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In einer erweiterten Vorstandssitzung eines Landesverbands, in dem nur 1. Vorsitzende der Mitgliedsvereine geladen sind, wurde die Aufnahme eines neuen MV in der Tagesordnung aufgenommen. Den Teilnehmern wurde keine Unterlagen im Vorfeld zur Verfügung gestellt (Aufnahmevertrag, Satzung etc.). Es wurde in der Versammlung darauf hingewiesen, dass ein wichtiges Kriterium zur Aufnahme des Vereins, eine eigene Platzanlage nicht vorhanden ist, und somit der Tagesornungspunkt zu streichen ist. Es wurde dann ein Unterpachtvertrag aus dem Hut gezaubert, von dem keiner der Anwesenden etwas wusste.
Nun meine Frage: Trifft hier der §32 BGB Anwendung, da keiner der Anwesenden MV sich im Vorfeld zu diesem ToT auseinander setzen konnte und ist der erfolgte Beschluss demnach nichtig?
Hallo,
warum sollte der Beschluss nichtig sein?
Das Thema (Aufnahme eines neuen MV) stand auf der Tagesordnung der Versammlung des zuständigen Organes und offenbar war die Mehrheit der Teilnehmer der Meinung, dass man die Aufnahme beschliessen könne, auch wenn die Vorabinformationen etwas zu dünn gewesen sein mögen. Der Beschluss wurde mit Mehrheit gefasst und ist jedenfalls nicht aus den genannten Gründen unwirksam.
JS _________________ ... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
aber wie ich nachlesen konnte, zielt der §32 doch dahin, dass die Teilnehmer nicht unvorbereitet mit solchen Tatsachen und Gegebenheiten konfrontiert werden und sich dann am Tag der Sitzung keine klare Meinung zum Thema bilden können. Es muss doch im Vorfeld die Möglichkeit geschaffen werden sich umfassend mit diesem ToT (zumal umstritten) zu beschäftigen.
Ja, nur der Name, ansonsten gar nichts. Weder Eintragung als Verein, Satzung, Mitgliederanzahl, omminöser Unterpachtvertrag, da keine eigene Platzanlage vorhanden etc. Damit hätten sich einige Teilnehmer im Vorfeld auseinander setzen wollen, um sich ein klareres Bild vom Sinn und Zweck dieser Aufnahme machen zu können! Dies wurde während der Sitzung auch klar zu Protokoll gegeben, dass hier Unterlagen zu diesem ToT im Vorfeld fehlten, denn es wäre z. B. zu prüfen gewesen, inwiefern ein Sportverein ohne Platzanlage aufgenommen werden kann und ob es die Möglichkeit eines Unterpachtvertrag überhaupt gibt, da bisher ein eigener Platz Voraussetzung zur Aufnahme war! Der LV wurde gebeten diese Unterlagen incl. LV Satzung nachzureichen aber selbst die Herausgabe der LV Satzung wurde verweigert.
Nach meiner Meinung genügt ein TOP:
"Aufnahme des Vereins XYZ"
Alle anderen Informationen können in der MV gegeben werden.
Wem es dann nicht reicht, muß dagegen stimmen. _________________ Spezi
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