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ich bin Pferdebesitzer und mein Pferd steht auf einem eingezäunten Grundstück.
Insgesamt sind es 4 Pferde von jeweils 4 verschiedenen Besitzern.
Eine der Besitzerin ist minderjährig und hat immer ihre Schulfreunde dabei.
Nun haben wir rausbekommen, dass die unsere Pferde genommen haben, ohne zu Fragen,
und sind mit unseren Pferden ausgeritten, dass mehrmals.
Nun haben wir Schaden davon getragen, das das eins der Pferde schon Personen runtergeschmissen
hat und sehr hart im Maul läuft, was vorher nie war.
Die anderen Pferde haben stark beanspruchte Hufe, also sehr empfindlich.
Wir wissen leider auch nicht, ob sie die Pferde genommen haben, als wir sie selber schon
beritten haben, also 2 x pro Tag.
Nun wollen wir von den Eltern fordern, das sie zum einen den Hufschmied bezahlen, damit wir
bei den beiden Pferden Beschlag nehmen und die eine möchte sich gerne einen Tierarzt holen,
um zu schauen, ob was mit dem Rücken des Pferdes ist.
Haben wir eine Möglichkeit dort was von den Eltern zu fordern? Läuft es über Haftpflicht?
Wir sehen es nicht ein, das wir jetzt den Schaden haben und dafür jetzt aufkommen müssen.
Nun wollen wir von den Eltern fordern, das sie zum einen den Hufschmied bezahlen, damit wir
bei den beiden Pferden Beschlag nehmen und die eine möchte sich gerne einen Tierarzt holen,
um zu schauen, ob was mit dem Rücken des Pferdes ist.
Zitat:
Haben wir eine Möglichkeit dort was von den Eltern zu fordern? Läuft es über Haftpflicht?
Wir sehen es nicht ein, das wir jetzt den Schaden haben und dafür jetzt aufkommen müssen.
Man muss beweisen können, dass die Tiere durch das Reiten der Minderjährigen einen Schaden bekommen haben.
...dass die unsere Pferde genommen haben,...
..
Wir wissen leider auch nicht, ob sie die Pferde genommen haben, als wir sie selber schon beritten haben, also 2 x pro Tag.
Haben sie nun oder haben sie nicht? Oder was ist der Unterschied?
Dann weiter: IST ein Schaden entstanden - wenn ja, welcher?
Ist dieser Schaden ursächlich durch die missbräuchliche Benutzung der Pferde entstanden?
Können sie dies beweisen?
Sind die Kinder strafmündig?
Die Strafmündigkeit ist für die Frage eines Möglichen Schadenersatzes unerheblich. Ich würde mal aus dem Blauen heraus behaupten, daß die Kinder zumindestens Deliktfähig sind.. Und das ist es, worauf es im vorliegenden Fall ankommt. _________________ Geist ist Geil!
Das Pferd muss doch dann den Eltern gehören, oder nicht? Gilt dann nicht: Eltern haften für ihre Kinder? _________________ Together for always
And never apart,
Maybe in distance
But never in heart!
das gilt nie. Und hat auch noch nie gegolten, seit es das BGB gibt (schon über hundert Jahre) _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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