Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
ich bin Beamter auf Lebenszeit.( mittlerer Dienst) Unter Anderem bin ich für die Ausstellung von Parkgenehmigungen zuständig. (Anwohnerparkausweise)
Ich habe mir einen Ausweis ausgestellt, obwohl mir keiner zusteht.
Da es gesehen wurde, habe ich vorab Selbstanzeige gestellt.
Was kann mir in diesem Fall wiederfahren? Muss ich Angst um meinen Job haben?
Was kann auf mich zukommen? Weiteres Ziel ist natürlich auch der gehobene Dienst. Werd ich ihn je machen können?
Danke für RAT und HILFE-
Das kann wohl bestätigt werden, Volker 13 hat aber schon den richtigen Tipp in diesem Falle gegeben.
Was das Dienstrechtliche betrifft, entweder im jeweiligen LBG oder im BBG sowie in den einschlägigen Disziplinargesetz nachschauen.
Gruß roger2102 _________________ "Pistole: eines der wichtigsten Navigationsmittel der modernen Luftfahrt."
(Jerry Lewis, am. Komiker u. Regisseur, 1926-)
Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 196 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 02.11.08, 19:21 Titel:
Grundsätzlich hätte Marcell666 keine Offenbarungspflicht gehabt, auch wenn er die Entdeckung der Tat befürchten musste. Vielleicht wäre alles gut gegangen. Was allerdings die Schwere der Dienstpflichtverletzung keineswegs mindert. Ich nehme an, dass die Ausstellung der "eigenen" Anwohner-Parkberechtigung dem Zweck diente, die fällige Verwaltunsgebühr zu sparen. Damit liegt ein Betrug gegen die eigene Verwaltung vor. Die rechtswidrige Bereicherungsabsicht und entsprechende Schädigung der Verwaltung beeinträchtigt nach stRspr. die Vertrauensbasis ganz schwerwiegend. I.d.R. kommt hier nur die schwerste Disziplinarmaßnahme in Betracht: Entfernung aus dem Amt, da mildere Maßnahmen nicht geeignet wären, das Vertrauensverhältnis zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten wieder herzustellen. Nur wenn es an der Bereicherunsaabsicht fehlte, kann ausnahmsweise auf eine mildere Maßnahme zurückgegriffen werden.
Auf jeden Fall ist das gerichtliche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht durchzuführen. Es besteht zwar erstinstanzlich keine Anwaltspflicht, die Hinzuziehung eines solchen ist aber ganz dringend anzuraten.
Grundsätzlich hätte Marcell666 keine Offenbarungspflicht gehabt, auch wenn er die Entdeckung der Tat befürchten musste. Vielleicht wäre alles gut gegangen. Was allerdings die Schwere der Dienstpflichtverletzung keineswegs mindert.,,,
Sehr geehrter Herr Belz,
ich schätze Ihre Antworten sehr, insbesondere Ihre letzten Sätze in diesem thread .
Bin auch um Gottes Willen kein Moralapostel, habe auch Fehler und Macken wie jeder andere Mensch auch. Wenn ich aber ehrlich bin, hat jeder, der verbeamtet ist, diesen Eid oder, den des jeweiligen LBG bei der Ernennung geleistet und ich bin der Auffassung, dass da etwas von Gesetzen steht. Sie haben ja selbst (zurecht) auf die (etwaigen) Folgen hingewiesen, deshalb kann ich Ihren "Einstieg" hier nicht ganz verstehen.
Ob und inwieweit hier ein strafrechtlicher Tatbestand vorliegt, sei dahingestellt, das steht m. E. dem Forum auch nicht zu hierüber zu urteilen, daher auch der Hinweis des Forums, dass der Weg zum Anwalt in diesem Falle der richtige ist.
An dieser Stelle Vergleiche zu anderen Fällen anzustellen, ist ebenfalls entbehrlich, da Marcel666, so glaube ich zumindest, korrekt reagiert hat. Aus diesem Grunde sollte man es auch dabei belassen, so meine Meinung und Niemand2000 hat ja letztlich die vorherigen 3 Aussagen noch einmal zusammengefasst und noch die Konkretisierung für den FAnw für BeaR gegeben.
Gruß roger2102 _________________ "Pistole: eines der wichtigsten Navigationsmittel der modernen Luftfahrt."
(Jerry Lewis, am. Komiker u. Regisseur, 1926-)
Ich schätze mal, Herr Belz hat Recht - wie früher schon eigentlich immer (na - wie war der Segeltörn?) Mit einer geringeren Maßnahme kann man vermutlich nur rechnen, wenn man den Dienstherren um mindestens 6stellige Summen prellt.
Dabei dürfte das Motiv auch eher zweitrangig sein. Wegen der Verwaltungsgebühr wird Marcel es kaum gemacht haben, er dürfte eher gar kein Anrecht auf einen entsprechenden Ausweis gehabt haben. _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Über das Beispiel kann man trefflich streiten. Weil auf der einen Seite das geltende Recht
steht und auf der anderen Seite die Praxis und das was sich wirklich hinter dem
Sachverhalt verbirgt.
Lasst mich hier nur ein kleines Beispiel aus der tatsächlichenVerwaltungspraxis nennen.
Zwei Beamte vermischen dienstlich anvertrautes Geld mit privatem Geld und werden bei
einer Kontrolle erwischt. Kontrolle stellt fest - in ihrer Kasse fehlt Geld.
Einer ist Beamter auf Probe und hat noch z.A. - der andere ist auf Lebenszeit verbeamtet .
Vor dem Gesetz sind alle gleich !!!! Jeder würde hier fabulieren,
der Probebeamte fliegt auf jeden Fall und auch der Lebenszeitbeamte bekommt ernste Probleme.
Der Stand ist dieser : Der Probebeamte z.A. wurde auf Lebenszeit verbeamtet
und bekam eine Disziplinarstrafe im untersten Bereich . Der Lebenszeitbeamte wurde aus dem
Dienst entfernt !
Wolfgang Belz hat natürlich Recht und zitiert die gänige Rechtssprechung. Vollkommen
korrekt ! Dann macht er aber als "alter Verwaltungsfuchs" eine Bemerkung "i.d.R."
kommt die schwerste Disziplinarstrafe Entfernung aus dem Dienst in Betracht.
Was kann denn in der Regel heißen ? Es gibt in der Praxis Ausnahmen !
Zuerst einmal richtig, man kann keine Bereicherungsabsicht nachweisen. Aber es gibt auch immer noch die durch die
Rechtssprechung anerkannten außergewöhnlichen Milderungsgründe die da wären:
u.a. - Offenbarung des Dienstvergehens vor Audecken der Tat (klassischer Mildrungsgrund
- Geringfügigkeitsgrenze bei Eigentumsdelikten (in aktueller Rechtssprechung entwickelt )
Was ich hier sagen will, das Beispiel von Marcel666 muss nicht mit dem Schlimmsten
enden, es kommt auf das an, was im konkreten Sachverhalt dann in den Akten steht.
Außerdem sollte er sich durch fachkompetente Leute beraten lassen Ob das immer
ein entsprechender Fachanwalt sein muss, das ist wieder ein anderes Thema
über das man trefflich streiten kann
Ob das immer
ein entsprechender Fachanwalt sein muss, das ist wieder ein anderes Thema
über das man trefflich streiten kann Kunne
Sehe ich im Übrigen genauso, hatte in meinem letzten Beitrag nur "vergessen", das Smiley-Schild am Ende des Satzes zu platzieren
Gruß roger2102 _________________ "Pistole: eines der wichtigsten Navigationsmittel der modernen Luftfahrt."
(Jerry Lewis, am. Komiker u. Regisseur, 1926-)
Über das Beispiel kann man trefflich streiten. ...
Lasst mich hier nur ein kleines Beispiel aus der tatsächlichenVerwaltungspraxis nennen.
Der Stand ist dieser : Der Probebeamte z.A. wurde auf Lebenszeit verbeamtet
und bekam eine Disziplinarstrafe im untersten Bereich . Der Lebenszeitbeamte wurde aus dem Dienst entfernt ! Kunne
@Kunne
Wenn dies tatsächlich so eingetreten sollte, muss ich mich in vielerlei Hinsicht revidieren. Unabhängig davon, dass ich die Rechtsauffassung von Herrn Belz zu keiner Zeit in Abrede gestellt habe, was auch nicht meine Absicht gewesen war, wenn man meinen Beitrag so liest, wie ich es eigentlich gemeint hatte. Vielleicht ist man (oder ich) doch etwas zu blauäugig, um die reine Lehre von der tatsächlichen Praxis zu unterscheiden. Aus diesem Grunde hatte ich es ja vermieden, mit Beispielen aus dem "wahren Leben" zu argumentieren. Bin jetzt aber "ob eines vermeintlich Besseren belehrt worden", auch wenn ich dennoch ein Fünkchen Idealismus oder der "wehret den Anfängen" beraubt bin.
In diesem Sinne
LG roger2102 _________________ "Pistole: eines der wichtigsten Navigationsmittel der modernen Luftfahrt."
(Jerry Lewis, am. Komiker u. Regisseur, 1926-)
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite 1, 2Weiter
Seite 1 von 2
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.