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als Neuling im Forum kann mir vielleicht jemand helfen.
Folgender Sachverhalt:
Neuware bei Privatperson als Privatperson über Online-Auktionshaus erworben und per Vorkasse bezahlt. Versandunternehmen hat Ware nach Abgabe des Auftraggebers(Verkäufers) offensichtlich verloren und sollte dem zu Folge haften.
Ich gehe davon aus, dass ich das Geld unmittelbar vom Verkäufer/Versender zurückfordern kann und dieser den Betrag dann vom Versandunternehmen einfordern muß. Einziger Handlungsbedarf von meiner Seite aus sollte die Aufforderung zur Rücküberweisung an den Verkäufer sein.
Wie ist die Rechtslage?
Danke im Voraus für Meinungen!
Versandunternehmen hat Ware nach Abgabe des Auftraggebers(Verkäufers) offensichtlich verloren und sollte dem zu Folge haften.
Auch wenn es im Titel steht: wurde die Ware tatsächlich als Paket verschickt?
Und verschiebibert ins Verbraucherrecht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Wenn Verkäufer und Käufer Privatpersonen sind, trägt der Käufer das Versandrisiko.
Klick mich
Hat der VK das Paket dem Transportunternehmen übergeben, ist für ihn die Sache m. E. erledigt. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Danke für die rasche Reaktion.
Eigentlich ist die Ware des ursprünglichen Eigentümers, welcher auch bereits das Geld dafür von mir erhalten hat, verschollen (für mich: kein Geld und keine Ware).
Fraglich wer in solch einem Fall den versicherten Warenwert vom Versandunternehmer einfordern kann und muß. Die Verlustmeldung führt i.d.R. der Versender an und wäre damit auch der Bezugsberechtigte der Versicherungssumme? Paket ist ja nicht beschädigt angekommen sondern gar nicht.
Wer kann mich aufklären? Erfahrungswerte? AGBs sind hierzu leider nicht detailliert ausgeführt.
Anmeldungsdatum: 25.01.2008 Beiträge: 26 Wohnort: Deutschland
Verfasst am: 05.11.08, 09:12 Titel:
Ist der Verkäufer eine Privatperson, trägt der Käufer das Transportrisiko. Hat der Verkäufer die Ware tatsächlich als Paket versendet, dann muss er als Auftraggeber des Versandunternehmens zunächst einen Nachforschungsauftrag stellen. Das Unternehmen sucht dann nach dem Paket. Auf diesem Antrag kann man angeben, an wen die Zahlung erfolgen soll. Sinnvollerweise sollte der Verkäufer hier den Käufer angeben. Falls er dies nicht tut - zwingen kann man ihn nicht -, zahlt der Verkäufer die Summe zurück, die das Versandunternehmen leistet. An eine "Vorableistung" des Verkäufers hat der Käufer keinen Anspruch.
Bei einem gewerblichen Verkäufer sieht das anders aus, da dieser das Versandrisiko trägt.
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