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Kündigungsfrist Tierschutzverein

 
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pudel
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Anmeldungsdatum: 04.11.2008
Beiträge: 1
Wohnort: Trier

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 11:51    Titel: Kündigungsfrist Tierschutzverein Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Rechtslage bei der Kündigung der Beitragszahlung für einen Tierschutzverein. Ich habe sechs Jahre lang Beitragszahlungen geleistet; laut Vertrag muß man mind. 2 Jahre Mitglied sein, bevor man Kündigen darf. Nur bei vorzeitiger Kündigung beträgt die Kündigungsfrist 1 Jahr, muß also die Beitrage solange weiterhin zahlen. Nun habe ich im Oktober gekündigt und erhielt ein Antwortschreiben, dass die Kündigungsfrist dennoch 1 Jahr beträgt und ich solange auch noch die Beiträge zahlen muß. Allerdings erhalte ich auch nicht regelmäßig die zugesicherten Info-Broschüren. Wie ist nun die Rechtslage?

Schon einmal Dank für die Antwort,
Pudel
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Spezi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Die genauen Kündigungsregelungen müssen sich aus der Satzung ergeben und können bei jedem Verein anders sein.
Mehr als 2 Jahre Kündigungsfrist ist unzulässig.

Genaues kann man nur sagen, wenn man die Satzung kennt.
Wenn der Vorstand diese nicht heraus rückt, kann man die Satzung beim Amtsgericht Vereinsregister einsehen und gegen Gebühr auch kopiert erhalten.
_________________
Spezi

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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 12:55    Titel: Re: Kündigungsfrist Tierschutzverein Antworten mit Zitat

Hallo,
pudel hat folgendes geschrieben::
Nun habe ich im Oktober gekündigt und erhielt ein Antwortschreiben, dass die Kündigungsfrist dennoch 1 Jahr beträgt ...
Das "dennoch" an dieser Stelle verstehe ich nicht so recht. So wie ich es verstanden habe, beträgt die Austrittsfrist ein Jahr (ab Zugang der Austrittserklärung? Zum Monatsende? Zum Ende des (Geschäfts-)Jahres?)
Nichts weiter hat doch der Verein mitgeteilt ...? Wieso also "dennoch"?

pudel hat folgendes geschrieben::
...und ich solange auch noch die Beiträge zahlen muß.
Das ist richtig. Die Beitragspflicht besteht, sofern die Satzung nicht explizit etwas anderes bestimmt, solange, bis der Austritt vollzogen ist, der Betroffene also kein Mitglied mehr ist.

pudel hat folgendes geschrieben::
Allerdings erhalte ich auch nicht regelmäßig die zugesicherten Info-Broschüren.
Wenn ein Anspruch auf diese Broschüren besteht, kann man ihn durchsetzen, erforderlichenfalls gerichtlich. Auf die Dauer der Kündigungsfrist bzw. auf die Beitragspflicht während der Austrittsfrist hat das aber, sofern die Satzung nicht explizit etwas anderes bestimmt, keinen Einfluss.

JS
_________________
... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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