Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Betrunken auf der Straße
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Betrunken auf der Straße

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
g-b'rd
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.11.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 06.11.08, 20:46    Titel: Betrunken auf der Straße Antworten mit Zitat

Hallo,
mal angenommen ich - 16 Jahre - LAUFE (kein Auto) nach einer Party besoffen nach Hause. Polizei hält mich an und will, dass ich puste. So weit ich gelesen habe, muss ich das NICHT tun.
Dann wollen die mich wahrscheinlich zur Blutprobe ins Krankenhaus oder wohin auch immer schicken. Kann ich das jetzt auch verweigern? Die brauchen doch bestimmt einen Grund dazu. Was könnten Gründe sein, wenn man sich trotz Alkohol angemessen verhält? Und wenn überhaupt keine Auffälligkeiten festgestellt wurden oder falls ich mal einfach so (nüchtern) auf der Straße zu einem wichtigen Termin laufe, dann können die mich doch gar nicht mitnehmen, oder doch?
Falls dann bei der Blutentnahme Alkohol festgestellt wird (sagen wir mal 1,5 Promille). Was hat das für Folgen?
Ich denke mal die Eltern werden benachrichtigt, oder? Aber gibt es auch Einträge in das Bundeszentralregister? Bußgeld? Verwarnungsgeld? Hat das Folgen für den Führerschein?
Und können die mich dann einfach so in die Ausnüchterungszelle stecken? Einem Kumpel ist das nämlich passiert.
Auf Fragen wie 'Haben Sie etwas getrunken' darf ich so weit ich weiß lügen, denn niemand muss seine Tat gestehen.
Wie ist denn die Rechtslage in diesem Fall?
Danke im Vorraus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 06.11.08, 21:45    Titel: Re: Betrunken auf der Straße Antworten mit Zitat

g-b'rd hat folgendes geschrieben::
Hallo,
mal angenommen ich - 16 Jahre - LAUFE (kein Auto) nach einer Party besoffen nach Hause. Polizei hält mich an und will, dass ich puste. So weit ich gelesen habe, muss ich das NICHT tun.

Korrekt.
g-b'rd hat folgendes geschrieben::
Dann wollen die mich wahrscheinlich zur Blutprobe ins Krankenhaus oder wohin auch immer schicken. Kann ich das jetzt auch verweigern?

Wenn die Maßnahme legitim ist, darf sie notfalls auch unter Zwang durchgesetzt werden.
g-b'rd hat folgendes geschrieben::
Die brauchen doch bestimmt einen Grund dazu.

Das ist richtig. "Einfach so" wäre es nicht zulässig.
g-b'rd hat folgendes geschrieben::
Was könnten Gründe sein, wenn man sich trotz Alkohol angemessen verhält?

Verdacht einer Straftat, bei der Alkohl eine Rolle spielt(Trunkenheit im Verkehr, Körperverletzungsdelikte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte etc. - da kommt sowas vor)
g-b'rd hat folgendes geschrieben::
Und wenn überhaupt keine Auffälligkeiten festgestellt wurden oder falls ich mal einfach so (nüchtern) auf der Straße zu einem wichtigen Termin laufe, dann können die mich doch gar nicht mitnehmen, oder doch?

Nein, wie gesagt. "Einfach so" zieht nicht. Auch kleinere Auffälligkeiten allein reichen noch nicht. Betrunken sein ist nicht verboten.
g-b'rd hat folgendes geschrieben::
Falls dann bei der Blutentnahme Alkohol festgestellt wird (sagen wir mal 1,5 Promille). Was hat das für Folgen?

Strafrechtlich keine. Es ist wie gesagt nicht verboten, betrunken zu sein.
g-b'rd hat folgendes geschrieben::
Ich denke mal die Eltern werden benachrichtigt, oder?

Das hingegen kann sein.
g-b'rd hat folgendes geschrieben::
Aber gibt es auch Einträge in das Bundeszentralregister? Bußgeld? Verwarnungsgeld? Hat das Folgen für den Führerschein?

Für das "einfach so", nein. Solange man nichts angestellt hat in dem Zustand oder eine Gefahr für sich(da muss man dann schon erheblich alkoholisiert sein) oder andere darstellt, nicht.
g-b'rd hat folgendes geschrieben::
Und können die mich dann einfach so in die Ausnüchterungszelle stecken? Einem Kumpel ist das nämlich passiert.

Auch dafür reicht "einfach so" nicht. Da muss schon eine mögliche Gefährdung im Raum stehen, sonst wäre die Maßnahme unzulässig.
g-b'rd hat folgendes geschrieben::
Auf Fragen wie 'Haben Sie etwas getrunken' darf ich so weit ich weiß lügen, denn niemand muss seine Tat gestehen.

Außer auf Fragen zur Person muss man gar nichts antworten und auch lügen, wenn man dadurch gegen keine anderen Gesetze(falsche Verdächtigung o.ä.) verstößt.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
g-b'rd
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.11.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 06.11.08, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

VIELEN DANK für die schnelle Antwort!
Also das heißt solange ich friedlich nach Hause laufe und niemanden gefährde oder behindere und nur taumel oder Selbstgespräche beispielsweise führe, dann dürfen die mich nicht zwingen mit denen ins Krankenhaus zu fahren.

EDIT:
Falls ich im Besitz von Spirituosen bin, dann ist die Situation ganz anders, oder?

Und falls der Betroffene noch nicht 16 Jahre alt ist, sieht die Situation doch auch ganz anders aus, oder? Er darf nämlich noch kein Alkohol konsumieren.


Zuletzt bearbeitet von g-b'rd am 06.11.08, 22:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 06.11.08, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Taumeln wird's schon kritisch.
Wenn das stark ist, könnte ein eifriger Polizist schon argumentieren, dass du ernsthaft stürzen oder auf der Straße landen könntest und schon sind wir bei Eigen- oder unter Umständen sogar Fremdgefährdung.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 11.11.08, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

würde ich auch so sehen. Wenn jemand auf der Straße herumtaumelt und noch dazu minderjährig ist, sehe ich schon eine Sicherheitsgefährdung. Zum einen kann Alk. auf Minderj. erhebliche Gesundheitsfolgen haben und zum anderen kann ein Betroffener schnell auf die Straße fallen/sich im Rausch verlaufen/stürzen usw.

In diesem Fall wäre allerdings weniger eine Blutprobe angebracht als vielmehr den Betroffenen nach Hause zu fahren (und ihm anschließend die Kosten aufzuerlegen).
_________________
mfg
Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.