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Kann Anwalt Kosten verrechnen?

 
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jonas82
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Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 19:07    Titel: Kann Anwalt Kosten verrechnen? Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen ich wurde abgemahnt, anwaltlich vertreten und soll nun 1000 Euro für den eigenen Rechtsanwalt zahlen...

Angenommen ich schlage ihm eine "sichere" Abmahnung eines Mitbewerbers vor, welches ihm ebenfalls knapp 1000 Euro einbringt: Kann er diese Kosten dann verrechnen und ich muss an ihn NICHTS zahlen?

Oder wäre sowas verboten?
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Bei der "sicheren Abmahnung" verdient ja der Anwalt berechtigter Weise wieder 1000,- €. Diese erstattet dann der Gegner. Damit ist aber noch nicht die Vertretung in der vorherigen Abmahnsache bezahlt.


Oder - jetzt bin ich mal gemein - gaaanz einfach:

Ich kaufe ein Brötchen für 50 Cent. Dann kaufe ich noch ein Brötchen für 50 Cent und lass es den Bäcker dem B bringen. Der Bäcker kassiert für mich beim B 50 Cent. Er wird aber trotzdem noch die 50 Cent von mir haben wollen.


(wenn natürlich der Bäcker in meinem Auftrag 5.000 Brötchen an ein Stadion liefert, dort für mich gleich das Geld kassiert, verzichtet er vielleicht darauf, mich auf 50 Cent zu verklagen)

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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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jonas82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Nun die Abmahnung des Mitbewerbers soll ja lediglich zur Begleichung der vorhandenen Forderung dienen und nicht das der Anwalt doppelt verdient...
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

jonas82 hat folgendes geschrieben::
Nun die Abmahnung des Mitbewerbers soll ja lediglich zur Begleichung der vorhandenen Forderung dienen und nicht das der Anwalt doppelt verdient...


jaja, schon klar...

Es besteht eine Forderung gegen den Mandanten aus 1.000,- € weil der Anwalt eine Abmahnung vom x.x.2008 bearbeitet hat und hierfür vermutlich eine 1,3 Geschäftsgebühr 2300 VV RVG aus einem Streitwert von sagen wir mal 20.000,- € in Rechnung gestellt hat. Dieses Geld schuldet der Mandant, weil dieser den Anwalt beauftragt hat.

Jetzt beauftragt der Mandant den selben Anwalt, den C am y.y.2008 eine Abmahnung zu schicken. Die Gebühren für diese Abmahnung betragen bei einem Streitwert von etwa 20.000,- € etwa 1.000,- €. Diese Gebühren schuldet zunächst der Mandant, weil dieser den Anwalt beauftragt hat.

Somit schuldet der Mandant jetzt 2.000,- €. Wenn er Glück hat, kriegt er vom C 1.000,- € erstattet und schuldet dem Anwalt jetzt nur noch 1.000,- €. Wo will der Mandant bitte bei dieser Konstellation den logischen Schritt zum sparen sehen?

Der Anwalt hat 1.000,- € verdient. Jetzt soll der Anwalt das Doppelte arbeiten, damit er hinterher auf seine halben Gebühren verzichtet?
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