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Mahnungsverfahren

 
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Morbuse
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.11.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 02.11.08, 12:11    Titel: Mahnungsverfahren Antworten mit Zitat

Mahnverfahren ?
Angenommen ein mehrjähriges Mitglied
(2005-2008 mit einmonatiger Pause und wiedereintritt)
im Sportverein hat eine mündliche Zusage vom Vorstand, dass es beitragsfrei ist, die auch andere Mitglieder bestätigen können.
Allerdings hat es bei seinem ersten Eintritt unterschrieben, dass monatliche Mitgliedsbeiträge fällig werden. Beim zweiten Eintritt hat es nichts unterschrieben, wahrscheinlich hat der Verein einfach den Austritt rückgängig gemacht. (Dürfen die das überhaupt?)
Nun tritt dieses Mitglied endgültig aus dem Verein aus und der Verein fordert die bisherigen Mitgliedsbeiträge alle ein.

Es gab jedoch während der Mitgliedszeit keine Rechnungen oder Aufforderungen die Beiträge zu bezahlen, da ja das Mitglied beitragsfrei war.

Zusätzlich hat dieses Mitglied an verschiedenen Mitgliederversammlungen teilnehmen können, zu denen nur Mitglieder ohne Beitragsrückstände zugelassen und stimmberechtigt sind.

Nach persönlichem Gespräch ist der Verein bereit die Forderung auf eine runde Summe abzurunden.
Dennoch weigert sich das Mitglied die Beiträge zu bezahlen und der Verein schickt Mahnungen über den abgerundeten Betrag und droht mit einem gerichtlichen Mahnverfahren.




Wie hoch sind die Aussichten auf Erfolg für den Verein?
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
eine schwierige Lage für beide Seiten:
Einerseits das durch Zeugenaussagen beweisbare Versprechen des Vereines, keine Beiträge zu verlangen, andererseits die schriftliche Anerkennung der Beitragspflicht durch das betroffene Mitglied.

Es fällt schwer, hier vorauszusagen, wie ein solcher Fall ausgehen wird.

Angenommen, die schriftliche Anerkenntnis würde als schwerwiegender und somit als ausschlaggebend betrachtet werden, dann gilt:
- Die Ansprüche, die in 2005 entstanden sind, wären erst Ende 2008 verjährt, später entstandene Ansprüche entsprechend später. Das Mitglied müsste demnach noch alle Beiträge nachzahlen.
- Dass keine Rechungen oder Zahlungsaufforderungen kamen, ist unerheblich, wenn die Satzung lediglich eine allgemeine Beitragspflicht vorschreibt und nicht explizit bestimmt, dass der Mitgleidsbeitrag erst auf Aufforderung oder Rechnung zu zahlen sei. Dann handelt es sich nämlich um eine "Bringschuld" des Mitgliedes, die dieses unaufgefordert zu erfüllen hat.

Wird hingegen das Versprechen des Vereines höher bewertet (was man aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben abzuleiten versuchen könnte), dann schuldet das Mitglied dem Verein keinerlei Beiträge.

Die Chancen für die eine oder die andere Richtung dürften etwa 50:50 stehen. Sofern sich die Parteien nicht außergerichtlich einigen können und auch keine Partei auf ihr vermeintliches Recht verzichtet, kann nur ein Richter eine abschließende, rechtswirksame Beurteilung vornehmen.

JS
_________________
... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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Morbuse
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.11.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank schonmal für die Antwort.

Aber eine Frage ist noch offen.

Und zwar geht es um den Punkt, dass das Mitglied an den Vereinsversammlungen teilgenommen hat. Die Teilnahme ist dabei schriftlich festgehalten worden.
Das Mitglied hat abgestimmt bei der Wahl der Vorsitzenden des Vereins.
Allerdings steht in der Vereinsordnung, dass nur Mitglieder stimmberechtigt sind, die keine Beitragsrückstände haben.



Wie wichtig ist dieser Punkt einzuordnen? Ist die Argumentation, dass dann das Mitglied auch keine Schulden gehabt haben kann zu dem Zeitpunkt, da es ja abstimmen durfte.
Oder besteht die Möglichkeit, dass behauptet wird das Mitglied habe zu Unrecht abgestimmt?
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Spezi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Allerdings steht in der Vereinsordnung, dass nur Mitglieder stimmberechtigt sind, die keine Beitragsrückstände haben.


Wie steht dies denn wörtlich in der Satzung ?

Muss die Stimmberechtigung entzogen werden, oder tritt sie automatisch (wie lange nach Fälligkeit, nach Mahnungen ? ) ein ?
_________________
Spezi

Falls der Beitrag nützlich war, bitte auf den grünen Punkt (links unter dem Namen) klicken.
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Morbuse
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.11.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 06.11.08, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Mitglieder verlieren das Stimmrecht, wenn sie mehr als drei Monate keinen Beitrag gezahlt haben.



So stehts drin
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