzfahren sein, wenn ich VOR Fahrtantritt (also bevor der Zug losfährt) den Schaffner aufsuche und ihn direkt darauf anspreche..
Der Gedanke von Alternativen, z.B. weitere Monatskarte für diesen Verbund usw. sind ja nebensächlich. Es geht mir um die rein rechtlichen Aspekte..
Hätten diese Tatsachen rechtliche Relevanz? Ist damit die Strafzahlung von 40€ eventuell anfechtbar, bzw. unbegründet? Wie sieht hier die rechtliche Situation aus?
Danke für Eure Hinweise _________________ Adel ist auch in der sittlichen Welt.
Gemeine Naturen zahlen mit dem was sie tun,
edle mit dem was sie sind.
Wenn der Übergangstarif nicht im Zug oder im Vorfeld zu lösen ist, ist das korrekte Verhalten:
erst Karte ziehen und dann den nächsten Zug nehmen! Ohne gültiges Ticket besteht kein Anspruch auf Beförderung bzw. ist das erhöhte Beförderungsentgelt zu entrichten. Das hat der Schaffner leider nicht schön, aber zutreffend gesagt. Die Information, ob die Möglichkeit besteht, im Zug ein Ticket zu lösen muss vorab eingeholt werden. (Beförderungsbedingungen)
Der Begriff "Anschlusszug" ist in diesem Zusammenhang Ihre ganz persönliche Definition.
Mit der Information "Sie haben hier (Station) Anschluß an den Zug nach xy" ist nie eine bestimmte Zeit festgelegt. So wäre auch ein Zug, der 50 Minuten später in die gleiche Richtung fährt, auch ein Anschlußzug. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Vielen Dank. das klingt einleuchtend. Es ist zwar moralisch eine Frechheit, da es sich ja um ein Dienstleistungsunternehmen handelt und ich mich als Kunde ziemlich unfair behandelt fühle.
Aber ich habe noch eine Frage zu einem aktuell geschehenen Ereignis in gleicher Sache, trotz dass es sich unglaubwürdig anhört.
Eine Frau betrat den noch stehenden Zug an einem Bahnhof, eilte zu einem Schaffner nahe der Türen, der sich kurz mit einem anderen Mitarbeiter unterhielt. Sie fragte ihn nach dem Kauf eines Tickets und tippte ihm auf die Schulter. Der Schaffner ignorierte das.
Die Frau wurde eindringlicher und sprach laut und deutlich auf den Schaffner ein. Dieser reagierte, der Frau den Rücken zugekehrt, darauf nicht.
Alsbald schlossen sich die Türen, der Zug fuhr stotternd an. Plötzlich drehte sich der Schaffner um und sagte salopp "Nun sind 40 Euro fällig".
Wie sieht in dieser Situation der Sachverhalt aus?
Oder anders gefragt. Ist in ausnahmslos jedem Falle ein Betreten des Zuges ohne Ticket als Schwarzfahren zu betrachten, ganz gleich zu welchen Umständen?
Ich hoffe, dass ich hier keine Forenregeln damit verletze. Aber wie sieht hier die gesetzliche Lage aus?
Ich danke für nützliche Hinweise! _________________ Adel ist auch in der sittlichen Welt.
Gemeine Naturen zahlen mit dem was sie tun,
edle mit dem was sie sind.
"in entsprechend gekennzeichneten Zügen findet
kein Verkauf von Fahrkarten statt."
Demnach ist dieser Zug wohl gekennzeichnet, darauf wäre mal zu achten.
Wenn das Personal allerdings davon ableitet, deshalb nicht mehr auskunftspflichtig zu sein, ist die Stelle fehlbesetzt. Ein Unternehmen kann sich meiner Meinung nach keine Mitarbeiter leisten, die die Kunden als Störung empfinden.
Rein rechtlich mag ein Anspruch auf ein erhöhtes Beförderungsentgelt entstehen, moralisch absolut zweifelhaft.
Ich würde: anstandslos bezahlen, alle Zeugen zum Vorfall notieren, den Mitarbeiter nach seiner Dienstnummer fragen (Namen muss er nicht nennen) Zugnummer, Wagennummer, Einsteigebahnhof und Uhrzeit notieren.
Sollte sich die Beschwerdestelle der Bahn nicht umgehend auf eine schriftliche Beschwerde dazu melden, würde ich mich an die Medien wenden. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Es dürfte schon deshalb kein "Anschlusszug" sein, weil es zwei verschiedene Beförderungsverträge sind, einmal mit dem Verkehrsverbund und das andere mal mit der Bahngesellschaft.
Im Übrigen gibt es für solche Fälle besondere Bestimmungen wie z.B. die
"Ausführungsbestimmungen des Deutschen Eisenbahn-Personen- und Gepäcktarifs für den VGN (VGN-Tarif) über Fahrten von und nach außerhalb des VGN-Tarifgebietes"
- müßte es wohl für jeden Verbund an dem die Bahn beteiligt ist gesondert geben. Wenn ich mich recht entsinne, hängt das an den Bahnhöfen aus.
Wie sieht in dieser Situation der Sachverhalt aus?
Oder anders gefragt. Ist in ausnahmslos jedem Falle ein Betreten des Zuges ohne Ticket als Schwarzfahren zu betrachten, ganz gleich zu welchen Umständen?
§ 9 EVO:
(1) Wenn der Tarif nichts anderes bestimmt, muß der Reisende bei Antritt der Reise mit einem Fahrausweis versehen sein.
(2) Der Anspruch auf Ausgabe eines Fahrausweises erlischt fünf Minuten vor Abfahrt des Zuges.
(3) Der Reisende ist verpflichtet, ...
d)bei der Prüfung der Fahrausweise unaufgefordert dem Kontrollpersonal zu melden, daß vor Antritt der Reise ein gültiger Fahrausweis nicht gelöst werden konnte, weil ein Fahrkartenschalter oder Fahrkartenautomat nicht vorhanden, nicht geöffnet oder nicht betriebsbereit war.
§ 12 EVO:
(1) Der Reisende ist zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises verpflichtet, wenn er
a)bei Antritt der Reise nicht mit einem gültigen Fahrausweis versehen ist...
Aufgrund der von mir fett markierten Passagen ist die Rechtslage eigentlich eindeutig. Wer erst so spät zum Bahnhof kommt, dass er ohne Ticket in den Zug steigt, kann zur Zahlung des erhöhten Fahrpreises verpflichtet sein. Es sind eben nicht mehr alle Züge begleitet.
Bei deiner Fallbeschreibung liegt allerdings eine kleine Besonderheit vor. Die Kundin hatte sich vor Abfahrt beim Zugbegleiter gemeldet. Hätte er sie darauf hingewiesen, dass kein Fahrscheinverkauf im Zug möglich ist, hätte die Frau noch aussteigen, sich einen Fahrschein besorgen und den nächsten Zug nehmen können. Ich würde mich hier auf Treu und Glauben und die damit verbundene Schadenminderungspflicht berufen. Ob dies vor Gericht Erfolg hätte, kann ich nicht einschätzen.
Viele Grüße
Nordland _________________ Freier Bürger? Nein, Fußballfan!
Vielen Dank, Nordland, für diese ausführliche Erklärung. Nun bin ich wesentlich schlauer _________________ Adel ist auch in der sittlichen Welt.
Gemeine Naturen zahlen mit dem was sie tun,
edle mit dem was sie sind.
Ein Unternehmen kann sich meiner Meinung nach keine Mitarbeiter leisten, die die Kunden als Störung empfinden.
Unter vielen DB-Mitarbeitern wird schon lange nicht mehr von "Kunden", sondern von "Beförderungsfällen" gesprochen _________________ Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde.
Der Beförderungsfall ist eine feste Größe bei Statistiken.
Selbstverständlich heisst es ansonsten Reisende oder Kunden. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.