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Kieferorthopädie und Abrechnung

 
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naivchen959
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.10.2008
Beiträge: 1
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 27.10.08, 12:05    Titel: Kieferorthopädie und Abrechnung Antworten mit Zitat

Kieferorthopädie

Hallo, ich bin hier neu und in meiner Verzweiflung auf dieses Forum gestoßen.
Mein Sohn ist seit drei Jahren bei einem Kieferorthopäden in Behandlung, private Abrechnung, da die Fehlstellung von der Krankenkasse nicht anerkannt wird. Der Kostenvoranschlag belief sich auf 2100 € und der KFO gab mir sein Wort, dass dieser Wert nicht überschritten wird. Als wir uns der 2100 € Grenze näherten, wurde mir auf Anfrage mitgeteilt, dass ich weitere Kosten nicht zu zahlen hätte. Ich erhielt dann auch für Quartal 1 und 2/2008 keine Rechnung, dafür aber für das 3. Quartal eine erneute Rechnung über 500 €. Diese Rechnung bestünde auch zu Recht, da Materialkosten angefallen wären. Die Behandlung ist noch immer nicht beendet.
Mein 2. Sohn, auch der fiel angeblich aus dem Krankenkassen-Schema, hatte einen Kostenvoranschlag über 4000 €. Endlich aufgewacht, bin ich zu einem 2. KFO, der mir spontan sagte, die Abrechnung könne über die Krankenkasse laufen.
Nun zweifle ich natürlich, dass auch mein 1. Sohn nicht unbedingt hätte privat abgerechnet werden müssen. Allerdings muss ich bemerken, dass der KFO ein angesehener Arzt ist und sogar Gutachter-Funktion ausübt.
Insgesamt geht es hier um viel Geld für unsere Familienkasse.
Wie finde ich einen kompetenten Anwalt, der auf diese Rechtsfälle spezialisiert ist? Ich habe leider keine Erfahrung in diesem Bereich.
Vielen Dank für jeden Tipp!
_________________
naivchen959
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 20:38    Titel: Kostenübernahme über die KK Antworten mit Zitat

Inzwischen gibt es in der Anwaltschaft viele Fachanwaltschaften, ich würde hier einen Fachanwalt (FA) für Sozialrecht empfehlen. Ein FA für VersicherungsR kennt sich in aller Regel nur im privaten KrankenversicherungsR, nicht jedoch im KassenarztR aus. Vielleicht kann auch ein FA für MedizinR helfen. Unter Umständen ist es vielleicht auch gar nicht nötig, einen RA einzuschalten. Vielleicht kann man mit dem ersten KFO noch einmal reden und vielleicht kann man die eigene KK einschalten und sie bitten, die Kosten des ersten KFO zu übernehmen, dann hätte sich die Einschaltung eines RA/FA erübrigt.

Auskunft findet man in den "Gelben ...", im Internet, bei einschlägigen, seriösen Anwaltssuchdiensten, bei der örtlichen RA-Kammer und beim örtlichen RA-Verein. Vielleicht kann auch das FDR mit seinen Links, s. Zeile oben unter "Partner" und "Rechtsberatung" weiterhelfen.
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