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Zahnersatz

 
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Loki & Smoky
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.11.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 06.11.08, 19:46    Titel: Zahnersatz Antworten mit Zitat

Liebe Foris,
wer kann mir sagen wieviel Prozent die Krankenkasse fuer Zahnprothesen bezahlen muss ??? Ich wohne in Spanien , moechte auch dort meine Zahnarztbehandlung , bzw. die Zahnprothesen machen lassen. Von der BEK bekam ich bis jetzt nicht die Auskunft , wieviel % diese von den Kosten bezahlt werden auch ohne Zahnprophylaxe - Vorsorgeuntersuchungen. Ich habe keine Zahnprophylaxe.Desweitern habe ich schon einen Kostenvoranschlag an die Kasse geschickt , mit allen anfallenden Leistungen von Zahnarzt , auch uebersetzt , Nun kommen immer wieder die gleichen Fragen, wieviel Zaehne muessen gezogen werden etc. Obwohl das schon in im Kostenvoranschlag , beantwortet wurde. In einem Schreiben stand, dass je nach Zahnprophylaxe - Vorsorge Untersuchungen es Erstattungssaetze gibt zeischen 50 bis 65 % .
Vielleicht kann mir da jemand mehr Auskunft geben,
LG Loki & Smoky
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 06.11.08, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

grundsätzlich werden 50 % der Regelversorgung übernommen.
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JD
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 171

BeitragVerfasst am: 09.11.08, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

über die Leistungen, auf die Versicherte der gesetzl. KV Anspruch (GKV) haben, verweist ff. Link: http://www.versicherung-vergleiche.de/onlinerechner/zahnzusatzversicherung/hilfe/gkv_leistungen.htm

Wichtig ist bei Zahnersatz, dass vor der Behandlung ein Heil- und Kostenplan (HKP) bei der GKV zwecks Zuschußfestsetzung eingereicht werden muß. Ein formloser Kostenvoranschlag (KVA) ist hierbei nicht ausreichend und es ist von der Serciceorientiertheit (oder auch Laune) der Mitarbeiter abhängig, ob ein solches Schriftstück bearbeitet wird.

Da die Festzuschüsse befundabhängig sind, muß ein exakter Befund als Planungsgrundlage vorliegen. Aus einem KVA ist der Gesamtbefund nicht immer eindeutig ersichtlich.

Das ganze Ausmaß deutscher Bürokratie rund um das Thema Festzuschüsse und HKP enthält folgender Link.http://www.kzbv.de/m114.htm?www.kzbv.de/rechtsgrund/m114-1-m.htm

Ein deutscher Kassenzahnarzt muß sich daran halten, ausländischen Zahnärzten wird dieses Prozedere fremd sein. Am einfachasten dürfte es sein, bei einem Zahnarzt in D einen HKP (als zweite Vergleichsmeinung ) erstellen zu lassen und diesem dem spanischen KVA beizufügen.
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