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Das kann im Ermessen des Lehrers liegen. Eventuell muss eine zusätzliche Prüfung abgehalten werden - oder ein Ersatzfach gewählt.
Die Schule muss die entsprechende Regelung finden - also auf zum Beratungslehrer bzw. Jahrgangsstufenbetreuer. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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