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Ich habe da mal einen fiktiven Fall zur Diskussion.... Mal angenommen ein AN bekommt von einem Architekten einen Auftrag über ca. 90.000 EUR erteilt. Dabei handelt es sich um Sanierungs - und Abbrucharbeiten... Der Auftrag ist in 2 Bauabschnitte unterteilt, wobei der 1. Bauabschnitt auch ausgeführt und komplett bezahlt wurde. Es ist ein VOB - Vertrag abgeschlossen worden. Nun gibt der Architekt zu verstehen, dass der Bauherr es sich anders überlegt hat und die weiteren Baumaßnahmen " erstmal " nicht ausgeführt werden soll. Eine schriftliche Kündigung ist bisher noch nicht erfolgt. Lediglich ein Anschreiben des Architekten läge vor, in dem er schreibt, dass der bestehende Auftrag als "abgeschlossen" anzusehen sei.. Hat der AN nun ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung durch den entgangenen Gewinn oder eventuell auch auf weitere Vergütungen aufgrund der bereits beauftragten Abrechnungssumme? Z.B. Schadensersatz, usw. Eventuell sind auch noch Nachunternehmer des AN betroffen, die bereits ebenfalls beuaftragt waren. Mal angenommen es wurden Leistungen im Umfang von ca. 20.000 EUR ausgeführt und die Restsumme beläuft sich auf ca. 70.000 EUR. Wie wäre das laut VOB oder BGB geregelt?
Schonmal vielen Dank für die Beiträge... Ich hoffe mein fiktiver Fall ist einigermaßen verständlich
Mmmmh, also nehmen wir mal an der Architekt darf den Auftrag erteilen, die Verträge wurden im Namen und auf Rechnung des Bauherren abgeschlossen. Die Rechnungen für die bisher geleisteten Arbeiten würden auch direkt von dem Bauherren beglichen worden sein. Der Vertrag wäre also zulässig und auch der Auftrag wäre von dem Bauherren über den Architekten erteilt worden sein... Wie sehe es dann aus?
alle Kosten aufgliedern und Rechnung stellen ( und schon mal den RA verständigen). _________________ Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma
Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus
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