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Verfasst am: 07.11.08, 15:41 Titel: Account Sperrungsrechte, Volksverhetzung, Strafrechtliche Re
Problematik: Es existieren viele Foren, deren Zweck bevorzugt der "Meinungsbildung" dienen, d.h. in diesen Foren kann offiziell jeder seine Meinung veröffentlichen. Entspricht diese aber nicht dem eigentliche Foren Zweck z.B. Reklame zu machen für den Einsatz von bestimmten Technologiern oder auch bestimmten politischen Vorhaben, so greift der Foren Betreiber nicht selten zur Löschung des accounts.
Das eigentliche Ziel des Forums - nämlich Absatzförderung für bestimmte Produktgruppen oder auch Meinungsmanipulation für gewisse politische Vorhaben erfolgen z.B. im Rahmen einer "Beratungstätigkeit". Hier stören abweichende Meinungen. Deswegen werden sie durch Löschung des accounts unterdrückt.
Im Prinzip erfolgt durch das Foren Prinzip eine Art der Volksverhetzung. Es wird Reklame für dies und jenes gemacht, abweichende Meinungen werden unterbunden.
Fragen: 1. Kann man strafrechtlich Anzeige wegen Volksverhetzng erstatten in einem solchen Fall erstatten bzw. geschah dies bereits in der Vergangenheit?
2.Welche Schritte zur zur Wiedereinrichtung des accounts kann man vornehmen, wenn gütliche Einigungsvorschläge vom Forenbetreiber ignoriert werden?
Fragen: 1. Kann man strafrechtlich Anzeige wegen Volksverhetzng erstatten in einem solchen Fall erstatten bzw. geschah dies bereits in der Vergangenheit?
Nur wegen Löschen von Account bzw Beitrag? Ist das ernst gemeint?
pablo1000 hat folgendes geschrieben::
2.Welche Schritte zur zur Wiedereinrichtung des accounts kann man vornehmen, wenn gütliche Einigungsvorschläge vom Forenbetreiber ignoriert werden?
Wozu sollte man den Account denn wieder einrichten, wenn man sich in dem Forum sichtlich nicht willkommen fühlt? Ist das ein Masochistenforum oder wie??
Da sucht man sich halt ein anderes Forum.... _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Verfasst am: 08.11.08, 13:29 Titel: Volksverhetzung durch Meinungsunterdrückung
Hallo Herr Tastenspitz.
1. Die Unterdrückung von Meinungen bei gleichzeitiger "Reklame" ausschließlich für die eigenen Ansichten des betriebenen Forums kann sehr wohl als Volksverhetzung interpretiert werden und wäre dann Strafrecht relevant.
2. Die Sperrung von accounts aus Willkür zur Meinungsunterdrückung kann nicht im Sinne einer funktionierenden Demokratie sein, die Wiedereinrichtung sollte somit sehr wohl von öffentlichem Interesse sein.
Mir bekannt ist nur das Urteil des LG Bonn, Urt. v. 16.11.1999 - 10 O 457/99 (nicht rechtskräftig) Veröffentlicht in NJW 2000, Heft 13 Seite 961.
Hier wird festgehalten: Ein Internet Chatroom Betreiber kann KEIN virtuelles Hausverbot erteilen bei abweichender Meinung. Der "Eigentumsbegriff" reicht nicht aus".
U.a. Zitat in dem Urteil: " Soweit die Verfügungskl. die Auffassung vertritt, sie könne nach Belieben einzelne Benutzer von ihrer Chat-Software ausschließen, ist dies nach Auffassung der Kammer unzutreffend"
Dies übertragen auf ein öffentliches Forum würde bedeuten: Die account Sperrung bei Meinungsdifferenzen zwischen dem Fornbetreiber und einem Foren Teilnehmer ist NICHT rechtens.
Das Schalten und Walten eines Forenbetreibers hat an und für sich nichts mit dem funktionierenden Demokratie zu tun, da es erstrangig nicht die Aufgabe des Forenbetreibers ist, diese zu gewährleisten.
Aber haben sie schon mal im StGB unter ""Volkverhetzung" nachgesehen? Dann würden sie ganz schnell sehen, daß es , entsschuldigen sie bitte folgende Worte, Quatsch ist, was sie da behaupten.
Denn in welcher Form wird der öffentliche Friede gestört in dem zum Haß gegen Bevölkerungsgruppen aufgerufen wird, oder diese durch Beileidigung und Diffamierung in ihrer Menschenwürde heruntergesetzt. _________________ Geist ist Geil!
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 10.11.08, 16:57 Titel: Re: Volksverhetzung durch Meinungsunterdrückung
pablo1000 hat folgendes geschrieben::
Die Sperrung von accounts aus Willkür zur Meinungsunterdrückung kann nicht im Sinne einer funktionierenden Demokratie sein, die Wiedereinrichtung sollte somit sehr wohl von öffentlichem Interesse sein.
Nein. Eine funktionierende Demokratie benötigt weder ein spezielles Forum noch die Gesamtheit aller Foren, um zu funktionieren. Folglich kann am Bestehen eines einzelnen Forums (oder an den Rechten eines oder mehrerer Nutzer, dort zu posten) schlechterdings keinerlei öffentliches Interesse bestehen.
Außer der Gesperrte nimmt sich über alle Maßen wichtig.
pablo1000 hat folgendes geschrieben::
Hier wird festgehalten: Ein Internet Chatroom Betreiber kann KEIN virtuelles Hausverbot erteilen bei abweichender Meinung.
Das Urteil wird gern falsch verstanden. Es besagt nur, daß der Betreiber nicht grundsätzlich gegen einen Nutzer vorgehen kann, der gegen ein ausgesprochenes "Hausverbot" verstößt. Ein "Recht auf Teilnahme" in dem Sinne, daß der Betreiber den Nutzer nicht mit ihm technisch verfügbaren Mitteln aussperren darf, gibt es hingegen so pauschal nicht. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Im Prinzip erfolgt durch das Foren Prinzip eine Art der Volksverhetzung.
Um es mal ganz deutlich zu sagen: im Wettbewerb um den komplettesten Unsinn des Jahres im FDR liegt dieser Satz ziemlich weit vorne. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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