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Hallo Experten,
wir haben mit unserem Bauträger für ein Einfamilienhaus eine Bauzeitgarantie von 6 Monaten vereinbart. Die Bauzeit begann am 18.02.2008. Dies ist auch im voraus von beiden Parteien schriftlich vereinbart und unterzeichnet worden. Übernahmereif wurde das Haus am 18.09.2008 übergeben. Für jeden angefangenen Monat muss der Bauträger jetzt eine Strafe an mich zahlen. Sind es nun 2 angefangene Monate oder nur 1 Monat. Ich meine, die Bauzeit wäre bis zum 17.08.2008 eingehalten und damit sind es 2 Monate Bauzeitüberschreitung. Der Bauträger meint die Bauzeit wäre bis zum 18.08.2008 noch eingehalten und damit ist es nur 1 Monat Bauzeitüberschreitung.
Liege ich mit meiner Ansicht falsch?
Leider kann aufgrund der Forenregeln keine indivuelle Beratung erfolgen.
Allgemein ist zu sagen, dass eine Vertragsstrafe, die an bloße Überschreitung des Termins geknüpft ist, nicht jedoch an die schuldhafte Überschreitung des Termines, unwirksam sein kann.
Zudem ist zu berücksichtigen, ob der Bauherr durch die Verzögerung überhaupt einen Schaden erlitten hat. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 04.11.08, 12:07 Titel:
Big Guro hat folgendes geschrieben::
Zudem ist zu berücksichtigen, ob der Bauherr durch die Verzögerung überhaupt einen Schaden erlitten hat.
Dies interessiert überhaupt nicht. Wenn die Vertragsstrafe rechtsgültig in den Vertrag eingebunden ist, dann gilt sie....egal ob irgendein Schaden entstanden ist oder nicht.
Nach meinem Verstandnis läuft der erste Monat vom 19.08.2008 00:01 Uhr bis 18.09.2008 23:59 Uhr. Erst ab dem 19.09.2008 00:01 Uhr beginnt der 2 Monat. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Es ist vertraglich geregelt, dass diese Strafe an den Bauherrn zu zahlen ist. Meine Frage ist aber, endet die Bauzeitgarantie am 17.08.2008 um 23:59 Uhr und muss das Haus am Ende der Bauzeitgarantie übergeben sein oder erst einen Tag danach?
Zudem ist zu berücksichtigen, ob der Bauherr durch die Verzögerung überhaupt einen Schaden erlitten hat.
Dies interessiert überhaupt nicht. Wenn die Vertragsstrafe rechtsgültig in den Vertrag eingebunden ist, dann gilt sie....egal ob irgendein Schaden entstanden ist oder nicht.
Das besondere an Vertragsstrafenansprüchen ist, dass Gelder fließen, ohne dass dem Auftraggeber überhaupt ein messbarer Schaden entstanden sein muss.
Teilweise wird von den Gerichten die Vertragsstrafe in gewissem Umfang auch als standardisierter Schadensersatz akzeptiert, der ohne konkreten Nachweis des entstandenen Schadens zu zahlen ist.
Eine vereinbarte Vertragsstrafe darf aber nicht zu einer bloßen Einnahmequelle für den Bauherrn dienen.
Ist dies der Fall, neigen Gerichte dazu, Vertragsstrafen insgesamt als unwirksam zu beurteilen. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 05.11.08, 13:05 Titel:
Vertragsstrafen werden oftmals benutzt um dem AN etwas Beine zu machen..... und gehören im Baugeschäft dazu wie die Butterbrotstulle zum zweiten Frühstück..... _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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