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Der Begriff "Kampfmesser" ist ja recht unspezifisch. Von dem Verbot betroffen sind vor allem sogenannte Einhandmesser, die mit einer Hand ausklappbar sind, und Messer ab einer feststehenden Klingenlänge von zwölf Zentimetern.
Auch ein Messer mit 11cm langer Klinge kann einen Hund schon "erfolgreich" abwehren helfen...
OT: Das Verbot der Einhandmesser verstehe ich nicht so wirklich, das "Rescue Tool" eines Schweizer Taschenmesserherstellers z.B. ist extra dafür gebaut, auch einhändig oder mit Handschuhen zu öffnen zu sein - eben um es auch in schwierigen Situationen verwenden zu können (nicht zur Hundeabwehr...). Nach dem reformierten Waffenrecht wäre die Mitführung verboten. Ein Klappmesser, welches sich nur beidhändig öffnen lässt, ist ebenso gefährlich wie ein einhändig zu öffnendes - warum also so eine Einschränkung? OT Ende.
Ganz unjuristisch möchte ich einmal einwerfen, dass ich gerne wüsste, welche Messer- und Nahkampfausbildung besagter Jogger genossen hat.
Folgender Hintergrund:
Um einen tatsächlich angreifenden "Kampfhund" mit einem Messer abzuwehren muss das "Opfer" wirklich gut sein. Zum einen geht ein "Kampfhund" WENN er angreift durch viele Dinge einfach durch - auch durch ein Messerchen diesen Kalibers - zum anderen würde ich von einem "Kampfhund" eigentlich erwarten, dass er sich von einer Messerattacke zumindest nicht so sehr von seinem Ziel abbringen lässt, dass der Jogger keinerlei Verletzungen davon trägt.
Mein Fazit:
Der Hund hat nicht angegriffen und der Jogger war nicht arglos. Denn schon eine von beiden Komponenten würde den geschilderten Hergang praktisch unmöglich machen. Bleibt nur eine glaubwürdige Kombination: Der Jogger wusste, dass der Hund kommt. Er hatte genug Zeit, das Messer zu ziehen und sich vorzubereiten. Der Hund indess hat entweder nicht angegriffen oder ist nicht halb so gefährlich wie der TE darzustellen versucht.
In jedem Fall läuft es darauf hinaus, das keine Notwehr vorgelegen haben kann.
Welcher Rasse gehört der Hund den an? _________________ Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
Grundsätzlich heißt es doch, dass ein Angriff nur von einem Menschen ausgehen kann. Ei Tier kann nicht rechtswidrig handeln. Insoweit wäre die Abwehr des Hundes nicht über § 32 StGB gedeckt, sondern durch §§ 228, 904 BGB.
Es ist letztlich egal, ob eine Rechtfertiung direkt über § 32 StGB oder § 228 BGB erfolgt. Rechtmäßig ist die Handlung grundsätzlich dann, wenn sie vom Recht gedeckt ist. Aufgrund des Prinzips der Einheit der Rechtsordnung ist daher eine Rechtfertigung durch § 228 BGB völlig ausreichend.
waaaa ich dreh gleich WARUM redet immer jeder gleich von KAMPFHUNDEN wenn irrgendwer irrdenwie und irrgendwo gebissen wird???
1. beisst ein hund NIE ohne einegen grund - ob der grund nu darin liegt das der hund gereizt oder abgerichtet wurde sein nun mal dahin gestellt... meiner meinung nach beides MENSCHLICHES verschulden nicht das des hundes!!!
2. JEDER hund der " abgerichtet" ist ist gefährlich und das betrifft ALLE rassen und nicht nur "kampfhunde"
das ein unterschied zwischen dackel und staff gemacht werden muss ist ja wohl logisch aber wenn ich überlege in meiner nachbarschaft gibt es sehr viele schäferhunde die "ausgebildet" sind --k9--- diese hunde springen ohne jegliche vorwarnung über den zaun und "stellen" jeden der zufällig vorbei geht. ich hingegen habe unteranderen einen "kampfhundmischling" der in seinen 8 jahren noch nicht einmal geknurrt hat .
also bitte lass das ewige gerede von "kampfhunden" den meiner meinung nach liegt das schlechte am halter und nicht an dem hund dieser nur macht was sein"herr" von ihm verlangt.......
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 12.11.08, 00:05 Titel:
so menschen wie den TE trifft man leider überall an, ich behaupte das die forenoldies den unterschied kennen u. auch machen. habe selbst einen kampf/ wach -hund, er kämpft jeden tag mit seiner chronischen unlust u. ist nur selten wach anzutreffen-. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Es gibt aber nun einmal - abgerichtet oder nicht - Hunderassen, die, wenn einmal losgegangen, anders einzustufen sind als andere.
Ein ausrastender Schäferhund ist mit einem ausrastenden Owtschaka einfach nicht zu vergleichen.
Ob man das nun "Kampfhund" nenne und sich auf irgendwelche Verordnungen berufen will ist dabei unerheblich. Hund ist nicht gleich Hund. _________________ Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
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