Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Verpflichtet diese Vertrags-Formulierung den Unternehmer?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Verpflichtet diese Vertrags-Formulierung den Unternehmer?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
amadeus321
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 29.10.08, 14:16    Titel: Verpflichtet diese Vertrags-Formulierung den Unternehmer? Antworten mit Zitat

Ein Unternehmer hat den Folgenden Text bzw. dieses Vertrag unterschrieben:

Hiermit bestätige ich, daß ich heute die Bangkirai Terrassendielen bei der Familie Xxxxx entfernt und mitgenommen habe. Die neuen Bangkirai-Dielen werden bis 01.01.2008 angeliefert und danach wird die Terrasse wieder fachgerecht hergestellt .
Auf Wunsch der Familie Xxxxx wurde das Holz reklamiert .

Ortxxx 16.Mai 2008
<Unterschrift Unternehmer>


Wie ist diese Formulierung juristisch zu verstehen?
A. Der Unternehmer ist verpflichtet das Holz zu liefern und verlegen, oder
B. Kann er sagen: Ja, aber nicht auf meine Kosten

Danke i.V.
Gruß
A.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 29.10.08, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

In dieser Formulierung wird nirgends erwähnt wer die Kosten übernimmt....wieso sollte also der Handwerker diese übernehmen?
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
amadeus321
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 29.10.08, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

ist das nicht immer so:
Wenn was reklamiert wird trägt der Dienstleister bzw. Verkäufer/Hersteller die Kosten und nicht der Kunde?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 29.10.08, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

abstrakt würde ich die Formulierung so auslegen, dass die Fliesen fehlerhaft waren und dieser Fehler durch Nachbesserung behoben worden ist. Das ergibt sich aus dem Wort "reklamiert". Das wird meistens mit Sachmangel in Verbindung gebracht.

Soweit keinn substanziierter Gegenvortrag kommt, würde ich hier auch von Kostenfreiheit ausgehen, da der Handwerker die Fliesen nicht ausgetauscht hätte, wenn alles in Ordnung gewesen wäre. Zumindest hätte in diesem Fall ein Vermerk dortgestanden ("Prüfung vorbehalten").
_________________
mfg
Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
amadeus321
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 09.11.08, 18:28    Titel: Vielen Dank Antworten mit Zitat

Gruss
A
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.