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Fenster nicht an der Stelle laut Bauplan gebaut
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 06.11.08, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Warum muß es eine direkte Verbindung zwischen einem Mangel und einem realen Schaden geben?

Ein 20cm versetztes Fenster ist ein Mangel....oder bemängeln sie auch nicht wenn sie ein schwarzes Auto bestellt haben und ein Rotes bekommen?
Dort haben sie ja auch keinen Schaden. Beide Autos bringen sie von A nach B.
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norti
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Anmeldungsdatum: 22.03.2007
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 06.11.08, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
Warum muß es eine direkte Verbindung zwischen einem Mangel und einem realen Schaden geben?

Ein 20cm versetztes Fenster ist ein Mangel....oder bemängeln sie auch nicht wenn sie ein schwarzes Auto bestellt haben und ein Rotes bekommen?
Dort haben sie ja auch keinen Schaden. Beide Autos bringen sie von A nach B.


naja, es ist ja doch noch immer so, dass ein wirklicher Anspruch auf Nachbesserung nur dann besteht, wenn die Verhältnismässigkeit gegeben ist ...
Wenn ein Auto rot ist statt schwarz dann ist das was offensichtliches, es ist schlichtweg ei n anderes Auto ... ein um 20 cm versetztes Fenster, das augenscheinlich niemand bemerkt hat, hmmmm .... d.h. wenn hier jemand eine Nachbesserung oder Preisminderung will, wird er begründen müssen warum das verhältnismäßig sein soll ... wenn man aber keinen wirklichen "Schaden" anführen kann, dann Frage ich mich, wie man hier was begründen will?
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 06.11.08, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Wo liegt der reelle Schaden wenn das bestellte Auto rot statt schwarz ist?
Es ist beides das selbe Auto, nur das es in der Außenerscheinung einmal rot und ein anderes Mal schwarz ist.

Es ist ein Mangel den man aber nicht driekt mit einem Schaden alla 325,56 € beziffern kann und genauso ist es hier.
Die Ware wurde nicht wie bestellt hergestellt, ergo ist sie in erster Linie mangelhaft, egal ob dies für jeden und sofort ersichtlich ist.
Inwieweit dem Besteller das Recht auf Korrektur zusteht, dass muß ein Gericht beurteilen.
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norti
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Anmeldungsdatum: 22.03.2007
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 06.11.08, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ich zweifle ja in keinster Weise an, dass hier ein Mangel vorliegt? Denn, natürlich ist dem so ...

Meine Aussage ist nur, dass jede Diskussion hier witzlos ist, weil der Mangel derartig gering ist (= "kein Schaden"), dass niemand hier viel erwarten kann ... die Kosten um das zu beheben sind einfach zu hoch!
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 06.11.08, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
Die Ware wurde nicht wie bestellt hergestellt, ergo ist sie in erster Linie mangelhaft, ....
Ich würde dafür plädieren, dass der Häuslebauer wegen dem falschen Fenster das komplette Haus umsonst kriegt .. Ironie Smiley

hws
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 06.11.08, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

norti hat folgendes geschrieben::
Ich zweifle ja in keinster Weise an, dass hier ein Mangel vorliegt? Denn, natürlich ist dem so ...

Meine Aussage ist nur, dass jede Diskussion hier witzlos ist, weil der Mangel derartig gering ist (= "kein Schaden"), dass niemand hier viel erwarten kann ... die Kosten um das zu beheben sind einfach zu hoch!


ich denke wir meinen beide das selbe, betrachten es aber aus verschiedenen Blickwinkel. Winken
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 06.11.08, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bei der Unverhältnismäßigkeit ist eine Gesamtbetrachtung zwischen Interessen des Auftraggebers und den Kosten vorzunehmen.

So können diese Kosten unverhältnismäßig sein, wenn es sich um einen reinen Zweckbau handelt, bei dem ein verschobenes Fenster nicht stört (zB bei einer Garage, einer Werkhalle ...)

Wenn jedoch wie hier das Gebäude als Wohnhaus und somit als Lebensmittelpunkt gebaut wird, ist den besonderen Interessen der Eigentümer Rechnung zu tragen. So ist es denkbar, dass bei der Inneneinrichtung die Fenster genau berücksichtigt worden sind. Weiter sehe ich hier den Vertragserfüllungsanspruch aufgrunnd der expliziten Planung höher an, als die Interessen des Unternehmens.

Die Vorschrift zur Unverhm. ist als Ausnahmevorschrift eng auszulegen, so dass nicht jeder Baufehler gleich zur Unverhältnismäßigkeit führt. Eine typsiche Unverhältnismäßigkeit wäre dann gegeben, wenn das Fenster 2 cm verschoben wäre.
_________________
mfg
Klaus
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