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Nicht Fachmisch verlegte Fliesen.

 
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mister_xx
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.11.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 02.11.08, 18:34    Titel: Nicht Fachmisch verlegte Fliesen. Antworten mit Zitat

Hallo, ich hätte Frage zur folgendem Fall:

Person x hat in seinen Neubau die Fliesenlegerarbeiten von der Firma A (Einmannunternehmen) neu fliesen verlegen lassen. Der Auftrag wurde an die Firma erteilt, weil es von vorne darauf hingewiesen wurde, das eine saubere Arbeit erwartet wird. Dies wurde von der Firma angenommen.

Die Fliesen wurden vom Auftraggeber Person x gestellt. Restliches Material von der Firma.

Nun hatte die Firma die Fliesen so ziemlich unfachmännisch verlegt. Im einen Raum stehen fast bei allen Fliesen am Boden die Kanten hoch. An wänden ist es zum teil auch so. Nun war ein gerichtlicher Sachverständiger da und machte eine Ortsbesichtigung. Die überstehende Kanten testete er mit einen "1Cent" Münze. Er legte die Münze an die tiefste stelle der Fliesen, gegenüber der hoch stehender Fliese und testete mit Finger, ob der überstand der hoch stehender Fliese höher wäre als die Münze. Dabei wurden von den Gutachter die meisten Fliesen als an der Grenze bezeichnet. Somit zu Gunsten für die Fliesenlägerfirma. Nun hat die Person x am nächsten Tag das gleich Messsüstem ausprobiert. Diesmal aber nicht mit Fingertest, sondern mit einen geraden Gegenstand (EC-Karte). Die Person x legte die Karte stehend an die überstehende Fliese und schon die 1Centmünze unter der Karte. Da wo laut Gutachter dies unter der Normgrenze wäre, kam heraus, das die Münze locker durchrutschte und dadurch eigentlich über die Normgrenze!?!? Der Grund dafür ist ganz einfach, den so gut sie alle Fliesen haben entweder abgerundete oder gebrochene Kanten. Wen man nun mit den Finger über die Münze zu der hoch stehender Fliesenecke streicht, dann ist es durch die Rundung der Fliesen so gut wie gar nicht zu merken, ob die Fliese nun höher als die Münze ist, oder niedriger.

Was kann Person x tun? Ist dieser Auftrag als "erhöhte Anforderungen" anzusehen? Was sind die genaue Normen für Höhenunterschiede? Wie muss so was richtig begutachtet werden?
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Hinnerk14
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 403
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Für solche "Tests" taugen weder Centmünzen, noch Kreditkarten.
Eine Wasserwaage tut hier ihren besten Zweck.

Man kann so auch feststellen, ob die Fliesen an sich schon rund sind.
das kommt immer wieder vor, gerade bei "preiswerten " Fliesen.


Weiterhin kommt es auf den Aufrag an, was wurde vereinbart?
Nur die Fliesen kleben, oder auch den Boden ausgleichen???
_________________
Meine Meinung als Mensch
( nicht immer die Meinung vom Juristen )
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mister_xx
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.11.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Die Fliesen selbst haben gerade Fläche! Ich meinte damit die Kanten der Fliesen. Die sind doch bei allen käuflichen Fliesen etwas abgerundet.

Wie soll es mit der Wasserwage funktionieren? Laut DIN-Norm soll ja bei messung mit 0,1m höchtshöche von 2mm sein. Das heist das keine Fliesenkante die hochsteht dürfte bei messung mit irgenwas geraden was ca. 10cm hat die 2mm nicht überschreiten!?!?
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