Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Mahnverfahren ?
Angenommen ein mehrjähriges Mitglied
(2005-2008 mit einmonatiger Pause und wiedereintritt)
im Sportverein hat eine mündliche Zusage vom Vorstand, dass es beitragsfrei ist, die auch andere Mitglieder bestätigen können.
Allerdings hat es bei seinem ersten Eintritt unterschrieben, dass monatliche Mitgliedsbeiträge fällig werden. Beim zweiten Eintritt hat es nichts unterschrieben, wahrscheinlich hat der Verein einfach den Austritt rückgängig gemacht. (Dürfen die das überhaupt?)
Nun tritt dieses Mitglied endgültig aus dem Verein aus und der Verein fordert die bisherigen Mitgliedsbeiträge alle ein.
Es gab jedoch während der Mitgliedszeit keine Rechnungen oder Aufforderungen die Beiträge zu bezahlen, da ja das Mitglied beitragsfrei war.
Zusätzlich hat dieses Mitglied an verschiedenen Mitgliederversammlungen teilnehmen können, zu denen nur Mitglieder ohne Beitragsrückstände zugelassen und stimmberechtigt sind.
Nach persönlichem Gespräch ist der Verein bereit die Forderung auf eine runde Summe abzurunden.
Dennoch weigert sich das Mitglied die Beiträge zu bezahlen und der Verein schickt Mahnungen über den abgerundeten Betrag und droht mit einem gerichtlichen Mahnverfahren.
Wie hoch sind die Aussichten auf Erfolg für den Verein?
Hallo,
eine schwierige Lage für beide Seiten:
Einerseits das durch Zeugenaussagen beweisbare Versprechen des Vereines, keine Beiträge zu verlangen, andererseits die schriftliche Anerkennung der Beitragspflicht durch das betroffene Mitglied.
Es fällt schwer, hier vorauszusagen, wie ein solcher Fall ausgehen wird.
Angenommen, die schriftliche Anerkenntnis würde als schwerwiegender und somit als ausschlaggebend betrachtet werden, dann gilt:
- Die Ansprüche, die in 2005 entstanden sind, wären erst Ende 2008 verjährt, später entstandene Ansprüche entsprechend später. Das Mitglied müsste demnach noch alle Beiträge nachzahlen.
- Dass keine Rechungen oder Zahlungsaufforderungen kamen, ist unerheblich, wenn die Satzung lediglich eine allgemeine Beitragspflicht vorschreibt und nicht explizit bestimmt, dass der Mitgleidsbeitrag erst auf Aufforderung oder Rechnung zu zahlen sei. Dann handelt es sich nämlich um eine "Bringschuld" des Mitgliedes, die dieses unaufgefordert zu erfüllen hat.
Wird hingegen das Versprechen des Vereines höher bewertet (was man aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben abzuleiten versuchen könnte), dann schuldet das Mitglied dem Verein keinerlei Beiträge.
Die Chancen für die eine oder die andere Richtung dürften etwa 50:50 stehen. Sofern sich die Parteien nicht außergerichtlich einigen können und auch keine Partei auf ihr vermeintliches Recht verzichtet, kann nur ein Richter eine abschließende, rechtswirksame Beurteilung vornehmen.
JS _________________ ... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
Und zwar geht es um den Punkt, dass das Mitglied an den Vereinsversammlungen teilgenommen hat. Die Teilnahme ist dabei schriftlich festgehalten worden.
Das Mitglied hat abgestimmt bei der Wahl der Vorsitzenden des Vereins.
Allerdings steht in der Vereinsordnung, dass nur Mitglieder stimmberechtigt sind, die keine Beitragsrückstände haben.
Wie wichtig ist dieser Punkt einzuordnen? Ist die Argumentation, dass dann das Mitglied auch keine Schulden gehabt haben kann zu dem Zeitpunkt, da es ja abstimmen durfte.
Oder besteht die Möglichkeit, dass behauptet wird das Mitglied habe zu Unrecht abgestimmt?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.