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Verfasst am: 29.10.08, 13:24 Titel: Physiotherapie im Pflegeheim
Liebes Forum,
eine Frage für eine Bekannte: Der Vater(77) lebt mit schwerer Demenz in einem Pflegeheim. Mittlerweile kan er nicht mehr selbstständig stehen, aber man merkt ihm das Wollen dazu deutlich an, allerdings fehlt ganz einfach die Kraft in den Beinen. Eine anfänglich stattgefundene Physiotherapie wird nicht mehr fortgeführt, einzig mit der Demenz begründet. Nun zur eigentlichen Frage: Gibt es einen Anspruch auf Physiotherapie? Wir finden diese aus mehreren Gründen mehr als nötig. Zum einen könnte man die Stehfähigkeit eventuell wieder gewinnen, da diese ja u.a.dem Kreislauf zu gute kommen würde, natürlich ein gewisses Mass an Lebenswert wiederbringen würde und generell eine weitere Steigerung der Behinderung verhindern würde. Denn zum anderen machen wir uns deutlich Sorgen, wie die Situation der Beine weiterhin schlechter werden könnte, wenn man mal das ständige liegen müssen als Indiz dafür nimmt, dass die Beine versteifen werden und somit eben auch die Sehnen in den Beinen irgendwann eine Spastik hervorrufen könnten. Eine mögliche Spastik in den Beinen macht dann vielleicht das Sitzen im Rollstuhl unmöglich oder sehr schmerzhaft. Nicht zuletzt um eine gewisse Pflegefähigkeit zu erhalten( Lagerung im Bett) wäre es doch sicherlich ratsam, ihm regelmäßig eine entsprechende Physiotherapie zukommen zu lassen. Gibt es rechtliche Grundlagen und wo könnte ich diese nachlesen?
Herzlichen Dank für die Antworten schon im Voraus
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 29.10.08, 14:29 Titel:
hat der vater einen betreuer?
wer "verhindert" die physiotherapie? _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Als Betreuer fungieren die Ehefrau und die Töchter. Allerdings wohnen die Töchter weit entfernt und werden nur bei Verhinderung (Urlaub etc) der Mutter hinzugezogen, sozusagen haben die Töchter nur die Ergänzungsbetreuung. Die Mutter ist natürlich auch nicht mehr die Jüngste und nimmt eben vieles des Ausgesagten des Heimes als gegeben hin, so dass doch jetzt die Töchter aus der Ferne etwas tun wollen.
"Verhindert" wird die Physiotherapie wohl eher vom Heim selbst bzw. von der betreuenden Ärztin, die ein Phys für nicht nötig befindet. Allerdings schon aus dem Grund der Verhinderung einer zunehmenden weiteren Behinderung müßte sie es wohl verordnen. Nur um eben genau Heim und Ärztin gegenüber sinnvoll zu argumentieren, wären ein paar Ratschläge und Gesetztesgrundlagen für uns nicht schlecht.
Mal abgesehen davon, dass die oben angeführte Logik hinsichtlich der Folgen medizinisch nicht ganz richtig ist, es steht Ihnen doch frei, den Vater regelmäßig zu besuchen und mit ihm Übungen zu machen. Sie können ihm aufhelfen und vieles mehr.
Hier ist sicher auch eigene Initiaitve gefragt, statt nur nach fremder Hilfe zu rufen. Wenn die Ärztin Physiotherapie medizinisch nicht für erforderlich oder sinnvoll hält, kann man sie nicht zur Verordnung zwingen.
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 29.10.08, 18:33 Titel:
naja, das pflegeheim erhält vermutlich einiges an geld - es wird bestimmt keienr verlangen das das personal eine physotherapie außerhalb der einrichtung ermöglicht. aber es gänzlich zu versagen halte ich für gewaagt - aber dies muss ein arzt entscheiden.
wenn die mutter die gesundheitsvertretung inne hat so sollte die dem pflegeheim gegenüber sagen das sie als gesetzliche vertreterin einen anderen "haus"arzt wünscht, dies würde dann zwar nur auf ihren betreuten zutreffen ABER in D gilt immer noch frei arztwahl (vorrausgesetzt es ist im heimvertrag nicht die rede davon das dieser arzt die med. versorgung übernimmt).
vielleicht entscheidet ein anderer arzt genauso, dann hat man aber immerhin 2 meinungen eingeholt. die betreuerin sollte bei dem arzttermin dabei sein um dem arzt ihre sicht zu schildern - ich weiß das es meistens auf die aussagen vom pflegepersonal ankommt u. wenn die eine kleinigkeit weg lassen so kann die diagnose ganz anders ausfallen, da der arzt sich eben meistens auf deren aussage "verlässt". _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
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Danke für die bisherigen Antworten!
Jedoch: Warum sind die möglichen Folgen rein medizinisch so nicht richtig? Ich habe dies genau wie von mir beschrieben zweimal erlebt. Gut, die Spastik kam nicht unbedingt davon, aber wurde dann nachfolgend durch das Nichtstehenkönnen bzw, Nichtlaufenkönnen insoweit verschlechtert, dass sich die Kniebeugesehnen zunehmend verkürzt haben und in einem der Fälle aufwendig mit OP und Gips und Anschlußbehandlungen wieder behoben wurden, da es sich um ein KInd handelte. Im anderen Fall war genau wie im ersten Fall keinerlei Kniestreckung mehr möglich und ein Sitzen nur schmerzhaft möglich. Hier handelte es sich damals um ein knapp Hundertjährige, der man dann auch keine Op mehr zugemutet hat.
Das mit dem Alleintherapieren der Ehefrau ist so eine Sache, sie geht fast täglich ins Heim zu Besuch, allerdings ist sie letztlich auch eine alte Frau und ist wohl als Therapeutin eher nicht tauglich. Die Beine "hin und her zu bewegen" . das macht sie wohl schon fast täglich( neben dem täglichen Füttern, da er bei den Schwestern nicht isst). Ich denke allerdings, wenn eine professionelle Therapie mal eben einfach durch Laien zu praktizieren wäre und die dann mit Erfolg gekrönt wäre, dann würde sich der Berufsstand der Physiotherapeuten ja hinterfragen lassen. Und genau das glaube ich nicht. Egal welche Art der Physiotherapie, sie wird immer mehr Erfolg haben, als die Hände der Ehefrau. Nicht zu vergessen sei dabei, dass eine fast Siebzigjährige mal eben nicht einen Mann akllein auf die Beine stellen kann, dem die Kraft dafür fehlt. Ein Sturz wäre genau das , was man unbedingt vermeiden sollte. Die Therapie soll auch nicht ausserhalb des Heimes stattfinden, sondern vielmehr dachten wir uns, dass mindestens einmal pro Woche jemand ins Haus kommt. Ist ja insgesamt nicht ungewöhnlich. Viele Pflegeheim bieten genau dies zum Beispiel mit eigens angestellten Therapeuten an und rechnen dann die ärztlichen Verordnungen mit der Krankenkasse ab.
Hab irgendwie den Rest meines Textes nicht verschickt....
Könnte man der behandelnden Ärztin nicht zum Beispiel vorschlagen einen Orthopäden oder Neurologen hinzuziehen. Demenz ist ja nun mal eine neurologische Erkrankung und die jetzigen Schwierigkeiten liegen ja wohl eher dort begründet. Die motorischen Störungen kommen ja letzlich aus einer Fehlsteuerung des Gehirnes (ich bin Laie) und es wäre ja denkbar, dass eine gute Therapie gewisse Anbahnungen zurück zum Gehirn leiten und dann wieder retour.
Und selbst etwas tun, ja genau deshalb jetzt die Bitte um Unterstützung um zu erfahren, wie können wir helfen...........was kann eventuell helfen. Ein guter Therapeut wird weitergehende Therapiemöglichkeiten kennen und dem Mann kann geholfen werden.
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 31.10.08, 16:12 Titel:
die gesetzesgrundlage ist ganz einfach -> grundgesetz der BRD u. das BGB
speziell ging meine nachfrage daraufhin wer betreuer ist u. ob dieser ggf. die gesundheitsfürsorge hat.
Zitat:
BGB § 1902
Vertretung des Betreuten
In seinem Aufgabenkreis vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich.
d.h. sofern die betreuerin die gesundheitsfürsorge inne hat so kann diese "anordnen" b.z.w stellvetretend für den betroffenen entscheiden das eine zweite ärtzliche meinung eingeholt werden od. ob sogar ein arztwechsel stattfinden soll/muss.
solange nicht klar ist ob die betreuerin diese vorraussetzung hat (gesundheitsfürsorge), ist eine weitere diskussion unnötig. man sollte beantragen die betreuung zu erweitern - zusätzlich die gesundheitsfürsorge.
solange kann die betreuerin nämlich nicht für den betroffenen "stellvertretend" medizinische entscheidungen treffen.
es zieht sich alles unnötig lange raus u. man kann noch soviele "guten" argumente bringen - es wird sich nichts tun da niemand für den betroffenen entscheiden darf.
ps.: bitte keinesfalls selbst handanlegen, dies kann schief gehen. überlassen wir die physologisch behandlung doch leiber denjenigen die geschult darin sind.
ich kaufe meine brötchen ja auch nicht beim kfz-mechaniker!
//EDIT//ich kann berichten das es sogar soweit gehen kann das ein betreuer (mit gesundheitsfürsorge) ärtzliche verordnungen "kippen" kann u. das heim dagegen relativ "machtlos" ist.
mir ist allerdings nicht bekannt das ein betreuer entscheidungen für den arzt treffen kann - so kann dieser m.M. nach verordnungen (medikamente od. andere verordnungen) nicht vorschreiben, der arzt entscheidet also selbst was er für richtig hält u. was er deshalb verordnet.
wenn sich die anordnung des betreuers als "gefährlich" rausstellt, so kann das heim die verantwortung ablehnen u. sich an das vormundschaftsgericht wenden. der arzt wird den betreuer darauf hinweisen u. sich schriftlich absichern.
z.b. der betreuer lehnt eine anfallsmedikation ab, welche aber im fall der fälle den patienten vor eintreten des status epleptikus aus dem anfall holt. hier kann das heim sich an das vormundschaftsgericht wenden u. sagen das man die entscheidung des betreuers für gefährlich hält, das der arzt den betreuer auf die gefahren hingewiesen hat u. das vormundschaftsgericht bitte eine entscheidung fällen soll.
notfalls wird das heim die kündigung des heimvertrages swm betreuer gegenüber androhen u. ggf. sogar durchziehen. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Die Gesundheitssorge hat die Ehefrau inne, somit kann sie wohl doch mal ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt anstreben und wer weiß, vielleicht lenkt er ja bei gezielter Nachfrage ein. Bisher wurde die Ablehnung gegen weitere Therapien ja nur mündlich von den PflegerInnen an die Ehefrau weitergegeben. Meiner Erfahrung nach ist man manchmal gezwungen, das eine oder andere für die Angehörigen einzufordern. Deshalb werde ich dies jetzt auch an die Bekannte empehlen.
Und das mit "selbst Hand anlegen" kann ich nur so bestätigen, dies würde ja einen ganzen Berufsstand und dessen jahrelange Ausbildung in Frage stellen, wenn dies jeder mal eben einfach so selbst praktizieren könne.
Wir werden auf jeden Fall weiter daran bleiben und wer weiß, vielleicht kann man dem Mann ein wenig an Lebensqualität erhalten, wenn nicht soagar verbessern. Das wäre schön.
Zuständig ist nicht das Pflegeheim, das wird für Pflege, Unterkunft und Verpflegung bezahlt, aber nicht für Physiotherapie.
Wenn ein Anspruch besteht, dann nur gegen die Krankenkasse. Das setzt aber eine ärztliche Verordnung voraus. Wenn der behandelnde Arzt keine Notwendigkeit sieht, besteht aus Sicht der Krankenkasse auch keine.
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