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Verfasst am: 08.10.08, 11:31 Titel: Frage zum Schutzvertrag - Pferd
Person A hat von Person B ein Pferd überlassen bekommen. Beide sind Privatpersonen.
Ein Schutzvertrag wurde gemacht, Kaufpreis von obligatorischem 1 Euro wurde erhoben.
Person A hat Equidenpass und Eigentumsurkunde.
Als Person A das Pferd übernommen hat, wurde zunächst mündlich vereinbart das A das Pferd bei B im Stall stehen lässt, bis A eventuell eines Tages umzieht.
A fand das damals eine gute Idee, da das Pferd in seinem gewohnten Umfeld bleiben kann, die Vorraussetzungen passten und die Stallmiete recht günstig war.
Zudem wurde im Schutzvertrag unter §9 - Sonstiges noch folgendes vermerkt:
"Das Pferd bleibt im Stall des Verkäufers (außer bei Umzug des Käufers mit größerer km-Entfernung)."
Inzwischen hat sich die Situation massiv verändert, A fühlt sich in diesem Stall nicht mehr wohl. Die Koppeln sind in einem miserablen Zustand, sodass A's Pferd ohne Probleme den Zaun durchbrechen und auf benachbarten Äckern und Feldwegen rumlaufen kann. A kann ihr Pferd nicht mehr auf die Koppel stellen und muss für anderweitige Bewegung sorgen, was nicht im Sinne des Pferdes ist.
Also möchte A gerne in einen anderen Stall umziehen.
Allerdings steht im Schutzvertrag ja dieser eine Satz.
Ist der überhaupt gültig? Darf ein Ex-Pferdehalter im Schutzvertrag vorschreiben wo das Pferd zu verbleiben hat? Ist der Schutzvertrag überhaupt gültig? (Wegen Kaufpreis von 1 Euro.)
Der Kaufpreis hat mit dem Schutzvertrag kaum etwas zu tun.
Ich würde die Sache mal aus einer anderen Richtung betrachten.
Du hast den Vertrag abgeschlossen zu einer Zeit, als der Stall ordnungsgemäß war und das Pferd problemlos auf die Koppel konnte.
Für die Stall- und Koppelnutzung zahlst Du Miete.
Wenn Du die Koppel infolge von Sicherheitsmängeln nicht mehr nutzen kannst - immerhin haftest ja Du als Eigentümer, wenn das Pferd ausbricht und Dummheiten macht (ggf. empfiehlt sich Nachfrage bei der Versicherung, unter welchen Umständen die eventuell nicht zahlen würde) - so müsste m.E. zunächst einmal die Miete gemindert werden, frag mich aber nicht, was da angemessen wäre. Nun bist Du aber lt. Tierschutzgesetz zur artgerechten Haltung verpflichtet, was so wohl nicht möglich ist.
Also würde ich von B verlangen, Stall und Koppel soweit instand zu setzen, dass der status quo ante wieder hergestellt wird, oder zur Zustimmung zum Umzug in einen anderen Stall bitten (mit schriftl. Ergänzung des Vertrages, wonach der Passus "verbleibt im Stall" ungültig ist - streichen und beider Paraphe oder Unterschrift müsste m.E. genügen).
Geht B auf beides nicht ein, auch nicht nach schriftlicher Mahnung, dann würde ich zum Anwalt marschieren. _________________ Grüße,
Abrazo
und ich würde es noch entspannter sehen.
Sobald auch nur 1 Cent von A nach B geflossen sind, handelt es sich hier um einen Kaufvertrag. Das Pferd wurde also damals für 1 Euro verkauft. Damit ist das Eigentumsverhältnis auf den Käufer übergangen. Nett, dass es einen "Schutzvertrag" gibt, aber der ist meist das Papier, auf dem er steht gar nicht wert. Als neuer Eigentümer des Pferdes würde ich zum Wohle des Tieres entscheiden und es halt in einen anderen Stall bringen, wo es besser leben kann. Selbst wenn der ehemalige Besitzer dann versucht, die ganze Sache über Rechtswege zu verfolgen, wird er kaum bis keine Chancen haben.
Ich kenne einen Fall aus eigenen Reihen, bei dem es genau so gelaufen ist. Die Klage wurde mit der Begründung, der Käufer sei halt auch der Eigentümer und damit könne er auch entscheiden, was mit dem Tier passiere.
Dann dürften ja die Tierheime auch kein Geld nehmen.
Allerdings steht dort "Schutzgebühr" und nicht "Kaufpreis" drin und es handelt sich um einen "Schutzvertrag" in dem das Tier im Eigentum des Tierheims bleibt. Haftung und Kosten für das Tier gehen aber trotdem zu Lasten des neuen Besizters (nicht des Eigentümers).
Was die Sache mit dem Eigentümer angeht ist so auch nicht richtig.
Es gibt auch die Möglichkeit der Miteigentümerschaft. Gerade bei Pferden und Hunden nicht so unüblich
Ich sprach ja nicht davon, dass die sogenannte "Schutzgebühr" nicht rechtens ist. Natürlich kann man sowas vertraglich vereinbaren. Erlaubt ist es natürlich.
Die Gebühr die die TSVs & TH nehmen, ist zum einen eine Art "Abschreckungsgebühr" für Leute mit dubiosen Hintergrund (z.B. Tierfänger etc), denen so die Möglichkeit genommen wird, billig / kostenlos an ein Tier zu kommen. Es verhindert also, dass die Tiere vom Regen in die Traufe kommen.
Auf der anderen Seite ist diese Gebühr als eine Art "Generationen-Gebühr" zu verstehen. Damit finanziert sich das TH / TSV zu einem Teil selbst. Immerhin wollen die verbleibenden Tiere auch versorgt werden.
Und so viel ich weiß gibt es Kaufverträge, Leasingverträge etc, aber "Schutzverträge" gibt es schlichtweg nicht.
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