Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Frage zum Schutzvertrag - Pferd
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Frage zum Schutzvertrag - Pferd

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Tierrecht/ Tierkaufrecht/ Haftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Elanor86
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.10.2008
Beiträge: 4
Wohnort: Südhessen

BeitragVerfasst am: 08.10.08, 11:31    Titel: Frage zum Schutzvertrag - Pferd Antworten mit Zitat

Person A hat von Person B ein Pferd überlassen bekommen. Beide sind Privatpersonen.
Ein Schutzvertrag wurde gemacht, Kaufpreis von obligatorischem 1 Euro wurde erhoben.
Person A hat Equidenpass und Eigentumsurkunde.

Als Person A das Pferd übernommen hat, wurde zunächst mündlich vereinbart das A das Pferd bei B im Stall stehen lässt, bis A eventuell eines Tages umzieht.
A fand das damals eine gute Idee, da das Pferd in seinem gewohnten Umfeld bleiben kann, die Vorraussetzungen passten und die Stallmiete recht günstig war.

Zudem wurde im Schutzvertrag unter §9 - Sonstiges noch folgendes vermerkt:
"Das Pferd bleibt im Stall des Verkäufers (außer bei Umzug des Käufers mit größerer km-Entfernung)."

Inzwischen hat sich die Situation massiv verändert, A fühlt sich in diesem Stall nicht mehr wohl. Die Koppeln sind in einem miserablen Zustand, sodass A's Pferd ohne Probleme den Zaun durchbrechen und auf benachbarten Äckern und Feldwegen rumlaufen kann. A kann ihr Pferd nicht mehr auf die Koppel stellen und muss für anderweitige Bewegung sorgen, was nicht im Sinne des Pferdes ist.

Also möchte A gerne in einen anderen Stall umziehen.
Allerdings steht im Schutzvertrag ja dieser eine Satz.

Ist der überhaupt gültig? Darf ein Ex-Pferdehalter im Schutzvertrag vorschreiben wo das Pferd zu verbleiben hat? Ist der Schutzvertrag überhaupt gültig? (Wegen Kaufpreis von 1 Euro.)

Wie ist die Rechtslage?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 08.10.08, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Der Kaufpreis hat mit dem Schutzvertrag kaum etwas zu tun.

Ich würde die Sache mal aus einer anderen Richtung betrachten.
Du hast den Vertrag abgeschlossen zu einer Zeit, als der Stall ordnungsgemäß war und das Pferd problemlos auf die Koppel konnte.

Für die Stall- und Koppelnutzung zahlst Du Miete.
Wenn Du die Koppel infolge von Sicherheitsmängeln nicht mehr nutzen kannst - immerhin haftest ja Du als Eigentümer, wenn das Pferd ausbricht und Dummheiten macht (ggf. empfiehlt sich Nachfrage bei der Versicherung, unter welchen Umständen die eventuell nicht zahlen würde) - so müsste m.E. zunächst einmal die Miete gemindert werden, frag mich aber nicht, was da angemessen wäre. Nun bist Du aber lt. Tierschutzgesetz zur artgerechten Haltung verpflichtet, was so wohl nicht möglich ist.

Also würde ich von B verlangen, Stall und Koppel soweit instand zu setzen, dass der status quo ante wieder hergestellt wird, oder zur Zustimmung zum Umzug in einen anderen Stall bitten (mit schriftl. Ergänzung des Vertrages, wonach der Passus "verbleibt im Stall" ungültig ist - streichen und beider Paraphe oder Unterschrift müsste m.E. genügen).

Geht B auf beides nicht ein, auch nicht nach schriftlicher Mahnung, dann würde ich zum Anwalt marschieren.
_________________
Grüße,
Abrazo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
woozie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 01.11.08, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

und ich würde es noch entspannter sehen.
Sobald auch nur 1 Cent von A nach B geflossen sind, handelt es sich hier um einen Kaufvertrag. Das Pferd wurde also damals für 1 Euro verkauft. Damit ist das Eigentumsverhältnis auf den Käufer übergangen. Nett, dass es einen "Schutzvertrag" gibt, aber der ist meist das Papier, auf dem er steht gar nicht wert. Als neuer Eigentümer des Pferdes würde ich zum Wohle des Tieres entscheiden und es halt in einen anderen Stall bringen, wo es besser leben kann. Selbst wenn der ehemalige Besitzer dann versucht, die ganze Sache über Rechtswege zu verfolgen, wird er kaum bis keine Chancen haben.

Ich kenne einen Fall aus eigenen Reihen, bei dem es genau so gelaufen ist. Die Klage wurde mit der Begründung, der Käufer sei halt auch der Eigentümer und damit könne er auch entscheiden, was mit dem Tier passiere.

Grüße
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Aileen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 06:53    Titel: Antworten mit Zitat

Dann dürften ja die Tierheime auch kein Geld nehmen.

Allerdings steht dort "Schutzgebühr" und nicht "Kaufpreis" drin und es handelt sich um einen "Schutzvertrag" in dem das Tier im Eigentum des Tierheims bleibt. Haftung und Kosten für das Tier gehen aber trotdem zu Lasten des neuen Besizters (nicht des Eigentümers).

Was die Sache mit dem Eigentümer angeht ist so auch nicht richtig.
Es gibt auch die Möglichkeit der Miteigentümerschaft. Gerade bei Pferden und Hunden nicht so unüblich

Aileen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
woozie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sprach ja nicht davon, dass die sogenannte "Schutzgebühr" nicht rechtens ist. Natürlich kann man sowas vertraglich vereinbaren. Erlaubt ist es natürlich.
Die Gebühr die die TSVs & TH nehmen, ist zum einen eine Art "Abschreckungsgebühr" für Leute mit dubiosen Hintergrund (z.B. Tierfänger etc), denen so die Möglichkeit genommen wird, billig / kostenlos an ein Tier zu kommen. Es verhindert also, dass die Tiere vom Regen in die Traufe kommen.
Auf der anderen Seite ist diese Gebühr als eine Art "Generationen-Gebühr" zu verstehen. Damit finanziert sich das TH / TSV zu einem Teil selbst. Immerhin wollen die verbleibenden Tiere auch versorgt werden.

Und so viel ich weiß gibt es Kaufverträge, Leasingverträge etc, aber "Schutzverträge" gibt es schlichtweg nicht.

Grüße
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Aileen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 07:41    Titel: Antworten mit Zitat

Habe hier noch was gefunden. Unter dem ganzen Vertragszeug:
http://www.pferde-schutz.de/sv1.html
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Tierrecht/ Tierkaufrecht/ Haftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.