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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 10.11.08, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
Das Übergießen kirchlicher Symbole mit Blut dürfte an den Satanismus grenzen


Jetzt fragt sich nur, was "Satanismus" für eine rechtliche Bedeutung hat.

Zitat:
und nicht von Art 2 Abs. 1 GG gedeckt sein.


Warum sollte Satanismus nicht von Art. 2 Abs. 1 GG gedeckt sein?

Nein, die allgemeine Handlungsfreiheit muss man so verstehen, dass sie letztlich kein wirkliches Grundrecht, sondern ein Prinzip ist. Indem Art. 2 Abs. 1 GG zunächst einmal alles erlaubt aber zugleich durch jede rechtliche Grundlage einschränkbar ist, hat die allgemeine Handlungsfreiheit letztlich nur die Bedeutung, dass der Staat immer dann, wenn der dem Bürger Pflichten oder Verbote auferlegt, dieses auf ein Gesetz zurückführen muss und dieses und die individuelle auf dem Gesetz basierende Maßnahme das Verhältsmäßigkeitsprinzip beachten müssen. Zwar kann jede Regelung das Grundrecht einschränken, aufgrund des Rechtsstaatsprinzips muss sie als Grundrechtsschranke aber zumindest ein legitimes Ziel verfolgen, geeignet, erforderlich und angemessen sein. Damit ermöglicht das Prinzip dem Bürger, alle staatlichen Zugriffe auf ihn einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen (was Deutschland u.a. zu einem Rechtsstaat deklariert). Würde etwas nicht unter Art. 2 Abs. 1 GG fallen, wäre der Bürger in diesem Bereich mangels subjektiver Rechtspositionen schutzlos. Das aber würde mit Art. 19 Abs. 4 GG in Konflikt geraten.

Gruß
Dea
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 11.11.08, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich frage mich manchmal warum wir überhaupt noch eine Meinungsfreiheit/ Kunstfreiheit haben, wenn alles verboten sein soll. Eine Freiheit soll nicht nur das schützen, was alle gut finden, weil solche Meinungen keines Schutzes bedürfen.

Im vorliegenden Fall sehe ich keine Probleme. Wenn die Veranstaltung nicht gerade stündlich vor einem Restaurant stattfindet, woran soll man da Anstoß nehmen? Tierblut ist in bestimmten Wurstsorten enthalten und wird sogar gegessen, gleiches gilt für Innereien. Und wenn sich jemand damit anschmieren will oder religiöse Symbole bemalen will - soll er doch. Ich meine, dass auch Kritik an Kirchen und Glaube zulässig sein muss.
_________________
mfg
Klaus
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::
Ich meine, dass auch Kritik an Kirchen und Glaube zulässig sein muss.


Bezüglich der Form ging es auch in dieser Sache hoch her --> www.spiegel.de/politik/debatte/0,1518,440144,00.html
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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