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recht.de :: Thema anzeigen - unangekündigter Test als Schikane. 2/3 der Schüler Note 5+6
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unangekündigter Test als Schikane. 2/3 der Schüler Note 5+6
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 07.11.08, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::
Hallo,

müsste nicht ein Volljurist in der Lage sein, eine völlig fremde Rechtsvorschrift, die im Internet zu finden ist, in angemessener Zeit auszulegen und anzuwenden -
Sicher. Aber die Volljuristen verirren sich so selten ins Schulrecht.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 08.11.08, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Caludia,

Zitat:
Der Lehrer erklärt, dass "er j e d e r z e i t einen Test schreiben lassen kann!"
Stimmt das?

Scheint so zu sein. Ein "Test" dürfte wohl die in § 45, Abs. (2) der Übergreifenden Schulordnung RLP erwähnte "schriftliche Ausarbeitung zur Übung und zur Sicherung der Ergebnisse einzelner Unterrichtsstunden" sein. Für diese gelten nicht die Einschränkungen wie für Klassen- und Kursarbeiten, z.B. Ankündigung mindestens eine Woche vorher. Normalerweise sollten aber alle Tests zusammen nicht mehr zählen als eine Klassenarbeit.

Zitat:
man nehme an, ein Lehrer ärgert sich darüber, dass die heutigen Gymnasial-Schüler in Rheinland-Pfalz in der 8en Klasse zu passiv sind. Er bringt ein Arbeitsblatt in den Unterricht mit einem Thema, das vor 3 Monaten besprochen wurde und jetzt als Grundlage für das aktuelle Unterrichtsthema gut wäre.

Als er sich wieder ärgert, verteilt er spontan die Zettel als TESTS und kommentiert mit strengem Ton "Na, da wollen wir mal sehen, was ihr so drauf habt!"
Nun ja. Auch ein Lehrer ist mal schlecht drauf und reagiert dann überschießend. Wem ist das nicht schon mal passiert?

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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Snowflake
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Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 840
Wohnort: Frankfurt a.M.

BeitragVerfasst am: 10.11.08, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist jetzt kein juristischer Rat sondern einer aus Erfahrung:

Ärger mit einer Lehrkraft in einem solchen Zusammenhang:

Schritt 1: Sofort Eltern einbeziehen, egal in welcher Altersstufe die Schüler sein mögen, selbst wenn sie dreimal volljährig sind. Der Lehrer, von dem die Rede ist, hat bewiesen, wie ernst er euch nimmt.

Schritt 2: Ohne Gezacker direkt a) zur Schulleitung - geschlossen samt Eltern und b) gleichzeitig einen freundlichen Brief an das Schulamt mit Schilderung des Geschehenen und der höflichen Anfrage, ob man eventuell "vermittelnd" tätig werden könnte bzw. mit der Frage, welches Vorgehen vom Schulamt empfohlen wird...

Schritt 3: Die Schulleitung im Gespräch wissen lassen, dass man das Schulamt schon einmal vorbereitend informiert hat, falls ein vermittelndes Einschreiten nötig werden sollte.

Schritt 4: Auf keinerlei - wie auch immer gearteten - Kuhhändel ala "Gut, wir lassen das jetzt mal so stehen, wir versprechen Ihnen aber ganz ganz doll, dass die Noten nicht in die Endnote einfließen!" einlassen.
So hart es klingt: Alles, aber auch wirklich alles schriftlich geben lassen und sehr genau auf die Formulierung achten.


Wie gesagt - kein juristischer Rat. Man würde dir vermutlich sogar davon abraten, das Schulamt anzugehen, weil das Protokoll eigentlich einen anderen Weg vorschreibt.. erst zum Fachbereichsleiter... dann zur Schulleitung... etc.

Aber auf dem "ordentlichen" Weg kommt man i.d.R. nicht weit, wenn man eben nicht bereit ist, bis vor Gericht zu gehen. Eure "Gegner" wissen viel zu genau wie sie solche Verfahren in den Rädchen der Bürokratie zu Tode mahlen können. Die haben jahrelange Erfahrung darin.

P.S.:
Deshalb sollten Menschen, die nicht charakterfest sind, nicht in den Lehrberuf. Wer mit einer "mal schlechten Laune" ruckzuck die Zukunft anderer Menschen maßgeblich beeinflussen kann, der hat solche Launen schlichtweg nicht zu haben oder sich einen andren Beruf zu suchen.
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Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
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Hafish
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Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1168

BeitragVerfasst am: 10.11.08, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Also vielleicht bin ich der einzige, aber ich finde das Verhalten des Lehrers mehr als nur angebracht. Die Kinder sitzen da und vergessen bereits nach drei Monaten, wie sie eine Zeitform im Englischen bilden sollen? Und werden dann noch frech weil sie dafür ein mangelhaft bekommen? Ich denke auf einem Gymnasium ist es nicht zu viel verlangt, wenn man mehr als eine Präsens-Form berherrschen soll. Wie wollen die Kinderchen denn je Abitur machen?

Ich verstehe außerdem nicht, warum sich hier alle auf die darauf beziehen, wann das fragliche Arbeitsblatt ausgeteilt wurde und ob deshalb noch ein Test geschrieben werden darf.
Es geht ja hier nicht um spezielle Daten zu irgendwelchen Historischen Ereignissen. Es geht um das richtige Bilden der Verben! Diese Dinge sind mE Thema jeder Englischstunde und können somit immer überprüft werden.

Ich hab 'damals' in der ersten Englischstunde ein Wort gerlernt und stellt euch vor, das wurde dann auch noch 3 Jahre später abgefragt.

Ach ja:
Zitat:
j e d e r z e i t (damit ist seine Unterrichtszeit gemeint) Tests schreiben lassen und benoten kann. Wäre das so richtig, dann stünden sehr viele Schüler unter massivem Lern- und Angststress

Das ist einfach nur Unfug. Die Schüler sollen ja gerade in der Schule was lernen, dafür haben wir vor langer Zeit die Schulpflicht eingeführt. Wer nicht lernt, der soll halt "Angst" (auch wenn das Wort irgendwie nicht passt in dem Kontext) davor haben, eine schlechte Benotung zu bekommen. Wer lernt, der braucht keine Angst zu haben. Davon abgesehen muss man nicht mal so viel lernen. Wenn man nut halbwegs aufpasst im Unterricht und seine Hausaufgaben macht, der kann auch gute Noten kriegen. Das geht natürlich nicht, wenn man im Unterricht mit dem Handy rumsimst oder sich überlegt welchen TV-Sender man statt den Hausaufgaben einschaltet.
Und diese ganze "Angst"-Debatte wegen Schulnoten halte ich auch für völlig überzogen. Ich habe immer mehr den Eindruck, dass Schüler es als Schikane und Zumutung ansehen, sich auch außerhalb der Schulzeit noch mit Unterrichtsstoff beschäftigen zu müssen. Von 8-14 Uhr ist für die meisten schon zu viel Schule. Gemeinheit von den Erwachsenen dann auch noch zu verlangen, Hausaufgaben zu machen. Und wenn der Hund die dann mal gefressen hat, gibts auch noch einen "Strich"! Diese Einstellung der Kinder ist es, die die aktuelle Hauptschuldebatte verursacht.Ich schweife ab, aber dieses Thema bringt mich immer zum Kochen.


Zuletzt bearbeitet von Hafish am 10.11.08, 11:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 10.11.08, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hafish hat folgendes geschrieben::
Also vielleicht bin ich der einzige, aber ich finde das Verhalten des Lehrers mehr als nur angebracht.


Es kommt aber nicht darauf an, was vielleicht angebracht ist, sondern erst einmal darauf, was überhaupt erlaubt ist.

Eine passende Ohrfeige des Lehrers für den Schüler mag angebracht sein, erlaubt ist sie aber selbst in Bayern nicht mehr.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Hafish
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Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1168

BeitragVerfasst am: 10.11.08, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ich rede nicht von Körperverletzung, sondern von Tests. Auch wenn das meiste in meinem Post sich auf die Situation von Schule im allgemeinen bezieht, ändert das nichts an meiner Aussage:
Zitat:
Es geht um das richtige Bilden der Verben! Diese Dinge sind mE Thema jeder Englischstunde und können somit immer überprüft werden.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 10.11.08, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hafish hat folgendes geschrieben::
Ich rede nicht von Körperverletzung, sondern von Tests.


Auch die sind, wie wir oben lesen können, reglementiert.

Und körperliche Züchtigungen waren - Körperverletzung hin oder her - bis 1973 (in Bayern noch bis 1980) zulässig.
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Snowflake
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Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 840
Wohnort: Frankfurt a.M.

BeitragVerfasst am: 10.11.08, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist ein vor allen Dingen in Deutschland weit verbreitetes und mir weitläufig Gänsehaut machendes Phänomen, dass Erwachsene Menschen immer wieder regelrecht verständnisvoll auf Willkür an Schulen reagieren.

Das fängt bei "ja gut, das entspricht jetzt nicht GENAU den Regel, aber..." an und endet in der tatsächlichen Einschränkung der Rechte von Schülern. Schule sticht Bund. Und ein Haufen Erwachsener steht applaudierend drum herum und kloppt Phrasen ala "Lehrjahre sind keine Herrenjahre" und "Als Ich noch zur Schule ging, da hat der Lehrer noch zugeschlagen, wenn man´s nicht konnte".

Richtig.
Und Frauen durften nicht wählen, Kinder durften von ihren Eltern körperlich gezüchtigt werden und Abtreibung war illegal.

Na herzlichen Glückwunsch.
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 10.11.08, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Snowflake hat folgendes geschrieben::
und Abtreibung war illegal.
Immer noch, StGB § 218 ist nicht gestrichen.
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mitternächtliche Grüße.


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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 11.11.08, 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

Snowflake hat folgendes geschrieben::
Kinder durften von ihren Eltern körperlich gezüchtigt werden


Nicht nur die.

"Das 1794 erlassene Preußische Landrecht (ALR) gab dem Ehemann das 'Recht der mäßigen Züchtigung' seiner Ehefrau. Es wurde 1812 per Edikt abgeschafft.

Nach dem bayerischen Codex Josephinus von 1758 bestand ebenfalls ein Züchtigungsrecht des Ehemanns. Dieses wurde seit Erlass des BGB von 1896 von den Gerichten nicht mehr angewendet, aber erst 1947 offiziell aufgehoben." --> http://de.wikipedia.org/wiki/Z%C3%BCchtigungsrecht#Z.C3.BCchtigungsrecht_bei_Eheleuten
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 11.11.08, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

machen Sie mal in einem Lehrgang für Erwachsene mit Durchschnittsbildung den Vorschlag von Hausaufgaben. Da kommt garantiert eine Welle der Ablehnung.

Ein Schüler kann im Unterricht nicht immer alles erfassen. Vieles sind langweilige Fakten, die man nie mehr braucht. Oder können Sie jetzt herunterbeten, wann Goethe mit wem verheiratet war, wann er (mit Tag) gelebt hat oder welche Merkmale eine bestimmte Baumsorte hat oder wann genau die Konferenz von Sowieso geschichtlich war. Oder die Bildungsmerkmale, Signalwörter und Anwendungsbereiche von englischen Zeitformen vollumfänglich ansagen (das mag vielleicht noch gehen).

Ich denke auch, dass man Schule in gewisser Weise als Behörde begreifen sollte und auch dort das Rechtsstaatsprinzip anwenden sollte. Ein Beamter hat mal mutmaßlich 16 Euro zu wenig Fahrtkostenerstattung bekommen und ist deswegen bis zum Verwaltungsgericht gezogen. Dort wird das Rechtsstaatsprinzip hoch gelobt, bei Schülern, deren Noten und damit die Berufsaussichten nach unten gehen, hat der Lehrer immer recht.

Ich würde für Schüler einen einfachen und kostengünstigen und vor allem schnellen Rechtsweg einrichten. Schulaufsichtsbehörden sollten durch fähige Juristen besetzt sein und Bewertungen auf eine Beschwerde der Schüler überprüfen. Wenn man das einige Zeit macht, nehmen Lehrer ihren Beurteilungsspielraum ernster.

Zu begrüßen ist zumindest, dass ihr Bundesland wenigstens greifbare Vorschriften erlassen hat.
_________________
mfg
Klaus
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Mensch0
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Anmeldungsdatum: 04.11.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Am besten nochmal persönlich beim Schulleiter nachfragen.

gruß
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Anton Reiser
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Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 03:11    Titel: Antworten mit Zitat

Caludia schrieb:
Zitat:
Wenn ein Lehrer zu j e d e r Z e i t einen Test schreiben lassen kann, warum gibt es dann die Regelung mit der Hausaufgabenüberprüfung? Diese Regelung wäre dann doch völlig überflüssig!

Dem Gesetzgeber war eben lediglich wichtig, die Leistungsüberprüfung im Bereich "Überprüfung von Hausaufgaben", "schriftliche Überprüfungen" und "Klassenarbeiten" genauer zu normieren, bei anderen Überprüfungsformen sieht er offenbar keinen Normierungsbedarf. Das schließt "Tests" und andere Überprüfungsformen jedoch ausdrücklich nicht aus. Auch die Leistungsfeststellung beispielsweise bei der mündlichen Mitarbeit wird nicht weiter normiert und unterliegt somit allein der pädagogischen Verantwortung des Lehrers.
Caludia schrieb:
Zitat:
In der Rheinland-Pfälzer Schulordnung stehen Regelungen zu Klassenarbeiten, Kursarbeiten und schriftlichen Überprüfungen (Umgangssprachlich 10-Std-Test genannt) und zu den Hausaufgaben (s.o.). Zu weiteren Test steht dort kein Wort. Heißt das nun, daß alle möglichen Test erlaubt sind und es einfach keine Regelungen dazu gibt? Oder sind weitere Test ausgeschlossen, weil ja nur die o.g. geregelt sind?

Weil nur die genannten Dinge ausdrücklich durch gesonderte Normierung geregelt sind, unterliegen alle anderen Überprüfungsformate zur Leistungsbeurteilung ausschließlich der pädagogischen Verantwortung des Lehrers, können also in der Tat jederzeit von ihm angewendet werden - auch "Tests". Grundlage bildet die zitierte Schulordnung von Rheinland-Pfalz:
[b]Schulordnung Rheinland Pfalz:

Zitat:
§ 45 Grundlagen der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung
(1) Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung werden gemäß § 25 Abs. 1 SchulG durch die pädagogische Verantwortung und die Freiheit des Lehrers bestimmt. Schülerleistungen sind als Schritte und Resultate im Lernprozeß zu sehen.

(2) Bei der Leistungsfeststellung und der Leistungsbeurteilung ist nach Eigenart des Faches eine Vielfalt von mündlichen, schriftlichen und praktischen Arbeitsformen zugrunde zu legen, wie Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Diskussionsbeiträge, mündlicher Vortrag, mündliche Überprüfung, Hausaufgaben, mündliches und schriftliches Abfragen der Hausaufgaben, Unterrichtsprotokolle, schriftliche Überprüfung (§ 47 Abs. 4), schriftliche Ausarbeitungen zur Übung und zur Sicherung der Ergebnisse einzelner Unterrichtsstunden, Klassenarbeiten, Kursarbeiten und praktische Übungen im künstlerisch-musischen und technischen Bereich sowie im Sport. Alle zur Leistungsfeststellung herangezogenen Arbeitsformen müssen im Unterricht geübt worden sein.

Da in Absatz 1 die Freiheit des Lehrers sowie die pädagogische Verantwortung des Lehrers zur Feststellung der Schülerleistung ausdrücklich festgestellt wird, würde es m.E. wenig Sinn machen, diese Freiheit bei der "Vielfalt der schriftlichen Arbeitsformen" auf die in Absatz 2 namentlich genannten schriftlichen Überprüfungsformate zu beschränken (Unterrichtsprotokolle, schriftliche Ausarbeitung). Die anderen Formate unterliegen ohnehin einer weiteren Normierung (Hausaufgaben, schriftliche Übung, Klassenarbeiten). Die Nennung der Überprüfungsformate in Absatz zwei ist demnach erkennbar nicht abschließend, sondern hat beispielhaften Charakter. Leistungen während Gruppenarbeitsphasen mit ihren Mischformen aus mündlichen und schriftlichen Beiträgen werden z.B. ebenfalls nicht ausdrücklich erwähnt. Sollte eine Bewertung dieser Leistungen deshalb ausgeschlossen sein?

Der beschriebene "Test" entspricht in qualitativer Hinsicht weder einer Klassenarbeit noch einer schriftlichen Überprüfung (die im Fach Englisch ohnehin nicht zulässig wäre), da er lediglich als Lückentest konzipiert ist und dabei ausschließlich einen ausschnitthaften Kenntnis-bzw. Fertigkeitsstand im Bereich Grammatik überprüft, nicht aber Hör- bzw. Leseverstehen oder erweiterte Schreibkenntnisse in Anbindung an erarbeitete Inhalte - wie es sicherlich bei einer Klassenarbeit im Fach Englisch erforderlich wäre. Vielleicht wäre dem TE mit einer etwas weniger martialischen Ausdrucksweise für dieses Überprüfungsformat gedient, beispeilsweise "Grammar contest". Eine solche Leistung wie im Betreff genannt, würde aber gleichwohl das Ergebnis sein und natürlich nicht der sogenannten "Drittelregelung" unterliegen, aber natürlich in die Gesamtnote einfließen.

Im übrigen empfehle ich die Lektüre des von von heini12 gesetzten Links, da ich durchaus der Meinung bin, dass sich die Verhältnisse hier ähnlich gestalten: Was dort die Disziplinlosigkeit einiger Schüler ist, verbirgt sich hier offenbar in der Formulierung, dass die Schüler des 8.Jahrgangs zu "passiv" sind - was immer das heißen mag.

Abschließend kann ich es mir nicht versagen festzustellen, dass die Ratschläge einer Schneeflocke nicht bloß wegen der drohenden Erderwärmung nicht von hinreichender Nachhaltigkeit geprägt sind, sondern wegen ihrer weitgehenden, insbesonderen rechtlichen und praktischen Substanzlosigkeit... Aber versuchen kann man natürlich alles, um die eigene und die Zeit anderer zu verschwenden.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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