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Verfasst am: 03.11.08, 02:05 Titel: Rechtslage ? Entlassung aus Krankenhaus
Hallo,
meine Schwester hat zur Zeit folgendes Problem:
Sie hat vor wenigen Tagen ein Kind bekommen in einem kleinen Krankenhaus mit einer Geburtshilfeabteilung.
Aufgrund der größe des Krankenhauses gibt es dort keinen Kinderarzt. 2 Tage nach der Geburt musste in "Eigeninitative" das Baby zu einem Kinderarzt gebracht werden damit es untersucht werden kann. Eine genaue Untersuchung des Baby ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt. Jetzt nach 4 Tagen möchte gerne meine Schwester das Krankenhaus mit dem Kind verlassen, dies wird jedoch vom Krankenhaus verweigert. Konkret wurde dabei gedroht das sofern man das Kind mitnehmen würde, dies dem Jugendamt man mitteilen würde... Eine Begründung warum das Kind weiterhin im Krankenhaus bleiben soll gibt es nicht, zumal eine ärztliche Versorgung oder Überwachung des Kindes eh nicht vom Krankenhaus gewährleistet werden kann. Was kann man jetzt machen ?
Kann ein Krankenhaus die herausgabe bzw. die Entlassung eines Babys verweigern, hat meine Schwester als Mutter da kein Mitspracherecht etc. ? Gibt es dazu ein Gesetz wo man dies nachlesen kann ?
Wenn das Krankenhaus keine medizinischen Gründe nennen kann, die gegen eine Entlassung sprechen, sehe ich keinen Grund, das Kind nicht mitzunehmen. Es gibt keine Rechtsgrundlage für das Krankenhaus, um dies zu verhindern.
Normalerweise ist man nach 4 - 5 Tagen bei "normaler Geburt" und "normalem Kind" ohnehin längst entlassen.
Wo ist das Problem ?
Oder wird in diesem dargestelltem Fall ein wichtiges Detail nicht erwähnt ? (Krankes Kind ? Kranke Mutter ? Soziale Probleme ?)
siehe Ursprungsposting, da das Krankenhaus nicht über geeignete Fachärzte noch Untersuchungsmöglichkeiten verfügt kann man natürlich nicht restlos ausschließen das dass Kind nicht ganz Gesund ist. Das Kind wurde zwar in Eigeninitative selbst zu einem Kinderarzt gebracht, selbst da sind ja aber die Untersuchungsmöglichkeiten auch begrenzt.
Eine medizinische Begründung gibt es nicht. Soziale Probleme etc. gibt es auch nicht.
Liegt jetzt grundsätzlich die Entscheidung über den Verbleib des Kindes bei der Mutter, oder gibt es da rechtliche Grenzen ? Weil sofern man ja das Kind jetzt mitnehmen würde, würde ja das Krankenhaus ihre Drohung wahrmachen und somit würden sie auch eine medizinische Begründung nennen. Ob diese dann aber stimmt ist ja erstmal nicht nachvollziehbar bzw. Auslegungssache (50 Ärzte = 50 Meinungen in der Regel ). Erstmal hätte man ja vermutlich nur Ärger am Hals....
Deshalb wie sind da grundsätzlich die Rechte der Mutter sowie vom Krankenhaus ? Die Mutter an sich können sie ja nicht gegen ihren Willen im Krankenhaus festhalten, wie sieht es aber mit dem Baby aus ?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 03.11.08, 22:55 Titel:
Nach § 1626 BGB haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst auch das Recht, über den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen. Das Krankenhaus hat nicht das Recht, das Kind gegen den Willen der Eltern zurückzubehalten.
trotz allem ist mir die Fragestellung nicht ganz klar.
Warum sollte ein Krankenhaus ein Interesse daran haben, ein Kind "festzuhalten" ?
Zitat:
da das Krankenhaus nicht über geeignete Fachärzte noch Untersuchungsmöglichkeiten verfügt kann man natürlich nicht restlos ausschließen das dass Kind nicht ganz Gesund ist.
Das kann man nie.
Zitat:
Das Kind wurde zwar in Eigeninitative selbst zu einem Kinderarzt gebracht, selbst da sind ja aber die Untersuchungsmöglichkeiten auch begrenzt.
Mehr, als ein Kinderarzt in der Praxis untersucht auch der Kinderarzt in der Klinik nicht.
Die oben geschilderte Situation gibt es hundertfach in der Republik, in vielen kleinen Krankenhäusern.
Uns was passiert nur bei Hausgeburten und in Geburtshäusern ?
Ehrlich gesagt, ist mir die Fragestellung nicht plausibel....
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