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Paketverlust Vorkasse

 
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mindfold
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.11.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 20:00    Titel: Paketverlust Vorkasse Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

als Neuling im Forum kann mir vielleicht jemand helfen.
Folgender Sachverhalt:
Neuware bei Privatperson als Privatperson über Online-Auktionshaus erworben und per Vorkasse bezahlt. Versandunternehmen hat Ware nach Abgabe des Auftraggebers(Verkäufers) offensichtlich verloren und sollte dem zu Folge haften.
Ich gehe davon aus, dass ich das Geld unmittelbar vom Verkäufer/Versender zurückfordern kann und dieser den Betrag dann vom Versandunternehmen einfordern muß. Einziger Handlungsbedarf von meiner Seite aus sollte die Aufforderung zur Rücküberweisung an den Verkäufer sein.
Wie ist die Rechtslage?
Danke im Voraus für Meinungen!
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 20:38    Titel: Re: Paketverlust Vorkasse Antworten mit Zitat

mindfold hat folgendes geschrieben::
Versandunternehmen hat Ware nach Abgabe des Auftraggebers(Verkäufers) offensichtlich verloren und sollte dem zu Folge haften.
Auch wenn es im Titel steht: wurde die Ware tatsächlich als Paket verschickt?

Und verschiebibert ins Verbraucherrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Verkäufer und Käufer Privatpersonen sind, trägt der Käufer das Versandrisiko.
Klick mich
Hat der VK das Paket dem Transportunternehmen übergeben, ist für ihn die Sache m. E. erledigt.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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mindfold
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.11.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die rasche Reaktion.
Eigentlich ist die Ware des ursprünglichen Eigentümers, welcher auch bereits das Geld dafür von mir erhalten hat, verschollen (für mich: kein Geld und keine Ware).
Fraglich wer in solch einem Fall den versicherten Warenwert vom Versandunternehmer einfordern kann und muß. Die Verlustmeldung führt i.d.R. der Versender an und wäre damit auch der Bezugsberechtigte der Versicherungssumme? Paket ist ja nicht beschädigt angekommen sondern gar nicht.
Wer kann mich aufklären? Erfahrungswerte? AGBs sind hierzu leider nicht detailliert ausgeführt.
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domarynk
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2008
Beiträge: 26
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ist der Verkäufer eine Privatperson, trägt der Käufer das Transportrisiko. Hat der Verkäufer die Ware tatsächlich als Paket versendet, dann muss er als Auftraggeber des Versandunternehmens zunächst einen Nachforschungsauftrag stellen. Das Unternehmen sucht dann nach dem Paket. Auf diesem Antrag kann man angeben, an wen die Zahlung erfolgen soll. Sinnvollerweise sollte der Verkäufer hier den Käufer angeben. Falls er dies nicht tut - zwingen kann man ihn nicht -, zahlt der Verkäufer die Summe zurück, die das Versandunternehmen leistet. An eine "Vorableistung" des Verkäufers hat der Käufer keinen Anspruch.

Bei einem gewerblichen Verkäufer sieht das anders aus, da dieser das Versandrisiko trägt.
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mindfold
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.11.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Dann werd ich es mal so veranlassen.
Danke für Eure Hilfe.
Thema geschlossen.
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