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ich wüsste gerne, ob es sowas wie eine "gemeinsame Vorsorgevollmacht" gibt:
Angenommen, drei ältere Personen, A, B (Geschwister) und C (Ehegatte von B) wollen folgendes erreichen:
1) sollte einer der drei betreuungsbedürftig werden, so sollen die anderen beiden gemeinschaftlich bevollmächtigt werden
2) sollten zwei der drei betreuungsbedürftig werden oder stirbt einer und ein zweiter wird betreuungsbedürftig, so soll der dritte alleine bevollmächtigt werden
3) werden alle drei betreuungsbedürftig oder stirbt einer und die beiden anderen werden betreuungsbedürftig oder streben zwei und der Verbleibende wird betreuungsbedürftig, so sollen die zwei Kinder von B und C, nennen wir sie D und E, gemeinschaftlich bevollmächtigt werden
4) fällt in Fall 3 eines der Kinder aus (zB. verstorben), so soll das andere Kind alleine bevollmächtigt werden
5) wenn in Fall 3 beide Kinder ausfallen, soll ein gesetzlicher Betreuer bestimmt werden
Kann als das in EINER gemeinsamen Vorsorgeerklärung von A, B und C notariell hinterlegt werden?
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