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europäisches Tierschutzgesetz Stromeinwirkung

 
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EBRE
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 15
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 07.11.08, 12:16    Titel: europäisches Tierschutzgesetz Stromeinwirkung Antworten mit Zitat

Hallo,

im deutschen Tierschutzgesetz gibt es den folgenden Wortlaut:

"11. ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten
eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur
Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder
Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften
zulässig ist."

Danach ist es also verboten bei Hunden ein elektrisches Halsband zu verwenden, dass dann ein Stromschlag abgibt, wenn sich der Hund dem an der Grundstücksgrenze eingegrabenen Draht nähert.

Meine Frage ist, ob es auch eine entsprechende europäische Regelung gibt, in der nicht nur allgemeine Regelungen zum Tierschutz vorhanden sind sondern explizit Stromeinwirkung erwähnt wird.

Grüße
EBRE
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Waschbärin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 08.11.08, 20:44    Titel: Re: europäisches Tierschutzgesetz Stromeinwirkung Antworten mit Zitat

EBRE hat folgendes geschrieben::

Danach ist es also verboten bei Hunden ein elektrisches Halsband zu verwenden, dass dann ein Stromschlag abgibt, wenn sich der Hund dem an der Grundstücksgrenze eingegrabenen Draht nähert.


Dann wäre jeder elektrische Weidezaun ebenfalls verboten, was einem Verbot der Weidehaltung von Rindern, Pferden und Schafen in der BRD gleich käme.

Geräte, die lt. TSchG verboten sind, sind der elektische Viehtreiber und das Teleimpulshalsband, weil beide allein durch den Menschen ausgelöst werden. Bei elektrischen Zäunen können die Tiere die entsprechenden Bereiche meiden und sind somit in Bezug auf den Impuls nicht der Willkür des Menschen ausgeliefert, der diese Geräte bediehnt.

Z.B. das Teleimpulshalsband ist nicht deswegen verboten, weil jeglicher Impuls damit der Tierquälerei gleich kommt. Darauf wurde in der betreffenden Gerichtsverhandlung hingewiesen. Sondern es wurde deswegen verboten, weil der Mißbrauch im Einzelfall nicht deutlich vom Gebrauch abzugrenzen ist. Sprich ich drücke unqualifiziert auf dem Sender eines solchen Gerätes herum, mein Hund weiß überhaupt nicht was er zu tun oder zu lassen hat und gräbt sich deswegen irgendwann ein, Du zeigst mich aufgrund meines tierquälerischen Verhaltens mit diesem Ding beim VetAmt an und der AmtVet kann mir dann anschließend nicht nachweisen daß ich das Gerät tierquälerisch eingesetzt habe. Das ist das Problem beim Gebrauch dieser Geräte und deswegen sind sie derzeit verboten.

Beim elektrischen Zaun oder z.B. auch beim Bell-Ex hat es der Hund mit seinem Verhalten selbst in der Hand, ob er einen Impuls erhält oder nicht, ist also nicht der Willkür des Menschen ausgeliefert. Unabhängig davon ob ein elektrischer Zaun sichtbar oder unsichtbar ist (Weidetiere können die oft dünnen stromführenden Litzen auch häufig nicht sehen). Hier kann ein evtl. Mißbrauch sehr viel deutlicher vom üblichen Gebrauch unterschieden werden.

LG die Waschbärin
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