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2 Fragen zur Wehrpflicht

 
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Scall
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Anmeldungsdatum: 04.11.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 18:01    Titel: 2 Fragen zur Wehrpflicht Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe 2 Fragen zur Wehrpflicht:

1) Heute habe ich meine Musterung hinter mich gebracht und bin (leider) T2 eingestuft worden. Natürlich werde ich aber sofort meine Begründung einreichen, damit dass ich aus Gewissensgründen verweigere und Zivildienst mache.
Es ist aber so, dass ich derzeit in einem Arbeitsverhältnis bin, das bis Ende Oktober 09 andauert. Nach diesem Fristvertrag habe ich aber die Möglichkeit einen unbefristeten Vertrag zu bekommen. Nur wie sieht das in dem Fall aus, wenn ich ja verpflichtet werde Zivildienst zu machen.
Ich weiß natürlich, dass der Arbeitgeber einem seine Stelle frei halten muss, wenn man zur Wehrpflicht oder dem Zivildienst herangezogen wird, aber wenn mein Arbeitgeber davon erfährt, wird er mich diesen unbefristeten Vertrag niemals unterschreiben lassen.
Was ja auch dumm von ihm wäre, da ihm für 9 Monate jemand fehlen würde.

2) Im Artikel 4,3 des Grundgesetzes heißt es:

Zitat:
Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.


So, und nun ist es offenbar so Sitte, dass die Kreiswehrersatzämter jedem Verweigerer sagen, dass er eine längere Begründung schreiben muss, wieso er es ablehnt Kriegsdienst zu leisten.
Aber ich frage mich, wieso ich überhaupt dazu verpflichtet bin. Klar muss ich dem Amt in einem Satz mitteilen dass ich verweigere, aber im Grundgesetz steht ja nicht, ich müsste sonst was für eine ausführliche Begründung schreiben.

Danke im Vorraus für die Antworten
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cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 19:33    Titel: Re: 2 Fragen zur Wehrpflicht Antworten mit Zitat

Scall hat folgendes geschrieben::
So, und nun ist es offenbar so Sitte, dass die Kreiswehrersatzämter jedem Verweigerer sagen, dass er eine längere Begründung schreiben muss, wieso er es ablehnt Kriegsdienst zu leisten.
Aber ich frage mich, wieso ich überhaupt dazu verpflichtet bin. Klar muss ich dem Amt in einem Satz mitteilen dass ich verweigere, aber im Grundgesetz steht ja nicht, ich müsste sonst was für eine ausführliche Begründung schreiben.


Scherzkeks! Damit die Behörde Dir auch glaubt, dass tatsächlich Gewissensgründe Deiner Entscheidung zugrunde liegen und nicht, dass Du einfach keine Lust hast, irgendwo im Schlamm zu robben, und statt dessen lieber bei der Essensausfahrstelle nebenan zwischen den Fahrten XBox spielst.

Ob das jetzt in irgendeiner Weise eine realistische Methode ist, dass zu prüfen, steht ja auf einem anderen Papier, aber dass man ein Recht, welches man gegenüber einer Behörde geltend machen will, auch begründen muss (jedenfalls das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen) ist jetzt nicht wirklich eine ernsthafte Frage, oder?

Gruß
Dea
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Scall
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.11.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaub du verstehst mich nicht.

Das ist es ja gerade.
Es steht schwarz auf weiß:

Zitat:
Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.


Das ist Fakt und ich brauche doch streng genommen nur einen Wisch an das KWE schicken, in dem steht, dass ich mich auf diesen Artikel berufe.
Es steht doch nirgens, dass ich sagen muss, wieso ich mich darauf berufe, DENN es geht ja schlicht weg niemanden etwas an, aus welchem Grund er das verweigert.

FAKT IST, dass niemand gezwungen werden kann, die Waffe zu betätigen.

Beispiel: Wenn ich an das KWE einen Wisch schreibe mit einem Satz, wo ich mich auf den Artikel berufe und das KWE antwortet mir darauf, dass ich keine ausführliche Begründung geschrieben habe...ja...wofür ist dann der § bitte da???
Einfach weil doch im Grundgesetz NIRGENDS steht, dass ich mich auch nur ansatzweise dafür zu rechtfertigen hätte, WIESO ich denn nicht will. Denn ob ich nicht will, weil ich tatsächlich ne Religion habe, die mir das verbietet, oder einfach keinen Bock habe, das geht niemanden etwas an.
Wenn es anders wäre (was es ja ist), ist dieser § für den Arsch.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wärs damit:

Zitat:
Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.


?

Die Verfassung will, muss und kann nicht jede Einzelheit regeln. Dass ein Begründungserfordernis keine unzulässige Beeinträchtigung des Kriegsdienstverweigerungsrechtes ist, dürfte ausreichend einleuchtend sein, denn dieses Recht steht ja nach dem Wortlaut nur bei Gewissenskonflikten zu.

Die Behörde ist letztlich also u.U. sogar gezwungen, dies zu überprüfen, da sonst die Rechtsfolge des Art. 4 Abs. 3 GG gar nicht eintreten darf.


Zuletzt bearbeitet von spraadhans am 06.11.08, 13:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
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cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Scall hat folgendes geschrieben::
Ich glaub du verstehst mich nicht.


Du kannst mir gerne glauben, dass sich Dich sehr gut verstehe.

Zitat:
Das ist Fakt und ich brauche doch streng genommen nur einen Wisch an das KWE schicken, in dem steht, dass ich mich auf diesen Artikel berufe.


Und was machst Du, wenn die Behörde Dir den Wisch zurückschickt und sagt, dass sie Dir nicht glaubt, dass Dir Dein Gewissen verbietet, Wehrdienst zu leisten? In Art. 4 Abs. 3 GG steht nämlich auch nicht, dass das KWE einem das glauben muss, wenn man das einfach mal so behauptet.

Zitat:

Es steht doch nirgens, dass ich sagen muss, wieso ich mich darauf berufe, DENN es geht ja schlicht weg niemanden etwas an, aus welchem Grund er das verweigert.


Doch, den Staat geht es sehr wohl etwas an. Denn dieses Recht besteht gegenüber dem Staat. Du verlangst von dem Staat, etwas zu unterlassen, was er grundsätzlich ersteinmal darf. Das geht ihn sehr wohl etwas an.

Zitat:
FAKT IST, dass niemand gezwungen werden kann, die Waffe zu betätigen.


FAKT ist auch, dass man das niemandem einfach so glauben muss, wenn er behauptet, in einem Gewissenskonflikt zu sein.

Zitat:
Beispiel: Wenn ich an das KWE einen Wisch schreibe mit einem Satz, wo ich mich auf den Artikel berufe und das KWE antwortet mir darauf, dass ich keine ausführliche Begründung geschrieben habe...ja...wofür ist dann der § bitte da???


Dafür, dass Du das Recht aus dem Artikel (nicht §) in Anspruch nehmen kannst, wenn Du demjenigen, gegenüber dem Du das Recht geltend macht, auch dargelegt hast, dass Dir das Recht zusteht. Behaupten kann man viel.....

In dem Artikel steht auch nicht, dass man sich einfach nur auf ihn berufen muss. Dort steht nur, wann der Staat etwas nicht darf. Davon, dass man sich einfach ohne weiteres nur in einem Schreiben darauf beziehen muss und schon vom Wehrdienst verschont wird, kann ich in dem Artikel nichts lesen.

Mir scheint, Du interpretierst nur dei für Dich positiven Dinge in die Norm hinein.

Zitat:
Einfach weil doch im Grundgesetz NIRGENDS steht, dass ich mich auch nur ansatzweise dafür zu rechtfertigen hätte, WIESO ich denn nicht will.


Das tust Du doch. Du sagst ganz genau, WIESO Du nicht willst, wegen Deinem Gewissen. Du rechtfertigst Dich somit bereits durch die Einreichung des Schreibens. Die Bergündung ist nur eine Erklärung, dass das keine bloße Behauptung ist, es ist keine Rechtfertigung.

Zitat:
Denn ob ich nicht will, weil ich tatsächlich ne Religion habe, die mir das verbietet, oder einfach keinen Bock habe, das geht niemanden etwas an.


Falsch! Da hättest Du Art. 4 Abs. 3 GG mal genauer lesen sollen. Denn da steht der Grund genannt, den man allein geltend machen kann, wenn man nicht dahin will: "Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden."

Dort steht nicht: "Niemand darf obwohl er keinen Bock dazu hat zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden."

Wenn Du Dich schon so vehement auf das Grundrecht berufst und auf das, was da steht, solltest Du Dich schon selbst daran halten.

Was in Art. 4 Abs. 3 GG steht: "gegen sein Gewissen" ist eine Tatsache, die tatsächlich vorliegen muss. Nur, wenn man wirklich einen Gewissenskonflikt hat, kann man verweigern. Und das muss man eben auch darlegen, einfach nur behaupten reicht nicht.

Zitat:
Wenn es anders wäre (was es ja ist), ist dieser § für den Arsch.


Du erwartest hierauf hoffentlich nicht wirlich eine Antwort, oder?

Was würdest Du eigentlich dazu sagen, wenn jemand Dich verklagt und dem Gericht einfach sagt, er habe einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung aus einem Kaufvertrag gem. § 433 Abs. 2 BGB, und das Gericht dann, ohne irgendeine Begründung oder Dokumente anzufordern, Dich verurteilt?
Denn in § 433 BGB steht auch nicht, dass man das begründen muss. Der Kläger muss sich doch einfach nur auf den § berufen, warum er das macht und ob das wirklich so ist oder er einfach nurmal Bock dazu hat, geht ja keinen was an. Es steht ja nicht in § 433 BGB drin, dass man Ansprüche vor Gericht auch begründen muss. Wenn es so wäre, wäre das BGB ja für den Arsch....

Man, man, man....wie alt bist Du eigentlich?
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